Dispo und Bankabbuchung

Hallo,
mein Sohn hat für sein Konto keinen eingeräumten Dispokredit. Lastschriften werden also bei Unterdeckung nicht eingelöst. Die Bank löst nur den die Bank betreffenden Abbuchungsbetrag für einen Kredit ein. Hierdurch werden jetzt Dispozinsen fällig. Ist das rechtens?
Weiss jemand einen Rat.
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Grüße Georg

Hallo,

mein Sohn hat für sein Konto keinen eingeräumten Dispokredit.
Lastschriften werden also bei Unterdeckung nicht eingelöst.
Die Bank löst nur den die Bank betreffenden Abbuchungsbetrag
für einen Kredit ein. Hierdurch werden jetzt Dispozinsen
fällig. Ist das rechtens?

Gegenfrage: Stell Dir vor, Du bist langjähriger Kunde in einer Kneipe und darfst dort anschreiben. Irgendwann sagt Dir der Wirt, daß Dein Deckel groß genug ist und Du erstmal die alten Rechnungen bezahlen sollst, bevor er wieder was anschreibt. Vor lauter Wut wirfst Du den nächstgelegenen Barhocker durch das Fenster. Meinst Du, der Kneipenbestitzer hat das Recht, die Rechnung für die Fensterscheibe auf Deinen Deckel zu schreiben, obwohl Du das nächste Bier nicht mehr anschreiben lassen darfst, sondern direkt bezahlen mußt?

Natürlich ist das rechtens. Meinst Du, die Bank verzichtet auf die Zins- und Tilgungszahlung für einen Kredit, nur weil Dein Sohnemann mit seinem Einkommen bzw. dem Dispositionskredit nicht auskommt?

Der Kontostand spiegelt - so er sich denn im Soll abspielt - den Forderungsbestand der Bank gegenüber ihren Kunden wieder. Der Dispositionskredit ist normalerweise die Obergrenze dessen, was die Bank an Forderungen gegenüber einem bestimmten Kunden haben will. Sie läßt also alles zurückgehen, was diese Obergrenze übersteigt. Dennoch sind Zins- und Tilgungsforderungen aus diesem anderen Kredit entstanden, die die Bank natürlich nicht unter den Tisch fallen läßt oder auf die sie freigiebig verzichtet. Natürlich müssen diese Forderungen verbucht werden.

Nebenbei bemerkt: Ich würde mal sagen, daß die Rückgabe von Lastschriften nicht unbedingt Euer größtes Problem ist, was diese Sache angeht.

Gruß,
Christian

Hi,
das mit der Kneipe passt ja nun überhaupt nicht.
Ich glaube hier wird etwas verwechselt. Die Bank hat keinen Dispokredit eingeräumt und das Konto wird nur überzogen durch die Abbuchungen des bankeigenen Kredits. Ich glaube nicht, dass die Bank ein Recht hat, hier anders zu handeln, als wenn der Kredit bei einer anderen Bank laufen würde, nämlich die Abbuchung abzulehnen und nicht selbstherrlich einen Dispokredit anzulegen.
Das der Kredit bezahlt werden muß etc. steht bei dieser Frage aussen vor.
Gruß
Georg

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Hallo,

mein Sohn hat für sein Konto keinen eingeräumten Dispokredit.
Lastschriften werden also bei Unterdeckung nicht eingelöst.
Die Bank löst nur den die Bank betreffenden Abbuchungsbetrag
für einen Kredit ein. Hierdurch werden jetzt Dispozinsen
fällig. Ist das rechtens?

Gegenfrage: Stell Dir vor, Du bist langjähriger Kunde in einer
Kneipe und darfst dort anschreiben. Irgendwann sagt Dir der
Wirt, daß Dein Deckel groß genug ist und Du erstmal die alten
Rechnungen bezahlen sollst, bevor er wieder was anschreibt.
Vor lauter Wut wirfst Du den nächstgelegenen Barhocker durch
das Fenster. Meinst Du, der Kneipenbestitzer hat das Recht,
die Rechnung für die Fensterscheibe auf Deinen Deckel zu

Hi,
das mit der Kneipe passt ja nun überhaupt nicht.
Ich glaube hier wird etwas verwechselt. Die Bank hat keinen Dispokredit eingeräumt und das Konto wird nur überzogen durch die Abbuchungen des bankeigenen Kredits. Ich glaube nicht, dass die Bank ein Recht hat, hier anders zu handeln, als wenn der Kredit bei einer anderen Bank laufen würde, nämlich die Abbuchung abzulehnen und nicht selbstherrlich einen Dispokredit anzulegen.
Das der Kredit bezahlt werden muß etc. steht bei dieser Frage aussen vor.
Gruß
Georg

schreiben, obwohl Du das nächste Bier nicht mehr anschreiben
lassen darfst, sondern direkt bezahlen mußt?

