Fotos von selbst fotografierten Produkten nutzen

Habe jemandem selbst hergestellte Produkte für seine Webseite fotografiert. Darf ich mit den Fotos auf meiner eigenen Webseite für mich werben oder benötige ich dafür eine Genehmigung vom Besitzer der Produkte? Da wir einen Disput haben, bekomme ich diese Genehmigung nicht, möchte aber die Fotos nicht umsonst gemacht haben.
Danke für Eure Antworten!

Hallo,

das Urheberrecht an Fotos hat derjenige, der die Bilder fotografiert hat. Du bist also nicht nur berechtigt, die Fotos für Dich selbst zu nutzen, sondern Du kannst sogar Deinem Bekannten verbieten, daß der die Fotos für sich benutzt. Außer natürlich, Du hast ihm das Nutzungsrecht an den Fotos erteilt.

Gruß Ebi

Hallo,

das Urheberrecht an Fotos hat derjenige, der die Bilder
fotografiert hat. …
für Dich selbst zu nutzen, sondern Du kannst …
… verbieten, daß der die Fotos für sich benutzt.
… Du hast ihm das Nutzungsrecht … erteilt.

Gruß Ebi

Hallo,

Neben dem Copyright des Fotografen wie erwähnt sind aber noch die Rechte des Erzeugers an z.B. Markennamen oder Gestaltung der Verpackung zu berücksichtigen! Also keine uneingeschränkte Benützung für andere Zwecke!

[Das Thema ist eigentlich im Rechtsberich besser aufgehoben - entsprechende Formulierungen vorausgesetzt]

Es grüßt

Der Daimio

Danke erst einmal für Eure schnellen Antworten. Ich denke auch, dass ich die Bilder nicht ohne Zustimmung des Produktherstellers auf meine Webseiten stellen darf. Leider habe ich im Vertag auch nur mein Urheberrecht klargestellt und festgehalten, was der Kunde mit meinen Bildern machen darf und was nicht. Da wir uns über die Bezahlung nicht einig wurden, werden jetzt nur wenige Bilder abgenommen. Gut, dass ich im Vertrag wenigstens Namensnennung und Verlinkung festgehalten habe.

Habe jemandem selbst hergestellte Produkte für seine Webseite
fotografiert. Darf ich mit den Fotos auf meiner eigenen
Webseite für mich werben oder benötige ich dafür eine
Genehmigung vom Besitzer der Produkte?

Das sollte vertraglich eigentlich vorher ausgemacht worden sein. Wenn nicht: Oha.

Da wir einen Disput
haben, bekomme ich diese Genehmigung nicht, möchte aber die
Fotos nicht umsonst gemacht haben.

Kurz: Doch hast Du.
Lang: Wenn Du die Verwertungsrechte nicht bekommst, hast Du Sie auch nicht und wenn Du die Bilder nutzen willst würdest Du Dich strafbar machen.
Du „kannst“ natürlich das Produkt wenn ein Produktname drauf ist diesen unkenntlich machen und es als „Schaubild“ nehmen, aber ich denke das ist in den wenigsten Fällen der fall, das es so geht.
Deshalb: IMMER mit Vertrag, auch wenn drin steht, das es auf TfP Basis ist (TfP = Time for pictures bzw. prints; siehe wikipedia).

Gruß
h.

Bestimmt nix schriftlich festgehalten stimmts? :smile:

Dann hast du, meiner Erfahrung nach, das Problem und darfst sie nicht verwenden =/