Sind eingescannte bilder auch durch das urheberrecht geschützt

hallo,
ich stelle demnächst eine homepage online auf der ich produktfotos benötige. Allerdings sind die Originalbilder urheberrechtlich geschützt, so dass ich diese nicht verwenden kann.
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen von Werbeprospekten abgebildete Produktfotos auszuschneiden und abzuscannen.

Wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Mfg

Hallo Herr Läpple!

Ja, auch diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt.

MfG

Michael Vogl

Das ist vollkommen egal, ob Originalbild oder eingescanntes Bild. Das Urheberrecht wird dadurch nicht verwässert.

MfG

ist leider das gleiche in Grün! Auch hier greift das Urheberrecht. Du solltest entweder eigene Fotos schiessen oder die die entsprechenden Rechte besorgen. Bei den Herstellern gibts diese Recht oft für umsonst.

Ich bin mir sicher, dass das Urheberrecht bestehen bleibt!

Dennoch bin ich kein Experte.

MfG klickeridoo

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

vllt hilft das?

Urheberrechtlich geschützte Bilder sind und bleiben urheberrechtlich geschützt ganz egal ob sie abfotografiert, gescannt, ausgeschnitten oder nachbearbeitet wurden.

…abzuscannen.

Wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?############ genauso!

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Mfg

Hallo!

ich stelle demnächst eine homepage online auf der ich
produktfotos benötige. Allerdings sind die Originalbilder
urheberrechtlich geschützt, so dass ich diese nicht verwenden
kann.

Das UrhR erlaubt sehr wohl die Einräumung von Nutzungsrechten. Einfach mal mit dem Fotografen reden oder eben selber fotografieren. Übrigens können bei „Produkten“ auch durchaus noch andere Rechte betroffen sein - z.B. Marken oder Geschmacksmuster. Im Zweifel *unbedingt* einen Anwalt konsultieren! Das ist meist billiger, als es später nachzuholen. Gerade falls es um eine kommerzielle Seite gehen soll.

Jetzt bin ich auf die Idee gekommen von Werbeprospekten
abgebildete Produktfotos auszuschneiden und abzuscannen.

Wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?

Warum sollte das Abscannen irgendetwas ändern? Selbstverständlich bleibt das UrhR davon gänzlich unberührt. Im Gegenteil ist das Scannen selbst bereits eine Vervielfältigung.

Gruß, Jan.

Hallo Jörn,

durch das ausschneiden und abscannen ändern sich die Urheberrechte nicht! Die Herausgeber der Prospekte haben im Höchstfall auch nur ein Nutzungsrecht, sofern die Prospekte nicht direkt vom Hersteller der Produkte sind.

Willst du also unbedingt Produktbilder auf deiner Homepage nutzen, benötigst du also zwingend das Einverständis der Hersteller, um nicht urheberrechtlich oder anderweitig belangt werden zu können.

Liebe Grüße
Magu

hallo,
ich stelle demnächst eine homepage online auf der ich
produktfotos benötige…

Der Urheber der Bilder hat immer den Urheberrechtsschutz.
Das gilt auch für den Fotografen.

abgebildete Produktfotos auszuschneiden und abzuscannen.

Wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?

es gilt nach wie vor, also auch nach dem Scannen. Selbst das ist schon unzulässig.