Nachbarin hat Bäume absägen lassen

Unsere Nachbarin hat aus einer Haselnussbaumgruppe mit ca. 9 Stämmen 5 Stämme, von einem weiteren Stamm die Hälfte und vom nebenstehenden Haselnussbaum einen Stamm u. einen Ast absägen lassen. Die Stämme hat sie auf unserem Grundstück legen lassen.
Begründung: Das Astwerk und die herabfallenden Nüsse lockten Mäuse auf u. in ihr Flachdach. Jetzt besteht direkter Einblick von der Straße auf unser Grundstück. Sie behauptet, mir das gesagt zu haben, was aber nicht stimmt. Der Baum steht 1,20m vom Zaun, ist ca. 5m hoch u. über 20 Jahre alt.
Der Chef des Gartenbaubetriebes, der die Bäume abgesägt hat, sagt dazu, er hätte den Auftrag bekommen, die überhängenden Äste abzusägen, weil diese über das Nachbardach hingen und unsere Nachbarin hätte ihm gesagt, das wäre mit uns abgestimmt (was aber nicht stimmt). …. Und es wäre Übliche, das die Baumstämme entsprechend ebenerdig abgesägt werden würden.
Aus meiner Sicht hätte nur das über ihr Dach hängende Astwerk abgeschnitten werden dürfen.
Uns wurde keine Frist gesetzt und wir waren auch nicht informiert.
Darf unser Grundstück so ohne weiteres von Fremden betreten werden? Darf ein Nachbar einfach so Bäume auf dem Nachbargrundstück absägen lassen? Dürfen die abgesägten Stämme einfach auf unserem Grundstück abgelegt werden oder können wir verlangen, das die Nachbarin oder die Gartenbaufirma diese auf eigene Kosten entsorgt? Hat es Sinn Anzeige gegen die Nachbarin und den Gartenbaubetrieb zu erstatten?

Ich würde mich freuen, wenn ich einen Rat erhielte, wie ich weiter vorgehen kann.

Hallo Evi,

zum Anfang möchte ich mal sagen, dass ich mich in Eurem Nachbarrecht nicht auskenne, da das Sache des jeweiligen Bundeslandes ist, aber in Eurem müsstest Du was finden.

Zum rechtlichen, den Unternehmer nicht zahlen. Zahlen muss immer der Auftraggeber, in diesem Fall die Nachbarin. Ich habe Dich richtig verstanden, die Haselnuss steht auf Eurem Grundstück.
Was das absägen angeht, so gibt es auch hier gesetzliche Grenzabstände (siehe Nachbarrecht), hier sind auch die „überhängenden Äste“ geregelt.
Was allerdings Fakt ist, ist das, dass die Nachbarin Euch hätte auffordern müssen, die Äste zurückzuschneiden, das ganze natürlich in einer angemessenen Frist.
Was nun die Grenzabstände angeht, würde ich Dir empfehlen, erstmal auf euer Bürgermeisteramt zu gehen, und dort unverbindlich nach der rechtlichen Lage fragen.

Und wie gesagt, die Rechnung für die Firma nicht bezahlen. Und nichts anerkennen oder unterschreiben. Rechtlich in der Pflicht ist immer der Auftraggeber.

Der Firma kannst Du keinen großen Vorwurf machen, allerdings kannst Du sie schon darauf hinweisen, dass sie unerlaubt Euer Grundstück betreten haben, und das Absägen der Äste ohne Eure Erlaubnis ist Sachbeschädigung.

Ein Tipp aus der Praxis. Versucht Euch gütlich zu einigen. Erstens bringt so ein Rechtsstreit ausser Ärger, Verdruss und Kosten nichts, außerdem steht Aussage gegen Aussage.

Aber wie gesagt, erster Schritt ist das Bürgermeisteramt, dann mit der Firma sprechen, wegen dem unerlaubten Zutritt und der Sachbeschädigung. Wahrscheinlich macht es keinen Sinn mit der Nachbarin zu reden, versucht es aber trotzdem.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen. Würde freuen, wenn Du mir ein Feedback geben könntest.

LG Armin

Hallo ! Leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da es eher einer juristischer Natur ist. Bitte wenden Sie sich an einen Juristen.