Hallo,wenn es DEIN Zaun auf DEINEM Grund ist, ist es DEIN Unkraut.(§910…) Was Du auf Deinem Grund pflanzt oder wachsen lässt ist zunächst Deine Entscheidung. Du musst aber die regional unterschiedlichen Nachbarschaftsrechte beachten.z.B Pflanzabstände für Bäume und Sträucher. In diesen
Bestimmungen sind dann auch Sonderfälle genannt. ( Flieder nicht an die Grenze wg Wurzelausbreitung, Efeu etc.)
Da es schwierig ist, alle Bestimmungen z,b, Geschützte Pflnzen, und deren regionale Details zu kennen, kann es hilfreich sein beim örtlichen Naturschutzamt nach zu fragen. Die helfen gerne.
Alle mir bekannten „Gebräuche“ gehen dahin dass der Überwuchs geschnitten werden darf. Die Wurzel(auf Deinem Grund) aber Dir gehört. Dass Dich der Nachbar auffordert tätig zu werden erscheint mir, ohne Details zu kennen logisch und in Ordnung.
Dass der Nachbar ärgerlich auf Unkrautsamen reagiert ist vorstellbar. Dies ist aber meines Wissens (beides) nicht reglementiert. Im Sinne einer guten Nachbarschaft
kann es aber schon Sinn machen die Gewächse zu entfernen. Und eventuell durch eine Plattenreihe das Nachwachsen zu verhindern. Bzw die Pflege zu erleichtern. Wenn das aus körperlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht machbar ist, kann schon ein flach liegendes Brett weiter helfen, um das Wachstum im bzw unter dem Zaun zu reduzieren.
Menschlich kompliziert wird es wenn der eine „natürlichen“ Kräuter oder Blumenrasen liebt, der andere eher handgeschliffenen englischen Rasen in Monokultur…