MIDAS Mittelstandsfonds

Wie sicher ist die Anlage bei Mittelstandsfonds MIDAS?

Wie sicher ist die Anlage bei Mittelstandsfonds MIDAS?

Hallo. normalerweise antworte ich nicht auf solche, ohne Begrüßung achtlos hingeworfene Fragen, aber bei dir mach ich mal ne Ausnahme!

Ich würde sagen „Höchstrisiko“!
Ein geschlossener Fonds (Private Equity), der in wenige Unternehmen investiert. Geht nur eines dieser Unternehmen den Bach runter, wirkt sich das gewaltig aus!
Solche Fonds sind i.d.R. auch mit außerordentlich hohen Kosten belastet (dieser etwas weniger aber noch teuer genug)! Die Spielbank scheint mir (wenn du nicht zu weit weg wohnst), vom Kostenfaktor her, etwas günstiger zu sein! Spielst du einfache Chancen, hast du kein größeres Risiko!

Gruß cooler

Wie sicher ist die Anlage bei Mittelstandsfonds MIDAS?

Sicherheitsfanatiker sollten von sowas die Finger lassen, ist ausserdem nur Eines 100% sicher: Das du irgendwann tot bist…

Der Kater

Hallo,

zunächst sei angemerkt, dass man über die Sicherheit von Fonds teilweise nur schwer Aussagen treffen kann, da auch ein risikobehafteter Fonds bei gutem Management erfolgreich sein kann.

Allerdings macht mir das Prospekt, dass ich mir gerade von deren Homepage geladen habe wenig Hoffnung. Hier handelt es sich um ein ähnliches Konstrukt wie bei Treuhandimmobilienfonds in Form der GmbH & Co KG nachdem atypisch stille Beteiligungen mit den Insolvenzen vor Allem der Göttinger Gruppe und der Euro-Gruppe in Verruf geraten sind.

Die Beteiligung birgt dabei eine Reihe von Gefahren, die teilweise im Prospektteil „Risiken der Beteiligung“ aufgeführt ist. Die Risiken reichen von solchen, die sich lediglich negativ auf die Renditeprognose auswirken über Risiken, welche die Anlage gefährden, bis hin zu solchen, welche die Existenz des Anlegers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beteiligung als sog. Einmalanlage durch ein Darlehen finanziert wird.

Dann besteht das Risiko, dass die Anlage z.B. wegen Insolvenz der Gesellschaft keinen Cent mehr wert ist, das Darlehen aber dennoch zurückgezahlt werden muss.

Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen z.B. bei Ratensparern die Gefahr der Nachschusspflicht. Tritt Insolvenz der Gesellschaft ein und ist die Einlage nicht bis zur Höhe der Haftsumme erbracht, haftet der Anleger jedenfalls auf die Differenz zur Haftsumme, kann seine Forderung gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter jedoch allenfalls zur nachrangig zu behandelnden Tabelle nach § 39 InsO anmelden.

Wie hoch die Gefahr einer Insolvenz ist lässt sich im einzelnen nicht beurteilen, allerdings sind einige Punkte der Anlage sehr bedenklich. So handelt es sich laut Prospekt um sog. Blind-Pools, d.h. im Zeitpunkt der Zeichnung stehen die einzelnen Anlageobjekte aufgrund der Geschäftsidee noch nicht fest. D.h. der Anleger weiß zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht, in welche Unternehmen das Fondskapital investiert wird und kann demnach auch deren Werthaltigkeit nicht beurteilen.

Hinzu gesellt sich das Risiko der Klumpenbildung, d.h. dass ein Gros des Fondskapitals in ein Anlageobjekt investiert wird. Stellt sich dieses Anlageobjekt als wenig werthaltig oder im schlechtesten Fall als Fehlinvestition heraus, kann dies zu einem Totalverlust der Anlage führen.

