Heckenschnitt

Hallo zusammen,
wir haben eine alte,3m. hohe und 20 m. lange Nußbaumhecke am Grundstück.
diese soll jetzt vom Bagger geräumt werden.
Kann mir jemand sagen ob es eine zeitliche Begrenzung zum Hechenschnitt gibt.
Bei verschiedenen Hecken gibt doch aufgrund des Vogelschutzes eine bestimmte Zeit in der die Hecke nicht geschniten werden darf.
Wer kann eine Antwort dazu geben.
Allen bereits im vooraus einnen herzlichen Dank !
Gruß
Josef.

Hallo,

wir haben eine alte,3m. hohe und 20 m. lange Nußbaumhecke am
Grundstück.
diese soll jetzt vom Bagger geräumt werden.

Mit diesen Informationen ist wenig anzufangen. Naturschutzrecht ist Ländersache. Zusätzlich kann es noch kommunale Vorschriften geben. Von Landschaftsschutzgebieten usw. gar nicht zu reden.
Möglicherweise darf die gesamte Hecke überhaupt nicht beseitigt werden.

Ein Anruf bei der zuständigen Naturschutzbehörde müsste alles klären.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Josef

Googel von Andreas Schreder, da spricht der Fachmann zu dir

Gruss Inge

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Hallo Josef,

zu Deiner (Rechts)sicherheit:
Brauchst Du eine Genehmigung für diese Aktion?
Wenn ja, hast Du sie eingeholt?

Wenn nicht und ein Beamter entdeckt sein grünes Herz, wird es ziemlich teuer für Dich!

Gandalf

Sag mal Josef, warum muss denn diese Prachtshecke weg?
Du schreibst Nussbaumhecke ist das eine Haselnussstaudenhecke? Ich kenne die Baumnuss vom Nussbaum, wie hast du von einem Baum eine Hecke zustande gebracht?. Das Wortspiel vom Nussbaum und der
Baumnuss mit oder ohne Hecke spielt mir da einen Streich. Deine Erklärung würde mir helfen.

Es dankt dir

Inge

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Wir haben eine alte,3m. hohe und 20 m. lange Nußbaumhecke am
Grundstück.
diese soll jetzt vom Bagger geräumt werden.
Kann mir jemand sagen ob es eine zeitliche Begrenzung zum
Hechenschnitt gibt.
Bei verschiedenen Hecken gibt doch aufgrund des Vogelschutzes
eine bestimmte Zeit in der die Hecke nicht geschniten werden
darf.

Egal ob geschnitten oder entfernt, zur Zeit ist beides illegal. Egal welches Bundesland. Frühestens ab Juli wieder spruchreif. Dann mal die Untere Naturschutzbehörde fragen, was zu tun, falls Du sie beseitigen willst.
Nussbaumhecke habe ich noch nie gehört. Haselnuss macht Sinn.
Udo Becker

Hallo Inge vielen Dank für die Antwort.
Die Sache hat sich fast erledigt.
Also es handelt sich um eine Haselnusshecke. Da die Streucher von damals schon so alt sind sind die Stämme teilweise 15 bis15 cm. im Durchmesser.Die Hecke steht in einen neuen Bebauungsgebiet und soll jetzt dem Straßenaubau ( Bürgersteig ) zum Opfer fallen.
Eigendlich in ich auch dafür. Ich würde sie aber auch stehen lassen.
Gruß
Josef

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Danke für deine Erklärung. Wenn dieses Stück Land in
eine Bauzone umgewandelt wurde, ist die Verantwortung
nicht mehr bei dir wie du erwähnt hast. Trotzdem schade für die Hecke, die sicher vielen kleinen und kleinssten Lebewesen Schutz und Obdach gab.
Es grüsst dich
Inge

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