habe in alten Akten gestöbert… darin fand ich einen Satz in
einem Brief einer Bank… darin hiess es sinngemäss das die
Lebensversicherung „abgetreten“ wurde. Was bedeutet dies in
diesem Zusammenhang? Ist die LV nur als Sicherheit für einen
Kredit hinterlegt… oder ist die LV ins Eigentum der Bank
übergegangen?
Die Lebensversicherung ist als Sicherheit für den Kredit hinterlegt. Wenn der Kredit nicht bezahlt wird (oder der Schuldner verstirbt), dann kann auf die Lebensversicherung zugegriffen werden.
Ist es eine Risiko-Lebensversicherung oder Kapitalbildende?
Das mit dem Eigentum hängt vom genauen Wortlaut ab…
ACHTUNG: Je nachdem, wie die Abtretung formuliert ist haftet die Lebensversicherung für ALLE Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (das ist der sogenannte „Weite Sicherungszweck“), also auch für weitere Kredite, Kontoüberziehungen etc.
Gruß
Sheldrick