Hallo Susanne,
„den Bürgen kannst du würgen“, heißt es nicht umsonst, und daher gilt die alte Weisheit, dass man nicht bürgt, wenn man hierfür keinen wirtschaftlichen Gegenwert bekommt. Der Bürge versammelt sonst nur alle Nachteile eines Rechtsgeschäftes auf sich und ist dann im Zweifelsfall der Gekniffene, ohne überhaupt etwas von der Sache zu haben.
D.h. in deinem Fall muss man sich sehr genau die Höhe des zu verbürgenden Betrags ansehen und sich dann überlegen, welche Sicherheiten man selbst hierfür bekommen kann (die Banken sind immer nur an Immobiliarsicherheiten interessiert, du könntest dir auch z.B. das im Zweifelsfall zu verwertende Auto - hat allerdings nicht unbedingt dann noch Bestand) sicherheitsübereignen lassen. Auf jeden Fall darfst du in keinem Fall höher bürgen, als du selbst im worst-case auch noch aufbringen kannst, ohne selbst die Vollstreckung ins eigene Eigenheim befürchten zu müssen. Geht es um ein paar TEUR, die man notfalls über den Dispo des Girokontos vorstrecken könnte, kann man ja noch mal in der eigenen Familie ein Auge zudrücken, geht es um eine Summe, die schon bei günstiger Betrachtung für die eigene Zukunft gefährlich sein würde, muss man die Finger davon lassen, so leid einem da die eigenen Eltern auch tun werden.
Ganz abgesehen davon vestehe ich aber schon die grundsätzliche Überlegung zum Erwerb eines Hauses in dem Alter und bei den finanziellen Rahmenbedingungen nicht. Bei den von dir geschilderten Randbedingungen würde ichentweder nur kaufen, was ich auch sofort bezahlen kann, oder das Geld lieber vernünftig anlegen und direkt davon in schlechten Zeitel leben bzw. sich hin und wieder einmal etwas leisten. Ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Erwerb eines Hauses so hoch, dass man jetzt schon Probleme mit der Bürgschaft hat, sind Probleme eigentlich vorprogrammiert. Mal ganz abgesehen davon, dass dann ja auch keine vollständige Bezahlung mehr zu Lebzeiten zu erwarten steht, und die Erben dann vermutlich ohnehin das Erbe ausschlagen müssen, und die Hütte dann durch den Kreditgeber verwertet wird.
Eine Alternative könnte sich höchstens dort ergeben, wo es noch weitere Kinder ohne eigenes Haus gibt, die einerseits als Bürgen auftreten würden und andererseits dann die Immobilie im Erbfall übernehmen würden bzw. die gleich dort mit einziehen. Diesen käme dann die bereits erfolgte Tilgung zu Gute (passenden Erbvertrag vorausgesetzt) und sie würden dann einfach nur den noch offenen Rest abzahlen.
Gruß vom Wiz
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