Schließfach bei der Bank

Hallo,
wie sieht es mit einem Schließfach bei der Bank-hier Sparkasse- aus?
WER hat alles Zugriff darauf und WER bekommt im Zweifelsfall Infos, DASS dieses Schließfach überhaupt besteht - Ämter/Behörden? Inwieweit muß die Sparkasse diesen Behörden gegenüber Auskunft über den Inhalt, bzw. über die Tatsache DAS ein Schließfach besteht, geben?
Ist der Inhalt dieser Schließfächer automatisch versichert, oder muß er extra versichert sein?

WAS passiert mit dem Inhalt dieses Schließfaches, wenn die Bank pleite machen sollte.

Danke für Antwort.

Grüße
Marie

Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen, ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges. Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das sind aber sehr seltene Faelle. Man kann durchaus annehmen, niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer.

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Hallo,

Behörden bekommen nur in Strafverfahren / Steuerstrafverfahren Zugriff auf Schliessfächer.
Im Falle Deines Todes erfährt dann noch die Erbschaftssteuerstelle von der Existenz des Schliessfaches.

Die Versicherung solltest Du extra erfragen.
Normalerweise sind Schliessfächer mit einer Pauschalversicherung in einer bestimmten Höhe versichert (Feuer, Wasser, Diebstahl, Raub), diese kann auf Wunsch aber erhöht werden (kostet entsprechend ein mehr an Prämie).

Wenn der Versicherungsfall eintritt, musst Du natürlich auch den Inhalt der Versicherung offenlegen, aber der Eintritt des Versicherungsfalles ist hier relativ unwahrscheinlich.

Grüße

Uwe

Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen,
ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den
Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.

Hm, ist das nicht bei privatem Hausrat genauso? Wieso gibt es dann Hausratversicherungen?

Somit ist es nicht moeglich, den
Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.

Einige Kreditinstitute bieten durchaus Versicherungen an.

Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In
der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von
der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das
sind aber sehr seltene Faelle.

Die Du sicherlich belegen kannst.

Ganz grundsätzlich: Ohne den Kunden kann man ein Schließfach nicht öffnen, zumindest nicht ohne Gewalt. Ohne den Schlüssel, die Codekarte etc. des Kunden kommt niemand an den Inhalt ohne Brechtstange oder Schweißgerät heran.

Man kann durchaus annehmen,
niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer.

Außer man zahlt die Miete nicht. Dann kann das Fach nach (in der Regel) vier Wochen gewaltsam geöffnet werden; der Inhalt kann dann dazu verwendet werden, die ausstehende Miete zu zahlen.

Um es vollständig zu machen: Erlangt das KI Kenntnis vom Tode des Mieter, muß es das Schließfach an die Finanzbehörden melden.

Gruß
Christian

Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen,
ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den
Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.

Hm, ist das nicht bei privatem Hausrat genauso? Wieso gibt es
dann Hausratversicherungen?

UM Himmels Willen. Nein, NEIN, das ist nicht genauso. OMG!!!

Somit ist es nicht moeglich, den
Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.

Einige Kreditinstitute bieten durchaus Versicherungen an.

HEHEHEHEHE um Versicherunggeld zu kassieren, aber wenn es um die Entschaedingung geht, dann…

Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In
der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von
der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das
sind aber sehr seltene Faelle.

Die Du sicherlich belegen kannst.

keine Lust. Es kene keinen sinn mit dich zu streiten.

Ganz grundsätzlich: Ohne den Kunden kann man ein Schließfach
nicht öffnen, zumindest nicht ohne Gewalt. Ohne den Schlüssel,
die Codekarte etc. des Kunden kommt niemand an den Inhalt ohne
Brechtstange oder Schweißgerät heran.

HAHAHA. Die Bank kann. Hat drittes und viertes und fuenftes Schluessel.

Man kann durchaus annehmen,
niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer.

Außer man zahlt die Miete nicht. Dann kann das Fach nach (in
der Regel) vier Wochen gewaltsam geöffnet werden; der Inhalt
kann dann dazu verwendet werden, die ausstehende Miete zu
zahlen.

