Wildwuchs im Maschendrahtzaun

Hallo,

vor Kurzem wurde ich von meinem Nachbarn aufgefordert, die wild wachsenden Rosen und anderen angeflogenen Sträucher auf seinem Grundstück, welche am Fuße meines Zaunes wachsen, zu entfernen. Er begründet dies damit, dass die „Wildpflanzen“ ja in meinem Zaun wachsen und ich demzufolge dafür zuständig bin.

Nun meine Frage: Muss ich „den Wildwuchs“ auf seiner Seite des Zaunes / auf seinem Grundstück entfernen oder ist das seine Sache???

Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbar.

DANKE

Viele Grüße
Yvonne

Hallo,wenn es DEIN Zaun auf DEINEM Grund ist, ist es DEIN Unkraut.(§910…) Was Du auf Deinem Grund pflanzt oder wachsen lässt ist zunächst Deine Entscheidung. Du musst aber die regional unterschiedlichen Nachbarschaftsrechte beachten.z.B Pflanzabstände für Bäume und Sträucher. In diesen
Bestimmungen sind dann auch Sonderfälle genannt. ( Flieder nicht an die Grenze wg Wurzelausbreitung, Efeu etc.)
Da es schwierig ist, alle Bestimmungen z,b, Geschützte Pflnzen, und deren regionale Details zu kennen, kann es hilfreich sein beim örtlichen Naturschutzamt nach zu fragen. Die helfen gerne.
Alle mir bekannten „Gebräuche“ gehen dahin dass der Überwuchs geschnitten werden darf. Die Wurzel(auf Deinem Grund) aber Dir gehört. Dass Dich der Nachbar auffordert tätig zu werden erscheint mir, ohne Details zu kennen logisch und in Ordnung.

Dass der Nachbar ärgerlich auf Unkrautsamen reagiert ist vorstellbar. Dies ist aber meines Wissens (beides) nicht reglementiert. Im Sinne einer guten Nachbarschaft
kann es aber schon Sinn machen die Gewächse zu entfernen. Und eventuell durch eine Plattenreihe das Nachwachsen zu verhindern. Bzw die Pflege zu erleichtern. Wenn das aus körperlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht machbar ist, kann schon ein flach liegendes Brett weiter helfen, um das Wachstum im bzw unter dem Zaun zu reduzieren.

Menschlich kompliziert wird es wenn der eine „natürlichen“ Kräuter oder Blumenrasen liebt, der andere eher handgeschliffenen englischen Rasen in Monokultur…

Guten Tag Yvonne

Steht Dein Zaun kompl. auf Deinem Grundstück?
Wenn ja, ist es Dir überlassen ob der Zaun Bewuchs hat oder nicht.
Rankt es zu deinem Nachbarn auf seinem Grundstück wäre es angebracht der
guten „Nachbarschaft“ wegen den Überwuchs zu entfernen.

Stört es Dich selber und willst es Biologisch Sauber halten dann empfiehlt sich Fliesstreifen unter dem Draht einzu bringen dann hast Du selber keinen Bewuchs mehr.

Lg

Schwarzwildjäcer

Hallo Yvonne,
das ist eindeutig geregelt.
Zuständig ist der, bei dem die Pflanze aus dem Boden kommt.
Der Zaun zwischen zwei bebauten Grundstücken gehört beiden gemeinsam. Wenn eine Partei den Zaun alleine aufgestellt hat ist er von beiden zu unterhalten.
Der, der den Zaun alleine gestellt hat kann von seinem Nachbarn einen Ausgleich verlangen.
mfg
Ben