Wenn Leute richtig lesen koennten, wuerden keine Probleme geben.
ABSTRAKT:
[begin]
1.4. Vermutet die Erste Bank eine missbräuchliche Benützung des Schließfaches, durch welche
sich schädigende Einflüsse auf das Schließfach, auf die gesamte Anlage oder auf die
Benützbarkeit des Raumes, in dem sich das Fach befindet, ergeben könnten, ist sie berechtigt,
den Mieter zur umgehenden Öffnung zwecks Einsichtgewährung aufzufordern oder das
Schließfach auf anderem Wege öffnen zu lassen und den Inhalt, der schädigende Einflüsse
ausübt oder ausüben könnte, zu entfernen.
1.4. Vermutet die Erste Bank eine missbräuchliche Benützung des Schließfaches, durch welche
sich schädigende Einflüsse auf das Schließfach, auf die gesamte Anlage oder auf die
Benützbarkeit des Raumes, in dem sich das Fach befindet, ergeben könnten, ist sie berechtigt,
den Mieter zur umgehenden Öffnung zwecks Einsichtgewährung aufzufordern oder das
Schließfach auf anderem Wege öffnen zu lassen und den Inhalt, der schädigende Einflüsse
ausübt oder ausüben könnte, zu entfernen.
[Ende]
Frage:
Was sind das fuer andere Wege?
Richtig lesen, hilft besser zu denken.
Andere Wege sind nur ueber der Staatsanwaltschaft zu finden.
PS-ich habe mich nicht widersprochen, was der Versicherung betrifft.