Buchung und Wert?

Hallo,
wie ist das beim Girokonto, wenn ein Betrag gebucht wird, wo aber bei „Wert“ ein anderer Tag steht? Kann ich dann sofort oder erst ab dem Tag bei „Wert“ darüber verfügen? Und dann direkt ab diesem Tag oder erst einen Tag später?

MfG
Julia

guten Morgen Julia,

verfügen kannst Du über den Betrag sobald er auf dem Konto gebucht ist.
Zinstechnisch ist der Betrag erst am „Wert“-Datum auf dem Konto, dh. bei einer Verfügung vor dem „Wert“-Tag bezahlst Du Sollzinsen.

Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de

Hallo,

verfügen kannst Du über den Betrag sobald er auf dem Konto
gebucht ist.
Zinstechnisch ist der Betrag erst am „Wert“-Datum auf dem
Konto, dh. bei einer Verfügung vor dem „Wert“-Tag bezahlst Du
Sollzinsen.

eine etwas irreführende Antwort, die durch den Nachsatz nicht wirklich besser wird. Bei einer Vefügung vor dem Wertstellungsdatum verfügt Julia nicht über die eingegangene Zahlung, sondern aus ihrem Dispositionskredit, daher auch der Anfall von Sollzinsen.

Um das mal klarzustellen: Die Wertstellung kann vom Buchungsdatum bei einigen Geschäftsvorfällen abweichen. Die populärsten sind Zahlungseingänge aus Überweisungen und Einzugspapieren (Lastschriften, Schecks). Bei Überweisungen ist eine Wertstellung einen Tag nach Überweisungseingang seit Jahren gem. BGH-Urteil nicht mehr erlaubt. In der Praxis machen es die Banken solange noch, bis sich die Kunden beschweren. Bei einer Überweisung kann man trotz abweichendem Wertstellungsdatum davon ausgehen, daß das Geld wirklich da ist.

Das sieht bei Einzugspapieren anders aus. Wird der Scheck oder die Lastschrift nicht „eingelöst“, dann wird der Betrag dem Konto des Einreichers wieder belastet. Das Wertstellungsdatum ist also hier tatsächlich das Datum, ab dem man davon ausgehen kann, daß der gutgschriebene Betrag wirklich auf dem Konto verbleibt.

Angesichts der Vielzahl von Fragen, die dazu auftauchen, schien es mir angebracht, daß nochmal klarzustellen.

Gruß
Christian

Hi,
schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Kann eine Lastschrift denn auch einen Tag „zuvor“ gebucht werden? Bsp.: ich gehe heute einkaufen und bezahle mit meiner EC-Karte. Der Betrag wird morgen abgebucht mit dem Wert von heute…

MfG
Julia

Hallo,

Kann eine Lastschrift denn auch einen Tag „zuvor“ gebucht
werden? Bsp.: ich gehe heute einkaufen und bezahle mit meiner
EC-Karte. Der Betrag wird morgen abgebucht mit dem Wert von
heute…

jein. Den Fall, daß Buchungen aus 2normalen" Lastschriften vor den Buchungstag valutiert werden, kenne ich nicht. Ich kann aber auch nicht ausschließen, daß das vorkommen kann. M.E. geben das aber die Vereinbarungen zwischen den Banken nicht her, d.h. die Bank des Zahlungsempfängers bekommt das Geld auch frühestens am Buchungstag.

Anders sieht das bei Buchungen wegen Abhebungen aus Geldautomaten aus. Die werden regelmäßig zum Tag der Abhebung valutiert.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

hier muss ich mal einhaken:

Was du über die Praxis der Banken bei der Wertstellung von Überweisungen sagst ist ein schlechtes Klischee. Mir ist nicht eine bekannt, die hier noch gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn Ihr das macht wärt Ihr die erste die ich kenne :wink:

Mit den Schecks und der Wertstellung ist das auch so eine Sache. Nicht direkt an den Wert gebunden, aber trotzdem generiert es da doch einen e.V. Umsatz, so dass eine Verfügung über den Betrag mindestens bis zu Wertstellungstag nicht möglich ist.

@Julia zum Thema Lastschrift: Das JEIN von Christian ist völlig richtig. Es kann im besonderen Fall passieren. Nehmen wir mal an, die LV geht tatsächlich gleichtägig bei der Bank ein, schafft es aber nicht mehr in den letzten Buchungslauf, sondern wird erst am nächsten morgen verbucht. Dann könnte das der Fall sein.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Was du über die Praxis der Banken bei der Wertstellung von
Überweisungen sagst ist ein schlechtes Klischee. Mir ist nicht
eine bekannt, die hier noch gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn Ihr das macht wärt Ihr die erste die ich kenne :wink:

nun sind wir „ganz unten“ und werden nicht mehr von so vielen gelesen :wink: Aber in der Tat: Wir praktizieren das noch. Ist eine geschäftspolitische Entscheidung, von der ich nichts halte, aber an der ich auch nichts ändern kann: Bis der Kunde sich beschwert, gibt es bei Überweisungen die Valuta Eingangsdatum+1 (oder +3 bei Wochenenden).

Gruß,
Christian