Grenzabstand für Bepflanzung

Hallo,
wir sind gerade dabei unseren Garten anzulegen. Welche Grenzabstände müssen wir beachten (Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher), um mit den Nachbarn keinen Ärger zu bekommen?

Dankrechtschön

Gerd

Hallo Gerd,
in Bayern sind die Gerenzabstände folgendermassen geregelt: Ein Baum der höher als 2 m wird muss mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Wie die Regelung in anderen Bundesländern ist weiss ich leider nicht. Auskunft müsste aber jedes
Landratsamt erteilen können.

Gruss,

Hans-Peter

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Das was Hans Peter für Bayern gesagt hat, gilt auch für NRW. Aber wir haben uns mit dem Nachbarn geeinigt und einige hochwachsende Sträucher direkt an den Zaum gepflanzt. Was wird, wenn wir neue Nachbarn kriegen sollten, weiß ich nicht.
Unsere Obstbäume haben wir mit dem 2m-Abstand zum Zaun gesetzt.
Kleine Spitzfindigkeit am Rande. Der 2m-Abstand gilt ab Stammitte, wenn der Baum demnächst ziemlich groß wird…
Das gleiche gilt auch für Sträucher, dort gilt das Zentrum des Strauches als Maß der Dinge.

Gandalf

Einiges regelt das BGB, z.B.
http://www.compuserve.de/recht/gesetze/bgb/p910.html
doch gibt es mittlerweile in jedem Bundesland Landesgesetze, die genaueres aussagen. Extrem weit geht z.B. das hessische Nachbarschaftsrecht, das Abstände und Pflanzweisen je nach Pflanzenart regelt:
http://landesrecht.recht.uni-giessen.de/2_Rechtspfle…
Es gibt auch je nach Bundesland unterschiedlichen Bestandsschutz für bestehende Pflanzungen…

Reinhard