Hallo quem,
tja…, da hast du das gleiche „Problem“ wie meine Frau. Sie erhält Erziehungsgeld und Kindergeld. Sie hatte immer einen Dispo. Nun hat Sie eingekauft (per Karte) und es waren genau 12 Euro überzogen. Die Bank ließ diese Abbuchung zurückgehen. Ganz dolle Schow!! Sie nach der Meldung direkt zum Laden und sofort Bar bezahlt. Auf die Frage, warum Sie denn keinen Dispo mehr hätte, kam die Antwort:„Das dürfen wir nicht, da diese Lohnersatzleistungen kein regelmäßiges Einkommen darstellen!“ Und dieses soll in den AGB stehen, auf die meine Frau mit einem Aufdruck auf den Kontoauszügen aufmerksam gemacht worden sei.
Da ist mir die Hutschnur gerissen. Ich ab zur Bank und die mal gefragt, ob die noch ganz dicht seien. Wir haben beide unsere Konten da (inkl. Sparbuch, Depot, etc.) und die sind nicht in der Lage, uns anzurufen und uns mitzuteilen das die 12 Euro nicht überwiesen werden. Der Witz ist, das ich einen Tag vorher ein Schreiben bekommen habe und die Bank mit mir sprechen wollte, da mein Guthabenstand auf meinem Giro so hoch ist und das Sie doch wohl eine Anlageempfehlung für mich hätten!!??
Letztendlich schaltete sich der Leiter der Bank ein und sagt:„Bei so guten Kunden wie Ihnen können wir ja eine Ausnahme machen!“ Schwubs, somit hat meine Frau wieder Ihr Dispo. Na, wer kann mir das erklären??
Wichtig ist für mich der Dispo nur, wenn Zahlungen anstehen und ich somit ein paar Tage überbrücke, mehr nicht.
Verständnissvollen Gruß
Martin
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