Bearbeitungsentgelt für KfW Darlehen

Ich habe  2005 ein KfW Darlehen bekommen
Gesamtaufwand 84 000 €
Auszahlungsabschläge 1 440 €
Finanzierungsvolumen 85 440 €
Somit erkenne ich hier 1 440 € Bearbeitungsentgelt.
KfW Gebäudesanierunsprogramm 49 000
KfW Wohnraum Modernisierungsprogramm 36 000
Bei den 36 000 haben sie nur 96 % ausbezahlt.
Nun habe ich einen Antrag auf Erstattung des Bearbeitungsentgelt gestellt.
Leider habe ich jetzt negative Nachricht von der Bank erhalten.
Bei den o.g. Darlehen handelt es sich um aus öffentlichen Mitteln der KfW Kreditanstalt für Wiedraufbaau gefördeerte und Zinsverbilligte Programm-Darlehen.
Bereits in früheren Entscheidungen hat der BGH die Sonderstellung von Förderkrditen bestätigt.
Eine Erstattung des Bearbeitungsentgeltes und der verlangten Zinsen ist daher nicht möglich.
Kann mir hier jemand eine klare Auskunft geben wie ich mit der Bank das klären kann?
Nach meiner Meinung haben die 1 440 € verlangt obwohl das  Geld ja von der KfW kommt .
MFG 

Hallo,
die Anträge für KfW-Darlehen können ja nur über die Hausbank gestellt werden; die Hausbank fungiert in diesen Angelegenheiten als „verlängerter Arm“ der KfW.
Die Bank zieht m.W. selber keine Gebühr ab sondern ist Auszahlungsstelle der KfW.
M.E. besteht hier keine Möglichkeit auf Rückerstattung, denn es müsste sich sonst aus dem Vertragswerk mit der Bank ergeben, dass hier eine Gebühr einbehalten wurde.
Da bleibt nichts anderes übrig, als die ganzen Bankunterlagen durch zu gehen in der Hoffnung, dass ersichtlich wird, wo die Bank selber eine Gebühr verlangt hat.
lG

Hallo Danke für die schnelle Antwort.
Bei KFW Wohnbau Modernisierungsprogramm habe ich Brutto 36 000 und netto 34 560 notiert.
Als Auszahlungssatz steht hier 96 % wobei nirgends steht ob die KFW oder die Hausbank die 4 % abgreift.
Ich kann auch nirgends lesen das die KFW nicht 100 % ausbezahlt.
Bei der KFW Gebäudesanierungsprogramm habe ich 100 % bekommen.
Ich habe im Internet irgendwo mal gelesen das es hier wohl Anfang 2015 nochmal ein Urteil geben soll , finde aber leider nicht mehr die Seite.
MFG

Die KfW gilt gemäß dem Kreditwesengesetz unabhängig von den Geschäften, die sie betreibt, nicht als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Grund dafür ist, dass die KfW als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank ein besonderes Geschäftsmodell und einen gesetzlichen staatlichen Auftrag verfolgt und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors zu vergleichen ist.

Insoweit kann das Urteil des BGH auf die KfW als "Nicht"BAnk nicht zur Anwendung kommen.
lG

O.K. die KfW gilt nicht als Bank aber ist es bei einem KfW Darlehen normal das man nur 96 % ausbezahlt bekommt .
Nach meinem Wissen wird von der KFW immer 100 % ausbezahlt , bei einem Darlehen habe ich auch 100 % bekommen.
Ich habe den Eindruck das meine Hausbank 4 % abgegriffen hat , vielleicht als Bearbeitungskosten oder ich weiß nicht ?