EV abgegeben und doch Arbeit?

Hallo

habe einen ehemaligen Kunden der bei mir ne EV abgegeben hat(meine natürlich beim GV)

Da hat er noch bei Mc Donalds gearbeitet.Nun sehe ich ihn wie er mit Anzug und Krawatte jeden Tag von UBahn kommt.Nehme an das er bei seinem Bruder als Finanzdienstleiter arbeitet.Was kann ich jetzt machen?GV wieder einschalten,Gehalts und Kontopfändung?

Gruß

Ronnie

PS:Es gibt immer mehr Leute die für Kleingeld ne EV abgegeben.Manche für 50-100.Der hier für 2200€ und das mit 19Jahren.Glaube der weiß gar nicht was das für ihn bedeutet

Hallo Ronnie,
wenn Du genau weißt, daß Dein Schuldner bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeitet und dort auch nicht nur vorübergehend ist, dann solltest Du den GV wieder beauftragen. Zur Sicherung des Anspruches kannst Du eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Arbeitgeber erwirken, damit der ausstehende Lohn in Höhe Deiner Forderung nicht ausgezahlt wird. Dies ist empfehlenswert, wenn der GV längere Zeit braucht, um die Pfändung durch zu führen. Überlege auch, ob eine Kontenpfändung nicht sinnvoller ist. Diese führt oftmals schneller zum Erfolg. Sollten Dir bestimmte Daten (ArbG, Bankverbindung etc.) nicht bekannt sein, so könntest Du Dich der Hilfe einer Detektei auf Erfolgsbasis bedienen.

Viele Grüße Gerhard

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Zur Sicherung

des Anspruches kannst Du eine Einstweilige Verfügung beim
zuständigen Amtsgericht gegen den Arbeitgeber erwirken, damit
der ausstehende Lohn in Höhe Deiner Forderung nicht ausgezahlt
wird.

Eine Einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber wird nicht möglich sein! Auf welcher Basis? Vor allem GEGEN … Wenn der Lohn gepfändet werden soll, ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig. siehe auch ZPO.

Gruss
Jens