Hi ama,
b) die Überweisung zu spät auf den Weg gegeben hat.
und genau DAS kann ich nicht prüfen, sondern da muss ich mich
auf die Infos der ‚anderen Seite‘ verlassen. später sehe ich
auf meinem kontoauszug ja nur den eingang auf meinem konto,
oder?
Richtig, es sei denn, Du hast zum Auftraggeber ein gutes Verhältnis und der zeigt Dir seinen Kontoauszug.
Das sieht das Überweisungsgesetz vor:
Die Gutschrift muss
- innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums binnen fünf Bankgeschäftstagen,
-
bei inländischen Überweisungen innerhalb von drei Tagen ,
- bei institutsinternen Überweisungen innerhalb von einem Tag (Haupt- und Zweigstelle) oder
- zwei Bankgeschäftstagen (bei sonstigen institutsinternen Überweisungen)
erfolgen.
(http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/uebwg_inland.html)
ich meine: wie kann ich die bank verklagen, dass sie z.b. 5
tage braucht bis sie eine überweisung auf meinem kto.
gutschreibt, wenn ich nicht genaue infos über den
‚ausgangstag‘ habe? das geht doch nur in zusammenspiel mit der
überweisenden seite, oder?
Na ja, verklagen muß ja nicht gleich sein. Sollte die Bank daran schuld sein, hat sie eine Schadensersatzpflicht, der sich in der Regel auf den Zinsverlust beschränkt. Das wären dann bei DM 1.000 und 10% Sollzinssatz knapp 30 Pfennig pro Tag. Da lohnt sich der Aufwand in der Regel eh nicht.
Aber Du hast recht: Erstmal brauchst Du zum Nachweis, daß die Bank geschlampt hat, den Kontoauszug des Auftraggebers. Im Falle, daß Du juristische Schritte einleitest, wird die Bank ihre Unterlagen offenlegen müssen. Aber da geht´s schon los: Bei einer Überweisung von Bank zu Bank sind zwei oder mehr Insitute beteiligt. Wer da was versägt hat, läßt nur schwer und vor allem mit viel Arbeit rausfinden. In allen Fällen, mit denen ich zu tun hatte, ließ sich relativ leicht nachweisen, daß der Auftraggeber den Überweisungsauftrag zu spät erteilt hat.
Gruß
Christian