Musterbrief Französisch

Hallo Forum,

ich suche im Netz nach einem Musterbrief auf Französisch zur
Kündigung einer Mietwohnung.

reicht dieser hier?

Par la presente, je denonce le contrat de location de l’entrepot dans
votre terrain du 20 septembre 2004 pour le 30 juillet 2006.

In meinem Fall geht es um die Kündigung einer Wohnung, muss ich mich
hier noch auf das Gesetz vom blablabla berufen, um meine Kaution
zurück zu bekommen oder ist so ein knapper Satz wie oben in Ordnung?

Danke
Sprite

Hallo Sprite,

Hmmmnein, das reicht nicht ganz, zumal Du, wenn ich den Satz zurückübersetze, „den Vertrag eines Warenhauses auf Ihrem Grundstück vom 20. September 2004 anprangerst“. Ich habe mal was im Netz gestöbert, es gibt tatsächlich einige Websites mit Musterbriefen; anbei einer dieser Musterbriefe, der mir von der Form her den geläufigen Standards zu entsprechen scheint:

_Nom du locataire
Adresse
Code postal, ville

Nom du propriétaire
Adresse
Code postal, ville

Ville, date

Lettre recommandée avec accusé de réception

Monsieur (ou Madame),

J’ai l’honneur de vous donner congé pour le (date) … de l’appartement que j’occupe et qui m’a été loué suivant bail sous seing privé en date du … (ou suivant acte reçu par Me), conformément aux dispositions des articles 12 et 15 - I -al 2 du 6 juillet 1989.

Je me tiens à votre disposition pour établir un état des lieux si vous le souhaitez, à l’occasion de la remise des clés. Je prendrai à ce sujet contact avec vous pour convenir d’une date.

Je me permets de vous rappeler que vous devez me restituer, conformément à l’article 22 de la loi du 6 juillet 1989, dans un délai maximal de deux mois après mon départ la somme de … Euros que je vous ai versée en dépôt de garantie et vous remercie de bien vouloir prendre vos dispositions pour le faire.

Veuillez agréer, Monsieur (ou Madame), l’assurance de mes salutations distinguées.

Signature_

So, und hier noch die Originalwebsite: http://admi.net/epv/169.doc

Viel Erfolg!

Volker

Guten Abend Volker,
Genau so wird’s bei uns in Frankreich gemacht, wenn man eine Wohnung kündigen will. Sprite braucht nur die Lücken mit den Zahlen auszufüllen und schon ist die Sache erledigt.
Manche Vermieter gehen damit etwas locker um, und machen keine Umstände die Kaution zurückzuzahlen, schliesslich steht es so im Gesetz : Der Vermieter darf nur so viel von der Kaution zurückbehalten, wie er selbst in die Wohnung investieren muss, weil der Mieter seine Pflicht, die Wohnung sauber zu lassen, nicht erfüllt hat.
Wenn’s weiter hilft!
Alles Gute an Sprite!
Ingrid

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Noch zwei kleine Fragen
Danke euch beiden, ihr habt mir sehr weiter geholfen. Ich hab noch
zwei kleine Fragen zur Ergänzung:

Bin ich eigentlich zu spät dran mit meiner Kündigung? Ich meine, weil
ich sie ja spätestens am Dienstag mit der Post verschicken oder
persönlich abgeben kann. In Deutschland würde es ja noch reichen,
hier in Frankreich kenne ich aber die Bestimmungen nicht.

  1. Muss ich nun z.B. zum 31. Juli kündigen, oder zum ersten August?
    Ist das so machbar?

J’ai l’honneur de vous donner congé pour le 31 Juillet 2006 de
l’appartement que j’occupe et qui m’a été loué suivant bail sous
seing privé en date du 20 Septembre 2004 (ou suivant acte reçu par
Me),
conformément aux dispositions des articles 12 et 15 - I -al 2 du
6 juillet 1989.
…u.s.w.

  1. Noch eine Frage: Ich kenne zwar den Namen meines Vermieters, ich
    habe den Mietvertrag aber bei einer Agentur abgeschlossen, geht die
    Kündigung nun an die Agentur FONCIA oder an meinen Vermieter?

Grüße
Sprite

Hallo Sprite,

zu 1: das ist wie überall; wenn Du den 1. August eingibst, musst Du wahrscheinlich für den Tag Miete löhnen. Die Frist dürfte eigentlich im Mietvertrag vermerkt sein. Vorsicht übrigens: den Teil in Klammern (ou suivant etc.) bitte löschen! Das ist lediglich eine eingebaute Variante für die Leute, die den Mietvertrag über einen Rechtsanwalt abgeschlossen haben.
zu 2: müsstest Du anrufen; im Zweifelsfall an den Vermieter.

Volker

Dann heisst es also Besen schwingen :wink:

J’ai l’honneur de vous donner congé pour le (date) …

Hallo,

Ich würde eher „J’ai le regret…“ nehmen, wenn ich nicht unbedingt dem Vermieter auf’s Auge drücken will, daß ich froh bin, ihn endlich los zu werden :smile:

Gruß
Sticky

Dann heisst es also Besen schwingen :wink:

Ja, ich hab gestern die Kündigung bei der Agentur abgeben wollen, die
wollten sie aber nicht annehmen. Also musste ich das Schreiben mit
der Post per Einschreiben incl. Eingangsbestätigung schicken und 18
Euro löhnen, so ein Schwachsinn. :frowning:

Manche Leute stellen sich aber auch quer, das sind Situationen, in
denen ich mir schon ziemlich doof vorkomme als sprach gehemmte
Ausländerin hier in Frankreich. Ich weiß, dass ich im Recht bin und
kann mich trotzdem nicht durchsetzen. Groll

Grüße und besten Dank
Sprite

Tja, als Franzose ist man gelegentlich formeller als Descartes erlaubt :wink: