Einlagen und die daraus resultierenden Prob. GbR

Im konkreten Fall wurde eine GbR von 2 Gesellschaftern (A + B) gegründet. Beide zahlten die vereinbarte Stammeinlage.

Sachen wurden angeschafft und A war der Ansicht, dass Teile unnötig sind und wollte sich an einer Nachlage der Einlage nicht beteiligen, um diese Eskapaden nicht mit zu finanzieren.

Daraufhin zahlte B wieder auf das Geschäftkonto einen Betrag X (Kontoauszugsinformtiaon: Einlage X) ein.

Die folgenden Monate lief es auch noch nicht so, wie erhofft und A + B legten immer zu gleichen Teilen nach.
Auch immer als Einlage deklariert, damit das Konto gedeckt war.

So nun sagt aber B, der einmal mehr eingezahlt hat, dass es damals ein Kredit war und will das Geld wieder haben.

Der GbR Vertrag sieht nur eine Entnahme in gleichen Teilen der Gesellschaftler voraus.

A wollte von Anfang an das nicht mit finanzieren, wenn nun aber B einfach das Geld nimmt, weil er auf einmal von Kredit spricht, fragt sich A warum er wohl gesagt hat, dass er dies nicht möchte. Es wurde gesagt, dass wenn B der Meinung ist, dass es für ihn unabdingbar sei, er dies selber bezahlten soll. Jetzt soll A aber doch dafür mit zahlen?

Handelt es sich bei B tatsächlich um einen Kredit? (auch wenn davon vorher nicht die Rede war?)

Steuerlich wurde es 50 zu 50 gerechnet wie im GbR Vertrag festgehalten.

Es wurde kein Gewinn erzielt und auch dieses Jahr würde man im besten Fall wahrscheinlich plus minus 0 fahren und wenn der Mietvertrag Mitte nächsten Jahres ausläuft trennen sich die Wege von A + B auf jeden Fall. Allerdings sieht A nun schon einen Rechtstreit kommen, da B dann ankommt und sagen wird, dass er ja mehr gegebn hat und dann auch mehr bekommen will. Quasi: Wenn etwas da ist, gehört es ihm. Ist das sachlich und faktisch richtig?

Wäre es dann klüger, wenn A den Betrag X, den B als Einlage mehr getätigt hat, auch zu tätigen? Dies will A aber eigentlich nicht und ist auch nur als Notlösung gedacht.

Vielen Dank für jede Antwort!

Im konkreten Fall wurde eine GbR von 2 Gesellschaftern (A + B)
gegründet. Beide zahlten die vereinbarte Stammeinlage.

Sachen wurden angeschafft und A war der Ansicht, dass Teile
unnötig sind und wollte sich an einer Nachlage der Einlage
nicht beteiligen, um diese Eskapaden nicht mit zu finanzieren.

Daraufhin zahlte B wieder auf das Geschäftkonto einen Betrag X
(Kontoauszugsinformtiaon: Einlage X) ein.

Die folgenden Monate lief es auch noch nicht so, wie erhofft
und A + B legten immer zu gleichen Teilen nach.
Auch immer als Einlage deklariert, damit das Konto gedeckt
war.

So nun sagt aber B, der einmal mehr eingezahlt hat, dass es
damals ein Kredit war und will das Geld wieder haben.

War die Überweisung als Kredit zu verbuchen, wenn ja, wurde mit den Gesellschaftern ein Darlehensvertrag geschlossen? Falls beides nein, er wäre in der Beweispflicht, ist es wie eine Einlage zu bewerten.

Der GbR Vertrag sieht nur eine Entnahme in gleichen Teilen der
Gesellschaftler voraus.

der andere Gesellschafter verweigert, folgedessen kann er nicht die Auszahlung verlangen oder vornehmen.

A wollte von Anfang an das nicht mit finanzieren, wenn nun
aber B einfach das Geld nimmt, weil er auf einmal von Kredit
spricht, fragt sich A warum er wohl gesagt hat, dass er dies
nicht möchte. Es wurde gesagt, dass wenn B der Meinung ist,
dass es für ihn unabdingbar sei, er dies selber bezahlten
soll. Jetzt soll A aber doch dafür mit zahlen?

Handelt es sich bei B tatsächlich um einen Kredit? (auch wenn
davon vorher nicht die Rede war?)

Für einen Kredit fehlen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, keine „übereinstimmende Willenserklärung“, kein Darlehensvertrag, kein Hinweis bei der Überweisung,…

Steuerlich wurde es 50 zu 50 gerechnet wie im GbR Vertrag
festgehalten.

Es wurde kein Gewinn erzielt und auch dieses Jahr würde man im
besten Fall wahrscheinlich plus minus 0 fahren und wenn der
Mietvertrag Mitte nächsten Jahres ausläuft trennen sich die
Wege von A + B auf jeden Fall. Allerdings sieht A nun schon
einen Rechtstreit kommen, da B dann ankommt und sagen wird,
dass er ja mehr gegebn hat und dann auch mehr bekommen will.
Quasi: Wenn etwas da ist, gehört es ihm. Ist das sachlich und
faktisch richtig?

Nein, es gilt der Vertrag,…
„Er“ muss beweisen, behaupten alleine genügt nicht,…

Wäre es dann klüger, wenn A den Betrag X, den B als Einlage
mehr getätigt hat, auch zu tätigen? Dies will A aber
eigentlich nicht und ist auch nur als Notlösung gedacht.

Damit würden alle Diskussionen beendet,…und für den anderen Gesellschafter würde der Hinweis, es sei ein Darlehen gewesen, ab surdum geführt,…

Schönen Tag noch.

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antwort, welche mich ein wenig beruhigt. Im Überweisungstext steht: B Gesellschaftereinlage. Es gibt keinen Kreditvertrag oder sonst irgendetwas schriftliches in dieser Richtung.

Also auch wenn B nun mehr Geld bezahlt hat, so bin ich als A nicht verpflichtet die gleiche Einlage zu tätigen, damit das Gleichgewicht bleibt, oder? Im GbR Vertrag steht, dass Gewinne und Verluste hälftig geteilt werden. Der GbR Vertrag bleibt also unberührt von alledem?

Vielen Dank