Anfang Juli tauschten auf meinem Konto 2500 € auf. Sie wurden
über eine Scheckeinreichung einbezahlt. Der Einzahler ging aus
dem Online-Kontoauszug nicht hervor. Als Erläuterung stand
nur: Eingang vorbehalten.
Auf dem offiziellen schriftlichen Kontoauszug der Bank von
Mitte des Monats waren die 2500 € immer noch als Gutschrift
enthalten.
Jetzt nach 21 Tagen sehe ich auf dem Online-Auszug: STORNO
FEHLBUCHUNG SCHECKGUTSCHRIFT VOM 2.7.03
Darf die Postbank wegen einer angeblichen Fehlbuchung ohne
mein Einverständniss Geld von meinem Konto abbuchen ? Das Geld
der angeblichen Fehlbuchung stand über 20 Tage auf meinem
Konto und wurde sogar durch den schriftlichen Kontoauszug
bestätigt.
Hi,
- bevor du über die P-bank meckerst, lies die Bedingungen durch insbesondere die Rechtsgültigkeit der Kontoauszüge. dort findest du auch Erläuterungen zu Fehlbuchungen. Kontoauszüge sind Bewegungsnachweise, keine Urkunden.
Schön, daß man sich auf nichts verlassen kann und jeder wie er
Lust hat sich am Konto bedienen kann.
Dagegen stände für mich die moralische Verpflichtung sofort zu melden, daß ein Betrag fehlerhaft auf meinem Konto eingegangen ist. Ich finde es höchst zweifelhaft, daß du dich über „unerlaubte“ Buchungen hier echauffierst, und andererseits wohl offensichtlich damit spekuliert das Geld unberechtigterweise zu vereinnahmen.
Welches sind die Grundlagen für ein solches Vorgehen bzw. wie
sind die gesetzlichen Fristen ?
siehe AGB´s der Postbank.
Stelle dir vor deine Scheckeinreichung wäre irgendwie duch einen Zahlendreher deienrseits woanders gelandet und der falsche Empfänger würde versuchen mit diesen deinen Argumenten DEIN Geld einzustreichen. Wer wäre dann auch wieder der Doofe - natürlich die P-Bank.
Mir geht es nicht um das Geld sondern um die Vorgehensweise
bzw. das Verhalten der Bank und die Kontensicherheit. Dass ich
das Geld zurückgeben muß war mit von Anfang an klar.
Und warum hast du es nicht sofort getan? Du wolltest warten, ob die Bank es merkt und ihr dann einen Strick aus ihrem Verhalten drehen.
Tipp: kündige dein Konot bei der P-Bank.
gruss
winkel
„Der Schläger beschwert sich, daß das Opfer zurückgeschlagen hat.“