Gewaltsam oeffnen? Was sind das fuer ?Schliessfaecher, aus Pappe?

Nein, die Bank darf den Inhalt unter keine Umstaenden oeffnen.
Nur ein Gericht kann das entscheiden, und beim Oeffnen mus ein Staatsanwalt dabei sein, alles wird notiert, fotographiert etc und muss noch in einem speziellen Banktresor trasportiert werden. Die Bank hat gar keinen Recht auf den Inhalt des Schliessfaches. Unter keinen Umstaenden und niemals. NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS

Mensch das ist der groesste Unsinn den ich je gelesen habe. Was sagt der mod hierzu. Die Bank kann den tresor oeffnen und alles beschlagnehmen, das geschah nie in der Geschichte, und wird es nie in der Zukunft passieren. UNSINN UNSINN UNSINN UNSINN UNSINN

Um es vollständig zu machen: Erlangt das KI Kenntnis vom Tode
des Mieter, muß es das Schließfach an die Finanzbehörden
melden.

Nur ein Richter kann das, sieh oben.

Gruß
Christian

Du bist keine „Bankmensch“. Das sei vorerst festgestellt.

Hallo,

Normalerweise sind Schliessfächer mit einer
Pauschalversicherung in einer bestimmten Höhe versichert
(Feuer, Wasser, Diebstahl, Raub), diese kann auf Wunsch aber
erhöht werden (kostet entsprechend ein mehr an Prämie).

Ah, sehr interessant. Nehmen wir an ich versichere meinen Fach fuer eine Milliarde.

Dann melde ich ein Diebstahl. Ich hatte ja in dem Fach eine Milliarde, nur ist es leer. Meinst du die Versicherungsmenschen sind bekloppt und werden mir eine Milliarde geben, obwohl ich nie sowas wertiges ausser Luft in dem Fach hatte? Mensch, was man hier liest ist erstaunlich.

Hallo,

eine verwegene Theorie: kann es sein, dass du, Cyberdustz, da du Deutsch als Fremdsprache sprichst, aus einem anderen Land als Deutschland kommst? Wenn keiner etwas anderes erwähnt, wird hier in der Regel nämlich über deutsche Verhältnisse gesprochen. Und die sind in der Regel nicht so, wie du sehr selbstsicher darlegst.

Ich habe übrigens eine hohe Meinung von exc, der mit plausiblem Fachwissen glänzt und seine Aussagen nötigenfalls belegen kann, sowie von einigen anderen fähigen Teilnehmern des Wissenaustauschs hier. Wenn du in direkten Widerspruch zu einer Anzahl erfahrener Forenteilnehmer treten möchtest, solltest du dir die Mühe machen, Quellen und Belege zu suchen und anzuführen, denn deine Autorität und deine von anderen empfundenen Fachkompetenz ist nicht ganz so weit eintwickelt (der leetspeak-Name ist auch nicht gerade hilfreich :wink:).

Viele Grüße,
Sebastian

Verzeih mich, aber wenn einer behauptet „In dem Falle wenn ich die Miete nicht bezahle, die Bank kann den Schliessfach nach vier Wochen oeffnen“ besagt mir, der Bursche hat keine Ahnung wovon er redet und hat nie in seinem leben in einer Bank gegangen. Das alleine spricht fuer sich. Geschweige von den Versichrungen und den restliche Unsinn. Was wird denn geschehen, wenn ich eine Milliarde drin habe. Wird mir die Bank noch Restgeld geben? heheh

Kannst du das belegen?
(Du bist derjenige der Belegungen verlangt! Vergiess das nicht!)

Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
„Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen.“

Maßgabe des Vertrags wird wohl eine angemessene Frist in der Größenordnung von exc’ Angabe sein. Ich weiß nicht, wie der Zeuge bestimmt wird, zu erhoffen wäre jemand, der die Milliarde sieht und bezeugen kann.

Interessant ist auch folgendes am Wikipedia-Artikel: „Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch.“

Ich glaube, Versicherungen waren doch auch ein Thema hier im Thread.

