Hallo!
ich stelle demnächst eine homepage online auf der ich
produktfotos benötige. Allerdings sind die Originalbilder
urheberrechtlich geschützt, so dass ich diese nicht verwenden
kann.
Das UrhR erlaubt sehr wohl die Einräumung von Nutzungsrechten. Einfach mal mit dem Fotografen reden oder eben selber fotografieren. Übrigens können bei „Produkten“ auch durchaus noch andere Rechte betroffen sein - z.B. Marken oder Geschmacksmuster. Im Zweifel *unbedingt* einen Anwalt konsultieren! Das ist meist billiger, als es später nachzuholen. Gerade falls es um eine kommerzielle Seite gehen soll.
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen von Werbeprospekten
abgebildete Produktfotos auszuschneiden und abzuscannen.
Wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?
Warum sollte das Abscannen irgendetwas ändern? Selbstverständlich bleibt das UrhR davon gänzlich unberührt. Im Gegenteil ist das Scannen selbst bereits eine Vervielfältigung.
Gruß, Jan.