Kreditkarte/n für Schüler

Hallo,
es geht darum, einem 16-j. Austausschüler für die USA MasterCard und/oder VisaCard bei der Bank der Eltern zu beantragen.
Erteilen die Eltern
a.) ihrem Sohn eine Generalvollmacht auf ihr Kto. oder
b.) lediglich ein Kreditkartenlimit? oder
c.) eine Bürgschaft auf ihr Kto.?

und was heißt das jeweils konkret?

und…
Gebühren für Barabhebung im Ausland mit der Kreditkarte:
Sind die für alle Banken grundsätzlich gleich oder variiert die Gebühr (z.B. 1% vom Umsatz oder 2% von…)?

Danke für zahlreiche Antworten!
Freundliche Grüße
Tara

Hallo!
Heir nur der Alternativvorschlag: die Postbank-Sparcard - vier Abhebungen pro (Kalender-)Jahr kostenlos. Bei meiner Nichte (die allerdings mit (Bar-)Geld umgehen kann), hat das auch in der Provinz super funktioniert.

Cu Rene

Hallo Tara,

Kreditkarten für Minderjaehrige gibt es ab 16 Jahren nur, wenn die Kreditkarte ueber das Konto der Eltern abgerechnet wird und die Eltern den Kreditkartenvertrag bei der Bank unterschreiben.
Einige Banken bieten kostenlose bzw. kostenverguenstigte Partnerkarten zu den Hauptkarten der Eltern (sofern welche bestehen) an.

Keine Vollmacht, keine Buergschaft in dem Sinne.

Natuerlich haften die Eltern im Falle des Falles.

Gebühren für Barabhebung im Ausland mit der Kreditkarte:
Sind die für alle Banken grundsätzlich gleich oder variiert
die Gebühr (z.B. 1% vom Umsatz oder 2% von…)?

Bargeldabhebungsgebuehren variieren vom kartenausgebenden Institut zum kartenausgebenden Institut (also Bank zB). In der Regel faellt eine Bargeldabhebungsgebuehr von 2% mind 5.11 € am Bargeldautomaten an. 3% mind. 5.11 € am Schalter unter Vorlage eines Lichtbildausweises.

Im Nicht-Euro-Ausland (also wo der Euro nicht offizielle Waehrung ist) faellt ausserdem ein sog. Auslandseinsatz von 1% an. Sowohl bei Haendlerumsaetzen als auch zzgl. bei Bargeldabhebungen (zu den 2% hinzu).

Welche Kosten nun im Einzelnen auf Euch zukommen, solltet Ihr am besten direkt bei Eurer Bank erfragen, da jede Bank ihr eigenes Kostenpaket schnuerrt.

Gruss,

Kris.

Falls du meinen Ratschlag vom 23.05.2005 (auf die fast identische Frage von dir) schon befolgt hast, könntest du uns bitte erst mal mitteilen, was deine Hausbank als Problemlösung präsentiert hat.

Gruß Ivo

Hallo Ivo und @ALL,

die Mitarbeiter der Sparda sind sich scheinbar auch nicht grün! Nachdem ich zunächst die Auskunft erhielt, wir sollen unserm Sohn eine Generalvollmacht über unser Kto. erteilen (damit er dann eine Kredi-Hauptkarte bekommt), sagte man mir heute, … nö, eine Generalvollmacht braucht’s nicht, er bekommt eh nur eine Zweitkarte!!
Bei DB bekommt er auch die Zweitkarte; Postbank sagt, Hauptkarte ist möglich - weil er schon 16 Jahre! ???

Ich komm mir vor, wie der „Buchbinder Wanninger“! In den Internet-AGB’s kann ich auch keine ausführlicheren Infos entdecken. Aber bekanntlich stirbt ja die HOFFNUNG zuletzt und Sohnemann kann in USA hoffentlich von irgend(Geld) leben?! Das das so eine Zitterpartie wird, hätte ich mir auch nicht träumen lassen!

cu
Tara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kris,
eben hab ich ne e-mail an dich abgeschickt - … und nun hab ich doch noch vergessen, etwas zu fragen:

Kreditkarten für Minderjaehrige gibt es ab 16 Jahren nur, wenn
die Kreditkarte ueber das Konto der Eltern abgerechnet wird
und die Eltern den Kreditkartenvertrag bei der Bank
unterschreiben.

Das mit den Kredikarten (s.o.) für Minderjaehrige - steht das in einem Gesetzbuch oder wo und wird das von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt?

Danke für re!

LG
Tara

Hallo!

Verschiedene Banken, verschiedene Lösungen, da unterschiedlicher Umgang mit den Kunden. Das scheint mir völlig normal.

