Frage zu VL

Hallo,

mein Arbeitgeber zahlt mir VL, ich habe dafür ein extra Konto. Ich selbst zahle nichts ein.

Jetzt wurde zu einer Kollegin gesagt, das sie selbst auch etwas einzahlen muss, um die VL Leistungen zu erhalten. Was ist nun richtig?

Danke und Gruß

Hallo,

mein Arbeitgeber zahlt mir VL, ich habe dafür ein extra Konto.
Ich selbst zahle nichts ein.

Jetzt wurde zu einer Kollegin gesagt, das sie selbst auch
etwas einzahlen muss, um die VL Leistungen zu erhalten. Was
ist nun richtig?

es besteht keine Notwendigkeit, bei VL auch eigene Zahlungen zu leisten. Allerdings werden die staatlichen Zuschüsse für VL gerne mal mit der Wohnungsbauprämie verwechselt, die in der Tat nur auf eigene Beiträge gezahlt wird.

Gruß,
Christian

P.S:
Der Begriff „VL-Leistungen“ ist genauso sinnfrei wie PIN-Nummer und ABM-Maßnahmen.

Hallo,

Auch Hallo
Eine kleine Ergänzung zu dem statement:

es besteht keine Notwendigkeit, bei VL auch eigene Zahlungen
zu leisten. Allerdings werden die staatlichen Zuschüsse für VL
gerne mal mit der Wohnungsbauprämie verwechselt, die in der
Tat nur auf eigene Beiträge gezahlt wird.

Manchmal kann es Sinn machen, eigenen Zahlungen zusätzlich zu den Zahlungen des AG zu leisten; gerade dann, wenn die Zahlung des AG unter dem maximal möglichen Betrag von 39,88 Euro pro Monat liegt.

Und noch was: Auch wenn der AG überhaupt nichts zahlt, kann man einen VL-Sparvertrag abschließen–dann bespart man den halt selber und bekommt darauf die VL (soweit man die Einkommensgrenzen nicht überschreitet).

Gruß von Fennchurch

Guten morgen,

Eine kleine Ergänzung zu dem statement:

es besteht keine Notwendigkeit, bei VL auch eigene Zahlungen
zu leisten. Allerdings werden die staatlichen Zuschüsse für VL
gerne mal mit der Wohnungsbauprämie verwechselt, die in der
Tat nur auf eigene Beiträge gezahlt wird.

Manchmal kann es Sinn machen, eigenen Zahlungen zusätzlich zu
den Zahlungen des AG zu leisten; gerade dann, wenn die Zahlung
des AG unter dem maximal möglichen Betrag von 39,88 Euro pro
Monat liegt.

der Betrag wurde mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz auf 40 Euro aufgerundet. Ansonsten kann man natürlich aus eigenem Einkommen „aufrunden“, aber das war ja nicht die Frage.

Gruß,
Christian

Danke!

P.S:
Der Begriff „VL-Leistungen“ ist genauso sinnfrei wie
PIN-Nummer und ABM-Maßnahmen.

Ja, ist ja schon gut, hatte nicht aufgepasst.

Hallo, hallo,
falls dies noch jemand liest, die Antwort kommt ja reichlich spät:

Zunächst mal ist es nicht notwendig einen VL- Vertag zusätzlich aus eigener Tasche zu besparen.

Sinn könnte das Ganze jedoch machen wenn du dich entscheidest den VL-Beitrag deines Arbeitgebers für eine Betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

Denn es ist so, daß bei klassischen VL-Verträgen (z.B. beim Bausparvertrag) der Vl-Betrag deinem BRUTTO-Lohn zugeordnet wird. Du zahlst also volle Steuern und Sozialabgaben darauf.

Nutzt du den Vl-Beitrag aber als betriebliche Altersvorsorge (z.B. in Form einer Direktversicherung)
so reduzierst du deinen Bruttolohn (es fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, weder für dich noch für deinen Arbeitgeber). Du könntest also, pi mal Auge geschätzt, zusätzlich zu deinen VL den gleichen Betrag von deinem Bruttolohn in die Altersvorsorge stecken (auf den du dann wiederum keine Steuern und Sozialabgaben zahlst) und bleibst netto beim selben Lohn.
Damit hättest du deine monatliche Sparleistung verdoppelt ohne netto einen Cent weniger in der Tasche zu haben.

Dies ist in wenigen Sätzen nicht einfach zu erklären, sollte dich das Thema interessieren schreib mir einfach eine Mail.

Schönes Wochenende wünscht

Christian

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