Gebühr für Ablösung von Privatkredit?

Hallo,

ich habe 2 Kredite bei der citibank vorzeitig abgelöst.
Dafür wurde mir eine Gebühr berechnet.

Ist das nicht nur bei Baukrediten üblich?

Kann ich mich dagegen wehren?
Wenn ja,wie?

Danke für die Mühe im voraus!

Gruß

Jörg

Hallo,

ich habe 2 Kredite bei der citibank vorzeitig abgelöst.
Dafür wurde mir eine Gebühr berechnet.
Ist das nicht nur bei Baukrediten üblich?
Kann ich mich dagegen wehren?
Wenn ja,wie?

ein paar kurze Erklärungen:

  1. Die Citibank hat durch die vorzeitige Ablösung die Zinserträge aus den Krediten von Zeitpunkt der Rückzahlung bis zum Ende der Laufzeit verloren.
  2. Aufgrund des deutlich gefallenen Zinsniveaus kann die durch die Ablösung zugeflossene Liquidität nur noch zu deutlich geringeren Zinssätzen - als Du sie gezahlt hast- verliehen werden.

Daß eine Vorfälligkeitsentschädigung evtl. zzgl. Bearbeitungsgebühr anfällt, sollte jetzt klar sein. Zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, sei dieser Artikel als Erläuterung angeführt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß
Christian

Auch Hallo,

ich habe 2 Kredite bei der citibank vorzeitig abgelöst.
Dafür wurde mir eine Gebühr berechnet.

Aus sicht der Bank verständlich

Ist das nicht nur bei Baukrediten üblich?

Da sitzt du einem Irrglauben auf. Bei jedem Kredit mit fester Laufzeit und ohne Sondertilgung ist so was möglich.

Kann ich mich dagegen wehren?

Leider nein.

Gruß ivo

Hallo,

danke für die Antwort.

Ich war der Meinung irgendwo mal was gelesen zu haben,daß es ein relativ neues Gesetz gibt,der die Verbraucher schützt und die Banken etwas einschränkt.

Scheint wohl nicht so.

Gruß

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hey,

danke für die Antwort.
(weiter siehe oben)

Gruß

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich war der Meinung irgendwo mal was gelesen zu haben,daß es
ein relativ neues Gesetz gibt,der die Verbraucher schützt und
die Banken etwas einschränkt.

auch nach der teilweise unsäglichen und von Unverständnis für das Bankgeschäft durchsetzten Rechtsprechung des BGH und den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes, die inzwischen in das BGB eingegangen sind, ist es immer noch so, daß ein Vertrag in gewissen Grenzen frei ausgehandelt werden kann. Durch die Aufhebung des Kreditverhältnisses entsteht der Bank ein Schaden, für den Du natürlich gerade stehen mußt.

Natürlich hat die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch eine gewisse Nähe zur Realtiät aufzuweisen, Gestaltungsmöglichkeiten gibt es aber immer. Insofern solltest Du Dir sehr genau dokumentieren lassen, was man Dir da in Rechnung gestellt hast und bei Unklarheiten hartnäckig nachfragen.

Gruß
Christian