Bürgen

Hallo,

meine Eltern (57 + 60) wollen ein Haus bauen. Meine Mutter hat eine Erbschaft gemacht, die sie jetzt in ein Eigenheim stecken will. Leider reicht das Geld nicht und sie müssen den Rest finanzieren (Höhe ist mir unbekannt) Da es mit ihren Finanzen nicht gerade sehr toll aussieht (Vater arbeitslos und ab Feb. Rentner, Mutter verdient auch nicht viel), möchte die Bank jetzt einen Bürgen für den Kredit haben. Meine Eltern sind an meinen Mann und mich herangetreten.

Grundsätzlich bin ich gern bereit, da ich weiß, dass meine Eltern nur einen Kredit aufnehmen, den sie auch bezahlen können (jetzt zahlen Sie 500 € Miete kalt, ungefähr das soll auch die Rate sein).

Was ist, wenn meine Eltern nun doch nicht mehr zahlen können? Oder wenn einer der beiden stirbt und der andere nicht mehr bezahlen kann? Kann die Bank auch an mein eigenes Eigenheim ran? Kann ich aus der Bürgschaft raus wenn sich die Situation meines Vaters (dann Rentner) geändert hat?
Was ist zu beachten?

Ich möchte meinen Eltern gern helfen, wir möchten kein großes Risiko eingehen, da wir für unser Haus schon eine Menge abzahlen müssen und uns mehr eigentlich nicht leisten können.

Viele Grüße

Susanne

Hallo Susanne,

„den Bürgen kannst du würgen“, heißt es nicht umsonst, und daher gilt die alte Weisheit, dass man nicht bürgt, wenn man hierfür keinen wirtschaftlichen Gegenwert bekommt. Der Bürge versammelt sonst nur alle Nachteile eines Rechtsgeschäftes auf sich und ist dann im Zweifelsfall der Gekniffene, ohne überhaupt etwas von der Sache zu haben.

D.h. in deinem Fall muss man sich sehr genau die Höhe des zu verbürgenden Betrags ansehen und sich dann überlegen, welche Sicherheiten man selbst hierfür bekommen kann (die Banken sind immer nur an Immobiliarsicherheiten interessiert, du könntest dir auch z.B. das im Zweifelsfall zu verwertende Auto - hat allerdings nicht unbedingt dann noch Bestand) sicherheitsübereignen lassen. Auf jeden Fall darfst du in keinem Fall höher bürgen, als du selbst im worst-case auch noch aufbringen kannst, ohne selbst die Vollstreckung ins eigene Eigenheim befürchten zu müssen. Geht es um ein paar TEUR, die man notfalls über den Dispo des Girokontos vorstrecken könnte, kann man ja noch mal in der eigenen Familie ein Auge zudrücken, geht es um eine Summe, die schon bei günstiger Betrachtung für die eigene Zukunft gefährlich sein würde, muss man die Finger davon lassen, so leid einem da die eigenen Eltern auch tun werden.

Ganz abgesehen davon vestehe ich aber schon die grundsätzliche Überlegung zum Erwerb eines Hauses in dem Alter und bei den finanziellen Rahmenbedingungen nicht. Bei den von dir geschilderten Randbedingungen würde ichentweder nur kaufen, was ich auch sofort bezahlen kann, oder das Geld lieber vernünftig anlegen und direkt davon in schlechten Zeitel leben bzw. sich hin und wieder einmal etwas leisten. Ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Erwerb eines Hauses so hoch, dass man jetzt schon Probleme mit der Bürgschaft hat, sind Probleme eigentlich vorprogrammiert. Mal ganz abgesehen davon, dass dann ja auch keine vollständige Bezahlung mehr zu Lebzeiten zu erwarten steht, und die Erben dann vermutlich ohnehin das Erbe ausschlagen müssen, und die Hütte dann durch den Kreditgeber verwertet wird.

Eine Alternative könnte sich höchstens dort ergeben, wo es noch weitere Kinder ohne eigenes Haus gibt, die einerseits als Bürgen auftreten würden und andererseits dann die Immobilie im Erbfall übernehmen würden bzw. die gleich dort mit einziehen. Diesen käme dann die bereits erfolgte Tilgung zu Gute (passenden Erbvertrag vorausgesetzt) und sie würden dann einfach nur den noch offenen Rest abzahlen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

„den Bürgen kannst du würgen“,

ich kenne das eher so: „Wer bürgt, gehört gewürgt.“

Mir jedenfalls fällt spontan kein Fall ein, bei dem ich bereit wäre, für jemanden zu bürgen, außer, es ginge um irgendetwas existentielles in der Familie und selbst da ist es niemandem admit gedient, wenn der Bürge hinterher auch noch mittellos ist.

Gruß
Christian

Bei einem Hauskredit erhält die Bank durch die Hypothek das Haus als Sicherheit. Da Hauskredite meist nur zu 60%-80% des Hauswertes vergeben werden, hat die Bank damit eigentlich genug Sicherheit. Wenn sie zusätzlich noch einen Bürgen haben will, dann will sie sich wohl noch mehr absichern oder die Einkommenssituation Deiner Eltern wird als zu gefährlich eingeschätzt. Wenn nun die Bank das als gefährlich einschätzt, dann sollte Dir das ebenfalls zu denken geben.

