Nochmal: Zinsgutschrift a.Tagesgeldkonto

Hallo,
Wenn von einem Tagesgeldkonto alles abgehoben ist (Konto steht also
auf Null) gilt es dann als aufgelöst, oder muss man noch extra die
Auflösung beantragen? Die Bank könnte auch sagen, wir lassen das Konto
mit Null Euro weiterbestehen,dann kann der Kunde wieder neu einzahlen.
Gruß

Hallo,

Wenn von einem Tagesgeldkonto alles abgehoben ist (Konto steht
also auf Null) gilt es dann als aufgelöst, oder muss man noch extra
die Auflösung beantragen?

das Konto bleibt solange bestehen, bis es gekündigt wird. (Auch die Bank könnte das Konto kündigen, wenn es lange nicht benutzt wird.)

Viele Grüße,

Andreas

Hallo Jackson 6416,

in der Regel muss man einen Euro oder so drauflassen, wenn das Konto weiter bestehen soll.
Wahrscheinlich läuft der Zinsausrechnungscomputer sonst Amok.

Gruß Fritz

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Hallo,

in der Regel muss man einen Euro oder so drauflassen, wenn das
Konto weiter bestehen soll.

ganz sicher nicht.

Gruß
Christian

das Konto bleibt solange bestehen, bis es gekündigt wird.
(Auch die Bank könnte das Konto kündigen, wenn es lange nicht
benutzt wird.)

Genau! Ich hatte mal eines, das ich jahrelang nicht benutzt habe (war kostenlos). Allein durch die Zusendung der Kontoauszüge ist es aber ganz langsam ins Minus gerutscht.

Irgendwann wurds der Bank zu blöd und sie habens nach drei, vier Jahren aufgelöst (natürlich mit Ansage).

Gruße Bernhard