Pflanzenhöhe Straßenseite

Hallo :smile:

weiss jemand, wie hoch Pflanzen auf dem Grundstück zur Strassenseite sein dürfen, wenn sie NICHT in die Strasse und dessen Luftraum reichen/kommen?

Ich habe unter anderem eine schone Hecke auf meiner Grundstücksgrenze zur Strassenseite die nicht in die Strasse ragt. Ich würde diese gerne dieses Jahr höher kommen lassen weil mein Nachbar auf der anderen Strassenseite neue Gauben hat und nun freie Sicht in unseren Garten hat.

Wir sind das halt nicht gewöhnt und es steckt da auch nichts Schlimmes dahinter…wir möchten halt ein bissel Privatsphäre

Wir wohnen in Baden-Württemberg/ländlich und ich finde nur Bestimmungen die die Grundstücksgrenze 2 nebeneinander liegende Grundstücke beschreibt…für unseren Fall (Strassenseite/Nachbar andere Strassenseite) kann ich irgendwie nichts finden

Herzlichen Dank fürs Lesen und Atworten

Schöne Grüsse, Lines

Hallo Lines,
das kann ich gut verstehen denn mir geht es ähnlich :wink:. Unsere Hecke muss ich allerdings erst im Frühjahr einsetzen.
Was mir zu der Frage eingefallen ist … habt ihr im Ort eine Ortssatzung ? Daraus könnte sich die Antwort auf deine Frage ergeben.
Wenn das Grundstück nicht an einer Strassenecke liegt und die Hecke die Sicht für die Autofahrer behindern würde, gäbe es m.M. nach keinen Grund warum sie nicht hoch wachsen dürfte.
Es sei denn, die Ortssatzung bzw. ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan sagt etwas anderes.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und sende viele Grüße Petra

Hallo und lieben Dank für die schnelle Antwort!

oh je, unser Eckgrundstück liegt an einer Strasse. Allerdings ist da ein Gehweh der über das „Eck“ geht und somit Autofahrer freien Blick in die andere Strasse haben. In der Ortsatzung konnte ich nichts finden was zu unserer Situation passt. Ein Landschaftsgärtner meinte sogar zu mir, dass Pflanzen ab einer Höhe von 4m in den Luftraum ragen dürfen…da ging es aber hauptsächlich um Bäume. Hmmmm vielleicht schreib ich direkt das Landratsamt an weil hier bei uns im Ortsrathaus ist man der Meinng, dass sei eine Angelegenheit die das Nachbarschaftsrecht betrifft-ich glaube dort wurde NICHT verstanden dasses um den Nachbar auf der anderen Strassenseite geht. Alternativ biete ich dem Ort an, einen Verkehrsspiegel zu sponsern :wink:
Wünsche euch viel Spass beim Heckenpflanzen-und jetzt schon eine tolle Gartensesion 2011 :o)
Grüssle Lines

Hallo Lines,

leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen, da dies ja eher ein juristisches Problem ist. Ich kann mir aber denken, dass du deine Hecke ruhig höher wachen lassen darfst, wenn dadurch die Sicht im Strassenverkehr nicht behindert ist. Hast du schon mal mit dem Nachbarn und der Strassenmeisterei gesprochen?
Viele Grüsse
Gudrun

Hallo und lieben Dank für die schnelle Antwort,

das mit der Sraßenmeisterei ist ein guter Tip. Bis jetzt hatte ich einen Landschaftsgärtner und einen Anwalt gefragt. Der Landschaftsgärtner meint, dass Pflanzen ab einer Höhe von 4 m sogar in den Strassenluftraum ragen dürfen…der Anwalt meint sinngemäß, ich könne wachsen lassen was ich will, da der Nachbar gegenüber keine Unterlassungsansprüche habe weil eine Strasse dazwischen ist.
Dem Nachbar selbst entstehen keine Nachteile (Blätter, Licht) weil die Grundstücke auf einem Berg liegen und er über uns liegt.
Also dann hör ich mich mal bei der Strassenmeisterei um, Merci nochmal :wink:

hallo,
bei uns in niedersachsen ist die max höhe bis 1,8m soweit ich weiß. ich könnte mir aber vorstellen das jedes bundesland seine eigenen richtlinien hatt.
das beste ist kurzer anruf bei der gemeinde oder landkreis
gruß hermann

Hallo, soweit ich weiß, kann man hier in Niedersachsen Hecken, etc. bis 1,8m direkt an der Grundstücksgrenze wachsen lassen. Besonderheiten sind zu beachten, wenn durch die Höhe der Verkehr beeinträchtigt wird ( Einsicht in Straßenmündung). Ich denke aber das diese Regeln und Gesetzte in jedem Bundesland verschieden sind, und dort sicher auch noch von Gemeinde zu Gemeinde.
Das Beste ist : Anruf bei Verwaltung Ordnungsamt.
Gruß Herrmann

Hallo,
ich glaube wir kommen nicht auseinander.
Ich antworte auf die Frage, obwohl ich dieses Thema nicht angeklickt habe.

Von der Pflanzenhöhe an der Straße, um sich vor neugierige Nachbarn zu schützen, habe ich keine Ahnung. Mich stören meine Nachbarn nicht.
Es könnte doch sein, daß, wenn Ihr die Hecke höher wachsen laßt, der Gegenüber erst recht neugierig wird.

Ich weis nur, der Pflanzabstand eines Baumes o.ä. zum Gartennachbar hat vorgegebene Maße.

Vielleicht informiert Ihr Euch mal bei Ordnungsamt Eurer Gemeinde.

lg
U.