Banküberweisung auf Konto meiner Tochter

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Überweisungen. Kann ich eine Überweisung auf das Konto meiner Tochter gehen lassen, wenn ich sie als Empfängerin angebe? Kann die Bank die Überweisung zurück geben? Weil es wären genau 2 Überweisungen mit einmal 1100 und 1250 Euro.

Ich verstehe das Problem nicht ganz - wer wäre denn der Absender des Geldes, du oder jemand anderes?
Jeder kann deiner Tochter Geld überweisen, klar.

Die Bank könnte die Überweisung wahrscheinlich zurückgeben - wenn sie einen Anlass dazu hätte. Aber was sollte das sein?

Hallo,

jemand anderes, naja bei so einem hohen Betrag. Bei welchen anläßen könnte den die Bank die Überweisungen zurück geben?

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Hallo,

ich verstehe Dein Problem nicht ganz. Meinst Du mit zurückgeben, dass die Bank Deiner Tochter die Überweisung zurück gehen lässt bzw. nicht annimmt oder meinst Du, dass Deine Bank die Überweisung „zurück gehen lässt“ bzw. nicht freigibt?
Die Bank des Empfängers gibt in der Regel Überweisungen nicht zurück. Die Bank des Absenders gibt in der Regel Überweisungen nicht frei, wenn das Konto des Absenders nicht gedeckt ist.

Gruß
Sandra

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Hallo Gerhard,

für die Bank stellt sich der Sachverhalt so dar:

Geld für die Tochter kommt. Ende.

Alles andere weiss die Bank bis dahin nicht.

Gruß Ivo

Hallo,

ich meine das die Bank meiner Tochter die Überweisung zurück gibt/nicht an nimmt , da die Beträge vieleicht zu hoch sind.

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Hallo,

ich meine das die Bank meiner Tochter die Überweisung zurück
gibt/nicht an nimmt , da die Beträge vieleicht zu hoch sind.

das kommt darauf an. Bei derartigen Beträgen eigentlich nicht, aber Beträgen, die den üblichen Rahmen deutlich sprengen, erfolgt mitunter eine Rückfrage beim Institut des Auftraggebers, das dann wiederum beim Auftraggeber rückfragt, ob die Zahlung denn auch so gemeint war. So sollen versehentliche Fehler und Betrügereien verhindert werden.

Beispiel: Privatpersonen hat üblicherweise Umsätze im Bereich bis 3000 Euro. Nun kommt ein Eingang von 234.489,-- Da liegt der Gedanke nahe, daß der Auftraggeber die Nachkommastellen versehentlich ins falsche Feld (nämlich zu den Vorkommastellen) geschrieben hat.

Derartige Rückfragen sind mir in über fünf Jahren allerdings vielleicht zehn mal untergekommen.

Eine Sache will ich noch sicher ausschließen können: Der Name des Empfängers lt. Überweisung entspricht dem Namen des Kontoinhabers? Wenn ja, sollte es - wie erwähnt - keine Probleme geben.

Gruß,
Christian

Hallo,

jemand anderes, naja bei so einem hohen Betrag. Bei welchen
anläßen könnte den die Bank die Überweisungen zurück geben?

Verdacht auf Geldwäsche, wobei die dann wohl eher Meldung erstatten.

ciao maxet.

Hallo,

jemand anderes, naja bei so einem hohen Betrag. Bei welchen
anläßen könnte den die Bank die Überweisungen zurück geben?

Verdacht auf Geldwäsche, wobei die dann wohl eher Meldung
erstatten.

Da braucht es aber ein bißchen mehr als eine innerdeutsche Zahlung von Vater an Tochter über einen vierstelligen Euro-Betrag. Anonsten gäbs da ein bißchen viel zu melden.

Gruß,
Christian