Auch problematisch erscheinen mir hier die persönlichen und Gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen. Dr. Axel Bauer ist sowohl Geschäftsführer der Emittentin, als auch Vorstand der geschäftsführenden Kommanditistin, als auch Geschäftsführer Komplemetärin, was auf mich schon einen nachhaltig unseriösen Eindruck macht. Zwar ist eine Beteiligung an der Treuhandkommanditistin nicht angegeben, nach meinen Erfahrungen gehe ich jedoch davon aus, dass er auch bei dieser eine Schlüsselposition übernimmt.

Es ließe sich ob des bereits langen Beitrags noch über mehrere Seiten über Risiken und Seriosität des Angebots schreiben. Ich würde bei ernsthaftem Interesse an einer Beteiligung an dem Angebot der MIDAS auf jeden Fall Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt und einem Steuerberater halten.

In der Kanzlei in der ich nebenbei arbeite habe ich tagtäglich mit Mandanten zu tun, die sich bei ähnlichen Beteiligungen an Immobilienfonds das Geld für eine gute Rechtsberatung gespart haben. Deshalb meine Empfehlung: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Ich will nicht von der Beteiligung abraten, muss aber empfehlen diese von jemandem, der sich damit auskennt und der es darf ausführlich beraten zu lassen.

Falls durch den langen Beitrag jetzt noch neue Fragen aufgetaucht sind einfach nachhaken.

Hoffe ich konnte etwas helfen
Viele Grüße
Bernhard

Es ließe sich ob des bereits langen Beitrags noch über mehrere
Seiten über Risiken und Seriosität des Angebots schreiben. Ich
würde bei ernsthaftem Interesse an einer Beteiligung an dem
Angebot der MIDAS auf jeden Fall Rücksprache mit einem
spezialisierten Rechtsanwalt und einem Steuerberater halten.

Hallo Bernhard,
da nutzt in diesem Falle weder ein RA noch ein Steuerberater etwas, das Risiko bleibt dasselbe!
Toll die Mühe, die du dir gemacht hast (das war mir zuviel Aufwand) - deshalb von mir einen Stern!

Gruß cooler

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Danke für die Mühe, war sehr hilfreich und ich werde noch überlegen ob ich es mache. Das Geld wird nicht als Darlehen eingezahlt sondern bar.

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Hallo cooler,

Hallo Bernhard,
da nutzt in diesem Falle weder ein RA noch ein Steuerberater
etwas, das Risiko bleibt dasselbe!
Toll die Mühe, die du dir gemacht hast (das war mir zuviel
Aufwand) - deshalb von mir einen Stern!

klar wird das Risiko durch die Beratung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters nicht geringer, aber die Beratung hat eine ganz andere Qualität als das, was ich hier leisten kann und auch darf. Schon deshalb, weil ein StB z.B. eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Anlegers vornehmen kann. Ist dessen Vermögen z.B. durch andere sichere Anlagen ausreichend abgesichert spricht unter Umständen nichts dagegen auch in risikoreiche Geschäfte zu investieren. Auch kann der StB Angaben darüber machen welche Anlage aus steuerlichen Gesichtspunkten für den jeweiligen Anleger Sinn hat.

Der Rechtsanwalt sollte sich vor Allem die gesellschaftsrechtlichen Risiken ansehen, um sicher zu gehen, dass das Privatvermögen des Schuldners durch die Anlage nicht gefährdet wird. Gleiches gilt für die Wahrnehmung der Rechte des Anlegers. Diese werden zwar in der Regel durch die Treuhandkommanditistin verwirklicht, aber auch eine Kontrolle deren Tätigkeit übersteigt meiner Meinung nach die Fähigkeit eines Laien.

Letzten Endes sollten auch die jeweiligen Verträgen, insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag auf rechtliche Stolperfallen überprüft werden, bevor man eine solche Beteiligung abschließt.

Daher mein Rat das Ganze durch Fachleute überprüfen zu lassen.

Viele Grüße
Bernhard