Hallo,
ich habe eine Frage zum Geldwäschegesetz. Im §2, Absatz 2 und 3 heisst es, dass bei Transaktionen im Wert von 15.000 Euro oder mehr die Bank denjenigen zu identifizieren hat, der die Transaktion durchführt. Heisst das, dass bei Bar-Einzahlungen bis 15.000 Euro keine Meldung an das Finanzamt oder Behörde erfolgt? Ebenso ist mir nicht ganz klar, wie oft solch eine Transaktion erfolgen darf. Beziehen sich die 15.000 auf den Monat, das Jahr? Oder ist es unerheblich, wie oft man eine Einzahlung vornimmt?