Natürlich ist das rechtens. Meinst Du, die Bank
verzichtet auf die Zins- und Tilgungszahlung für einen Kredit,
nur weil Dein Sohnemann mit seinem Einkommen bzw. dem
Dispositionskredit nicht auskommt?

Der Kontostand spiegelt - so er sich denn im Soll abspielt -
den Forderungsbestand der Bank gegenüber ihren Kunden wieder.
Der Dispositionskredit ist normalerweise die Obergrenze
dessen, was die Bank an Forderungen gegenüber einem bestimmten
Kunden haben will. Sie läßt also alles zurückgehen, was diese
Obergrenze übersteigt. Dennoch sind Zins- und
Tilgungsforderungen aus diesem anderen Kredit entstanden, die
die Bank natürlich nicht unter den Tisch fallen läßt oder auf
die sie freigiebig verzichtet. Natürlich müssen diese
Forderungen verbucht werden.

Nebenbei bemerkt: Ich würde mal sagen, daß die Rückgabe von
Lastschriften nicht unbedingt Euer größtes Problem ist, was
diese Sache angeht.

Gruß,
Christian

Hallo nochmal.

das mit der Kneipe passt ja nun überhaupt nicht.
Ich glaube hier wird etwas verwechselt. Die Bank hat keinen
Dispokredit eingeräumt und das Konto wird nur überzogen durch
die Abbuchungen des bankeigenen Kredits.

OK, daß kein Dispo bestand habe ich überlesen bzw. wurde ich durch den Titel des Artikels beeinflußt. Ist aber auch völlig egal: Der Kontostand sagt aus - und hier wiederhole ich mich - wer in welcher Höhe Forderungen gegenüber wem hat. Die Bank hat beschlossen, Deinem Sohn einen Kredit einzuräumen, der natürlich verzinst und getilgt werden will. Des weiteren hat die Bank beschlossen, Deinem Sohn über diesen Kredit hinaus keinen Kredit zu gewähren. Aus diesem Grund geht alles zurück, was dafür sorgen könnte, daß der Kontostand in den negativen Bereich rutscht.

Da der Bank jedoch aus dem anderen Kredit heraus Forderungen entstehen (Zins und Tilgung), müssen diese natürlich irgendwo verbucht werden. Logischerweise auf dem Konto, was - wie wir eben gelernt haben - genau dieses tut/tun soll: Bestand und Höhe von Forderungen ausweisen. Daß das Konto dabei in den negativen Bereich wandert, ist für die Sachlage irrelevant.

Diese neu enstandene Forderung will genauso verzinst werden, wie auch eine Forderung Deines Sohnes gegenüber der Bank (landläufig Guthaben genannt) verzinst werden würde, wenn auch mit einem andern Zinssatz, der sich wiederum mit der Bonität des jeweiligen Schuldners ergibt.

Die Bonität Deines Sohnes scheint derzeit nicht die beste zu sein, denn sonst wäre das Konto gar nicht erst in den negativen Bereich gelangt. Demzufolge berechnet die Bank auf die zugelassene Überziehung einen recht hohen Zinssatz. Ich tippe mal auf 12-14%.

Die Überziehung aufgrund anderer Zahlungen (Lastschriften etc.) wurde nicht zugelassen, weil die Bank Deinem Sohn eigentlich keinen Kredit geben wollte, der über den derzeitigen hinausgeht. Da aber die Forderungen aufgrund von Zins- und Tilgungszahlungen irgendwo verbucht werden müssen (s.o.), werden die natürlich auf dem Konto gebucht, obwohl es ja eigentlich nur im Haben geführt werden sollte.

Um das Pferd anders aufzuzäumen: Die Bank leiht Deinem Sohn derzeit das Geld, das ihr eigentlich aus Zins- und Tilgungszahlungen für den gewährten Kredit zusteht. Für geliehenes Geld hat man in den allermeisten Fällen Zinsen zu bezahlen, bei einer Bank in Deutschland auf jeden Fall.

Ich hoffe, so ist es klarer geworden. Wenn nicht, versuchen wir es dann noch mal.

