Grundschuld löschen

Hallo zusammen,

ich stehen kurz davor, die Restschuld meiner Finanzierung für die Eigentumswohnung abzutragen. Somit stellt sich mir die Frage, wie ich die Grundschuld löschen kann. Kann ich das selber tun oder muss ich dazu einen Notar bemühen? Welche Bescheinigungen etc. benötige von wem - also z.B. der finanzierenden Bank? Was entstehen für Kosten?

Danke für die Infos.

Ckl

Hallo
sobald Sie die Restschuld bezahlt haben können Sie die Bank beauftragen für die Grundschuld eine Löschungsbewilligung zu erstellen. Diese wird Ihnen von der Bank zugestellt. Dann unterschreiben die Eigentümer und danach kann die Löschungsbewilligung über einen Notar nach Wahl zum Grundbuchamt gesandt werden.
Hilft Ihnen diese Antwort weiter?

Hallo,

sobald Sie die Restschuld bezahlt haben können Sie die Bank
beauftragen für die Grundschuld eine Löschungsbewilligung zu
erstellen.

ich würde mir die deutlich coolere Schwester „löschungsfähige Quittung“ schicken lassen.

Gruß
C.

Danke schon mal für die Antworten. Bleiben noch zwei Fragen offen: Warum ist die Löschungsquittung „cooler“, also was ist der Unterschied zur Löschungsbewilligung? Und wie ist das mit den Eigentümern gemeint? Die ETW ist in einem Haus mit insg. 8 Eigentümern. Müssen dann alle anderen 7 die Bewilligung unterzeichnen, damit sie rechtskräftig wird? Ich habe doch nur eine Grundschuld für MEIN Eigentum eingetragen bekommen. Was haben dann die anderen Eigentümer damit zu tun??? …und ohne Notar komme ich aus der Nummer nicht raus, was?

Danke für die weiteren Infos.

Gruß

Carsten

Danke schon mal für die Antworten. Bleiben noch zwei Fragen
offen: Warum ist die Löschungsquittung „cooler“, also was ist
der Unterschied zur Löschungsbewilligung?

Der Unterschied ist, daß man mit einer löschungsfähigen Quittung nicht nur die Grundschuld löschen, sondern auch auf sich umschreiben lassen kann. Falls man irgendwann mal einen neuen Kredit aufnehmen möchte, wird die Sicherheitenbestellung günstiger, weil keine neue Grundschuld eingetragen werden muß.

Und wie ist das mit
den Eigentümern gemeint? Die ETW ist in einem Haus mit insg. 8
Eigentümern. Müssen dann alle anderen 7 die Bewilligung
unterzeichnen, damit sie rechtskräftig wird?

Nein, das ist eine Sache zwischen dem Eigentümer und dem Kreditgeber.

Ich habe doch nur
eine Grundschuld für MEIN Eigentum eingetragen bekommen. Was
haben dann die anderen Eigentümer damit zu tun???

Nichts.

…und ohne
Notar komme ich aus der Nummer nicht raus, was?

Nein. Grundbucheintragungen können nur über einen Notar vorgenommen werden.

Gruß
C.

Kann ich das selber tun oder muss ich dazu einen Notar bemühen?

Frag Dich doch mal selber: Hast Du die Grundschuld selber eingetragen, oder warst Du dazu beim Notar?

Und, falls Die Spaßkasse Deine Immobilie finanziert hatte:
Deren Löschungsbewilligung muß laut Gerichtsentscheiden kostenlos sein.