Viele Grüße,
Sebastian

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Hallo,
Um den Fall mit der Versicherung zu enden.

Bei Schliessfaecher, eine Privatversicherung ist nicht moeglich.

Die Bank hat selber eine Versicherung, und in dem Falle eines generellen Bankeinbruchs, Feuer, Wasser etc. werden alle Faecher pauschal entschaedigt. Den Betrag kann ich nicht sagen, aber egal was man in seinem Fach hat, ob der Fach leer ist, wertloses drin ist oder eine Milliarde, alle werden das gleiche bekommen.

Wertvolle Stuecke sollten im allgemeinen Generalbanktresor der Bank aufbewahrt werden. Diese Stuecke werden aufgezeichnet, in spezielle Saecke gelegt und mit einer Plombe gesichert, fotographiert etc. und sind nun speziell und einzeln, sowohl von der Bank oder durch eine eigene Versicherung, versischert.

Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
„Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder
wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach
Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen.“

Ich habe den Rest nicht gelesen, aber das ist einer von den Faellen, wo Wikipedia nicht Recht hat, oder sogar Unsinn schreibt. Werde mich nicht wundern, wenn Leute wie exc das ediert haben. Den Fach kann niemand oeffnen ohne eine Gerichtsentscheidung. Das ist ueberall in der Welt so und Deutschland wird keine Ausnahme machen.

Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
„Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder
wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach
Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen.“

haha ja, und wer ist der Zeuge? Der Kumpel meines Kumpel?

Maßgabe des Vertrags wird wohl eine angemessene Frist in der
Größenordnung von exc’ Angabe sein. Ich weiß nicht, wie der
Zeuge bestimmt wird, zu erhoffen wäre jemand, der die
Milliarde sieht und bezeugen kann.

Und wenn der Zeuge blind ist, was nun.

Interessant ist auch folgendes am Wikipedia-Artikel: „Über die
Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen
Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine
Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe
mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in
der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist
zumeist nicht sehr hoch.“

Schoen, dann werde ich gleich zu Bank gehen und meine Diamanten (die ich nicht habe, muss mich von einem anleihen), in den Fach legen, die Versicherung schliessen, das Versicherungsgeld bezahlen, und am naechsten Tag die Diamanten zurueckgeben. Dann werde ich auch den Diebstahl melden. Beide, mein Kumpel und ich und der Bankangestellte werden ueber Nacht um eine Milliarde reicher.

Ich glaube, Versicherungen waren doch auch ein Thema hier im
Thread.

Bei deinen Gedanken habe immer einen Hintergedanken, das die Versicherungen nicht dumm sind. Dumm koennten schon die Versicherten sein, wenn sie auf solche Tricks und hohe Erwartungen fallen.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Den Fach kann niemand oeffnen ohne eine
Gerichtsentscheidung. Das ist ueberall in der Welt so und
Deutschland wird keine Ausnahme machen.

Überall? Nur in Deutschland denkt man andres?

und warum ist das in Österreich sogar in den Mietbedingungen anders geregelt, als Du es für richtig hältst? (schau Dir Punkt 1.4 und 2.7 an)
https://www.sparkasse.at/sPortal/sparkasseat_de_0198…

(in D ist es übrigens genau so, da habe ich leider keine onlinequelle gefunden, aber jede Bank oder Sparkasse, die dieses Geschäft betreibt, wird Dir ihre Bedingungen für die Miete von Wertgelassen gerne zur Verfügung stellen)

Klar, das ist auch illegal und böse von den Banken, die EU hat das verboten und die UN schickt gerade Blauhelmtruppen nach Österreich aus, um Deine unqualifizierte Rechtsauffassungen durchzusetzen.

Puh, Glück gehabt.

Uwe

Du widersprichst Dir
Hallo,

Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen,
ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den
Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.

Falsch, natürlich sind SF-Inhalte versicherbar.

Interessanterweise schreibst Du oben das Gegenteil.
Geht es Dir nicht gut?

Grüße

Uwe