Bürgschaften werden meist als SEBSTSCHULDNERISCHE Bürgschaft vereinbart. Du haftest dann kommentarlos und ohne Möglichkeit der Gegenwehr mit Deinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen ersatzweise für die Eltern. Du kannst jederzeit in Anspruch genommen werden, auch ohne daß Deine Eltern in Zahlungsverzug geraten und kannst Dich absolut nicht dagegen wehren. Du kommst niemals mehr raus aus der Bürgschaft. Du wirst erst entlassen, wenn der Kredit abgezahlt ist.

Vielleich können die Eltern den Kredit so klein auswählen,daß die BAnk keine Bürgschaft mehr brauchst und den Restbetrag leihst Du den Eltern selbst und läßt es an Dich zurückzahlen? Ist nur so ne Idee.
Gruß Norbert

Hallo Susanne !
Von einer Bürgschaft rate ich grundsätzlich ab. Wenn Deine Eltern das Haus nicht selbst finanzieren können, einschließlich Kredit, dann sollten Sie besser weiter zur Miete wohnen, das geeerbte Geld vernünftig anlegen, sich daraus eine monatliche Rente zahlen und gut leben.
Aus der Bürgschaft kommst Du nicht mehr raus, egal was die nette Bank Dir vorher verspricht. Warum sollten sie so eine schöne Sicherheit aufgeben ?
Ein Immobilienkredit läuft gewöhnlich über viele Jahre. Im Todesfall wären dann noch Verbindlichkeiten übrig. Genauso wenn jemand länger krank oder pflegebedürftig wird, kostet das zusätzlich Geld und die Rückzahlung wäre möglicherweise nicht mehr gewährleistet.
Es kann ja auch mal zu Meinungsverschiedenheiten / Streit kommen. Als Bürge haftest Du und musst sofort zahlen, wenn der eigentliche Kreditschuldner dies nicht tut, unabhängig, ob dieser noch Geld hat oder nicht. Im Falle von Zahlungsverzug kommen dann noch hohe Zinsen dazu, so dass die Schulden, für die Du geradestehen müsstest, noch höher werden können.
Wenn die Bank den Kredit schon nicht an Deine Eltern vergeben will, sollte Dir das zu denken geben. Zumal ja noch die nicht unerheblichen Nebenkosten in der Anschaffungsphase und später jeden Monat als lfd. Kosten da sind.
Mein dringender Rat also: Keine Bürgschaft !

Andere Möglichkeit: Du redest mit Deinen Eltern über ihr Vorhaben, lässt Dir uneingeschränkt Einblick in ihre finanzielle Situation geben. Das Haus baut bzw. kauft ihr gemeinsam als Eigentümer. D.h. Du stehst prozentual als Miteigentümer mit im Grundbuch und zahlst evl. von Beginn an auch einen Teil der Kreditraten mit. Da dies aufgrund Deiner genannten eigenen finanziellen monatlichen Belastung allerdings derzeit kaum möglich sein dürfte, dürfte diese Möglichkeit auch entfallen.

Im Zweifelsfall sprich gemeinsam mit Deinen Eltern einfach mal mit jemanden, der sich mit Finanzierungen auskennt und nicht zwangsläufig auf Biegen und Brechen ein Haus oder einen Kredit verkaufen will.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Susanne,

ich nochmal. Jetzt hat man dir ja sicher genug Angst vor dem Bürgen gemacht, auch wenn es nicht ganz so wie im Wilden Westen bei uns zugeht, wie teilweise beschrieben.

Aber ich denke, ein Aspekt ist dabei zu kurz gekommen, der für deine Eltern wichtig sein könnten, wenn sie denn nun überhaupt nicht für alternative Regelungen zu begeistern sein sollten. Banken sind zunächst immer darauf aus, soviel Sicherheiten zu bekommen, wie möglich. Und wenn dann auf den Wunsch einer formularmäßigen selbstschuldnerischen Bürgschaft unter Ausschluss der Einrede der Vorausklage sofort eingegangen wird, wäre die Bank blöd, diese nicht auch anzunehmen. Allerdings laufen die Geschäfte im Bereich der Baufinanzieurng zur Zeit nicht so gut, und man hat durchaus Verhandlungsspielraum, und es gibt ja nicht nur einen Finanzierer. D.h. nicht auf dieses uneingeschränkte Bürgschaftsverlangen einzugehen heißt ja nicht, dass man nicht bereit wäre, ggf. in anderer Form eine Regelung zu finden. Entweder man findet eine Bank, die ganz auf die Bürgschaft verzichtet (ist das Haus im Todesfall noch nicht ganz abbezahlt schlägt man dann das Erbe ggf. einfach aus, nachdem man sich zuvor schenkweise alle wesentlichen sonstigen Vermögensgegenstände hat überschreiben lassen), oder man kann ja auch durchaus eine Bürgschaft nur für den Teilbetrag anbieten, der oberhalb dessen liegt, was deine Eltern auch ohne Bürgschaft an Kredit bekommen würden (im Todesfall überlegt man sich dann, ob es lohnt weiterzuzahlen oder als Bürge in Anspruch genommen zu werden). Teilt man die beiden Beträge dann auch noch auf getrennte Verträge auf, wobei der verbürgte Kredit höher getilgt wird, minimiert man auch dadurch das Risiko. Auch andere die Haftung einschränkende Regelungen sind durchaus möglich, da muss man eben mit den Finanzierern verhandeln. Man ist heute bei den Banken im Baufinanzierungsbereit kein Bittsteller mehr.

Gruß vom Wiz

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