Gruß Ivo

Hi nochmal Tara,

nein, das mit den 16 Jahren hat was mit der Geschaeftsfaehigkeit zu tun. Allerdings wie gesagt nur, wenn das ganze von den Eltern mitunterschrieben wird und auch von deren Konto abgebucht wird. Sonst nicht.
Einige Banken bietet auch sog. Spontankredite bei Kreditkarten an - also die „eigentliche“ (im amerik. Sinne) KREDITkarte. Das heisst, die Abrechnung wird einmal monatlich nicht zu 100% abgerechnet, sondern nur zu zB 25% und der Rest wird verzinst (ca. 14% eff. Jahreszins). Solche Karten sind nur ab 18 Jahren erhaeltlich.

Das mit den Kredikarten (s.o.) für Minderjaehrige - steht das
in einem Gesetzbuch oder wo und wird das von Bank zu Bank
unterschiedlich gehandhabt?

Gruss,

Kris.

Nochmal ich,

um das Wirrwarr etwas zu klaeren ;o) …

unserm Sohn eine Generalvollmacht über unser Kto. erteilen
(damit er dann eine Kredi-Hauptkarte bekommt), sagte man mir
heute, … nö, eine Generalvollmacht braucht’s nicht, er
bekommt eh nur eine Zweitkarte!!
Bei DB bekommt er auch die Zweitkarte; Postbank sagt,
Hauptkarte ist möglich - weil er schon 16 Jahre! ???

Ab 16 Jahren bekommt man i.d.R. bei einer Bank eine Kreditkarte fuer einen Minderjaehrigen. Auch als Hauptkarte. Aber nur, wenn ueber das Konto der Eltern abgerechnet wird. Die Eltern unterschreiben den Antrag und genehmigen hiermit die Abrechnung.

Die Partnerkarte hat den Vorteil, dass sie meist kostenlos, zumindest aber guenstiger, zur Hauptkarte der Eltern angeboten wird. Abgerechnet wird hier auch wieder ueber das Konto der Eltern, die den Vetrag mit unterschreiben. Genauso kann man zB bei Lebenspartnern verfahren, die getrennte Konten haben. Der Freund kann eine kostenlose Partnerkarte auf die Freundin austellen, die ueber sein Konto abgrechnet wird. Er unterschreibt den Antrag undgenehmigt das Ganze so. Trotzdem hat die Freundin keine Kontovollmacht oder aehnliches.

Alles klar?!

Kris.

Hallo Ivo,

Verschiedene Banken, verschiedene Lösungen, da
unterschiedlicher Umgang mit den Kunden. Das scheint mir
völlig normal.

Gruß Ivo

Sorry - vllt. hatte ich mich falsch ausgedrückt? …
Eine Bank - drei verschiedene Berater-Angebote zu einem Thema!
Das ist m.E. unnormal!
cu
Tara

Hallo Kris,

Ab 16 Jahren bekommt man i.d.R. bei einer Bank eine
Kreditkarte fuer einen Minderjaehrigen. Auch als Hauptkarte.

Scheinbar macht das aber nur die Postbank so!

Aber nur, wenn ueber das Konto der Eltern abgerechnet wird.
Die Eltern unterschreiben den Antrag und genehmigen hiermit
die Abrechnung.

Bei Sparda und DB bekommt

Nabend,

Ab 16 Jahren bekommt man i.d.R. bei einer Bank eine
Kreditkarte fuer einen Minderjaehrigen. Auch als Hauptkarte.

Scheinbar macht das aber nur die Postbank so!

… und die Hypo, und die Dresdner …

Ja; das heißt, dass ein Elternteil eine Hauptkarte beantragen
muss (die er aber selbst garnicht nutzt!) PLUS eine Zweitkarte
für ‚Filius‘! Summa Haupt- u. Zweitkarte EUR ca. 35,-/ Jahr.

Beispiel: HypoVereinsbank 20.45€ fuer die MasterCard Classic, Partnerkarte kostenlos.
Das mit der Partnerkarte habe ich auch nur erwaehnt, falls bereits eine Hauptkarte der Eltern besteht.

Mit anderen Worten: der die Hauptkarte hat, trägt das (volle)
Risiko?
Also ist Zweitkarte für den ‚Filius‘ in jedem Fall besser?!

Ja und jein.

Um das „jein“ zu begruenden, braeuchte ich so langsam wirklich mehr Infos, bei welcher Bank du bist usw. Ich kann nur fuer die Banken sprechen, die von uns betreut werden. Die Produkte anderer Banken kenne ich nicht. Dazu muesste ich mich dann auch online schlaumachen.

Kris.

Hi Kris,

Um das „jein“ zu begruenden, braeuchte ich so langsam wirklich
mehr Infos, bei welcher Bank du bist usw.

hab dir eben direkt eine e-mail geschickt!
LG
Tara