Geld als Privatmensch verleihen

Wenn eine private Person weiteren Personen auf bestimmte Zeit Geld leihen möchte und dafür eine Gebühr/Zins berechnen möchte, ist dafür auf Dauer eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Wie sieht es mit der Versteuerung der Gewinne durch die Gebühren/Zinsen aus? Gibt es Höchstgrenzen für Gebühren/Zinsen?

Bsp:

1000€ sollen für einen Monat vergeben werden. Ein Vertrag wird geschlossen. Dort wären Gebühren/Zinsen und die Darlehenszeit vereinbart. Das Geld sollte dann nach einem Monat zzgl. Gebühren zurückgezahlt werden.

Es soll keine Darlehen im üblichen Sinn sein. Das „geborgte“ Geld soll in einem zurükgezahlt werden.

Danke für die Infos.

Vergiss nicht eine Sicherheit zu definieren, die der Kreditgeber im Falle des Falles verkaufen kann um sein Geld dennoch zu bekommen.

Hallo,

grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit.

Gibt es Höchstgrenzen für
Gebühren/Zinsen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
http://basiszinssatz.info/

Wenn nichts anderes vereinbart, ist 5,37% die Antwort auf Deine Frage.

MfG Frank Müller

Wenn eine private Person weiteren Personen auf bestimmte Zeit
Geld leihen möchte und dafür eine Gebühr/Zins berechnen
möchte, ist dafür auf Dauer eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Solange das nicht gewerbsmäßig erfolgt, ist keine Anmeldung notwendig.

Wie sieht es mit der Versteuerung der Gewinne durch die Gebühren/Zinsen aus?

Es handelt sich um Kapitalerträge die steuerlich zu ermfassen wären.

Gibt es Höchstgrenzen für Gebühren/Zinsen?

Ja.

Vergiss nicht eine Sicherheit zu definieren, die der
Kreditgeber im Falle des Falles verkaufen kann um sein Geld
dennoch zu bekommen.

Vergiss dann aber auch nicht, Dir für den Fall der Fälle den Zugriff auf die Sicherheit zu gewährleisten.

Z.B. irgendwelcher Goldschmuck oer Wertgegenstände als Sicherheit nutzt Dir nix, wenn der Schuldner ihn nicht herausgibt…
Besser wäre ein Grundbucheintrag.