Gruß
Christian

Hi,
erstmal vielen Dank für Deine ausführlichen Einlassungen. Ich glaube aber, dass die Bank keine grösseren Rechte hat, wie jeder andere Gläubiger auch. Das heißt,ist keine Kontodeckung da, muß entsprechend den Vertragsbedingungen gehandelt werden. Also Gläubiger anschreiben, Mahnung etc. Das vorhandene Girokonto kann doch nicht einseitig ohne jegliche Vertragsvereinbarung (ein Dispokredit ist schließlich auch eine Vereinbarung) nur zum eigenen Nutzen (der Bank) mit einem Dispokredit belegt werden.

Grüße
Georg

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Hallöchen,

erstmal vielen Dank für Deine ausführlichen Einlassungen. Ich
glaube aber, dass die Bank keine grösseren Rechte hat, wie
jeder andere Gläubiger auch. Das heißt,ist keine Kontodeckung
da, muß entsprechend den Vertragsbedingungen gehandelt werden.

das tut sie auch. Wirf mal einen Blick in die AGB. Dort steht implizit drin, daß die Bank Überziehungen dulden kann, aber nicht muß.

Hinzu kommt, daß das Konto in der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde nur scheinbar etwas anderes ist, als ein Kundenkonto in einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und z.B. Versandhaus. Auch das Versandhaus führt ein Konto, daß im Zweifel einen negativen Saldo ausweist. Mahnungen usw. gibt es nur, wenn der Gläubiger die Forderung eintreiben will. Wenn das Versandhaus Toleranzgrenzen hat, wird es bei 3,97 Euro keine Mahnung losschicken, sondern den Saldo erstmal so stehen lassen. Erst wenn die Forderung fällig wird bzw. fällig gestellt wird, kommt der übliche Stein ins Rollen. Dennoch ist die Verbindlichkeit ggü. dem Versandhaus gemäß den Vertragsbedingungen
zu verzinsen. Meist jedoch gibt es da keine verinbarte Verzinsung.

Das Konto bei der Bank ist letztlich nichts anderes. Deswegen habe ich so darauf rumgeritten, daß es nur den Stand von Forderungen ausweist. Einen Anlaß eine Mahnung zu verschicken gibt es nicht. Erst wenn die Bank die Forderung fällig stellt, setzt sich die Maschinerie ingang.

Deswegen schrieb ich auch in meiner ersten Antwort:
„Nebenbei bemerkt: Ich würde mal sagen, daß die Rückgabe von Lastschriften nicht unbedingt Euer größtes Problem ist, was diese Sache angeht.“

Damit meinte ich nämlich, daß die Bank durchaus irgendwann sagen kann, daß sie den Saldo ausgeglichen haben will, also die Forderung fällig stellt. Dann folgt in der Tat Mahnung und irgendwann Zwangsvollstreckung. Bis dahin ist es natürlich noch ein mehr oder minder weiter Weg, aber er ist zumindest möglich.

Also: Konto=Aufstellung von Foderungen und Verbindlichkeiten, nicht mehr und nicht weniger.

Diese Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind gem. Vertragsbedingungen zu verzinsen und einen entsprechenden Passus findest Du in den AGB, der wiederum auf den Preisaushang verweist. Dort steht dann geschrieben „genehmigte Überziehungen: x %“.

Würde die Bank ihre Forderungen aus Zins- und Tilgung aus dem anderen Kredit nicht auf dem Konto verbuchen, käme das einem Verzicht gleich.

Gruß
Christian

Das vorhandene
Girokonto kann doch nicht einseitig ohne jegliche
Vertragsvereinbarung (ein Dispokredit ist schließlich auch
eine Vereinbarung) nur zum eigenen Nutzen (der Bank) mit einem
Dispokredit belegt werden.

Hallo Georg,

offenischtlich hast du hier etwas nicht ganz richtig verstanden: Es liegt kein Dispositionskredit sondern eine geduldete Überziehung vor!

Gruß Ivo

Hallo,
erstmal vielen Dank für Deine Ausführungen. Auch wenn ich das immer noch nicht ganz verstehe, scheint aber eine gewisse Logik in Deinen Ausführungen zu stecken.

Bezüglich des tatsächlichen Ablaufs, Zahlungen, Mahnungen etc. gibt es keinen Grund zur Beunruhigung, dafür haben junge Menschen, mein Sohn also auch, im günstigsten Fall ihre Eltern. Du siehst, alles wie im „richtigen Leben“.
Mir ging es hierbei um die rein sachliche überziehung des Kontos aus „Eigennutz der Bank“.

Nochmals vielen Dank, auch den sonst an der Diskussion Beteiligten,
ein schönes Wochenende und eine gute Zeit
Georg

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