Schufa-Eintrag erst nach 3 Jahren gelöscht?

Hallo,
Wenn man eine Insolvenz hat, wird dann ein Schufa-Eintrag erst nach 3 Jahren ab Insolvenzende oder nach 3 Jahren ab Schufa-Eintrag gelöscht? Heißt, wenn man nach 2 Jahren der Insolvenz einen Schufaeintrag hat, wäre er dann im Verlauf der Insolvenz zu löschen, oder erst nach Beendigung der Insolvenz nach 3 Jahren? Das wäre dann ein Zeitraum von 8 Jahren. Ist das so?
Gruss
Norbert

die Insolvez dauert 7 Jahre. Je nachdem wann diese gemeldet wurde… sollte das im Januar gewesen sein, muss dieses Jahr auch erst vergehen. Danach steht es noch drei Jahre drin. Sind also mindestens 10 Jahre, in der Regel werden es 11 Jahre sein.

Hallo!

Also alle Einträge werden nach 3 Jahren gelöscht.

Ausnahmen sind, wenn der Gläubiger erneut einen Eintrag machen lässt und der Eintrag der Insolvenz wird erst 3 Jahre nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode und der darauf folgenden Restschuldbefreiung gelöscht.

Hallo,
der Schufaeintrag bleibt noch drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen.
Also nach den 6 Jahren noch drei weitere Jahre.
Der Scorewert ist noch viel länger kaputt; also lange nix mit Kredit.
Gruss
Immo
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo,
also 3 jahre nach beendigung - beginnend im Nachfolgejahr. Beispiel: August 2010 Insolvenz beendet. Löschung des Eintrages inder Schufa 31.12.2013.
Gelöscht wird der Eintrag automatisch von der Schufa. Gruß
HBBHS

Hallo Norbert,

es ist tatsächlich so: 3 Jahre nach Insolvenzende werden die Daten in der Schufa erst gelöscht. Somit steht dein Eintrag 9 Jahre drin, leider.

LG

Guten Morgen,

bei Insolvenz betrug bisher die Zeit bis zur Löschung in der SCHUFA 5 Jahre ab dem letzen Ereignis. Viel schlinmmer ist aber, dass die Insolvenz selbst zu einer Art der Entmündigung führt, ohne zu wissen, ob nach Abschluss der sogenannten Wohlverhaltensphase überhaupt eine Restschuldbefreiung erteilt wird. SCHUFA-Einträge alleine löschen zu lassen (was u.U. professionell möglich sein könnte) ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Die SCHUFA ist eine Auskunftei. Es gibt etwa 150 davon bundesweit. Diese müssten dann ebenfalls bereinigt werden. Bessere Lösung: sich professionell wirtschaftlich sanieren zu lassen.

Viel Glück.

Hallo Norbert,

da kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber soweit ich weiß muß man die Löschung beantragen, sonst steht das ewig da drin.

Gruß Lore

Laut meinem Insolvenzverwalter nein. Sowie ich das Urteil der Restschuldbefreiung habe nach ablauf der 6 Jahre kann ich mit diesen Unterlagen die Einträge löschen. Ich hoffe ich konnte helfen!!!

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht


kann Dir leider nicht weiter helfen.

da bin ich leider überfragt
bitte an die verbraucherzentrale wenden

Hallo

und danke für die Anfrage.

Die Schufaeinträge werden erst nach 3 Jahren gelöscht, wenn die Wohlverhaltensphase abgelaufen ist und eine Restschuldbefreiung eingetreten ist. Bedeutet:

Ist die Wohlverhaltsphase zum 01.09.2010 positiv abgelaufen und zu diesem Datum wird die Restschuldbefreiung erteilt, dann werden die Schufaeinträge ab 01.01.2014 erst gelöscht. Das Jahr 2010 muss noch bis zum 31.12. durchlaufen und ab da werden dann 3 Jahre voll gerechnet.

Weiterhin muss die Löschung mit dem entsprechenden Beschlusse des Insolvenzgerichtes bei der Schufa beantragt werden. Ohne positiven Beschluss keine Löschung.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
das weiss ich leider nicht.
Gruss FürGerecht

Hallo,

Wenn man eine Insolvenz hat, wird dann ein Schufa-Eintrag erst
nach 3 Jahren ab Insolvenzende oder nach 3 Jahren ab
Schufa-Eintrag gelöscht? Heißt, wenn man nach 2 Jahren der
Insolvenz einen Schufaeintrag hat, wäre er dann im Verlauf der
Insolvenz zu löschen, oder erst nach Beendigung der Insolvenz
nach 3 Jahren? Das wäre dann ein Zeitraum von 8 Jahren. Ist
das so?
Gruss
Norbert

3 jahre nach ende der wohlverhaltensphase und bestätigung dass die insolvenz erfolgreich abgeschlossen wurde - und zwar zum ende des dritten jahres nach erfolgreich beendeter Insolvenz :
Mitteilung im juni 2007 - Löschung zum 31.12.2010. Aber nur in Kategorie D !!! :

Kategorie A - Scoring zum Kunden, wo er wohnt, welchen umgang er hat, in welchen vereinen er tätig ist, welche freunde und bekannte er hat … und und und sowie alle daten mit Bewertung der folgenden Kategorien
keinen Zugriff ohne richterlichen Beschluß des „Kunden“

Kategorie B - Familienstand, Kinder, welche Bankverbindungen, Jobs, Vorstrafen, Rechtsstreite er seit Geburt hat, Mahnverfahren, private Darlehen, Gerichtsprozesse, EV und und und
(zugänglich für Banken die erhöhten Beitrag leisten für diese Informationen)kein Zugriff ohne richterlichen Beschluß des „Kunden“

Kategorie C - alle vorkommnisse bei dem kunden der letzten 10 jahre, geplatzte überweisungen, schecks, insolvenz, Mahnverfahren, Telefonrechnungesverhalten, Steuer/Finanzamtsquerelen, …
(zugänglich für alle Banken, Sparkassen, (Lebens-)Versicherer, die erhöhten Beitrag leisten für diese Informationen)
Zugriff des Kunden durch einfachen rechtsanwaltlichen Brief des „Kunden“ mit Androhung einer Klage möglich

Kategorie D - alle Vorkommnisse bei dem kunden der letzten 3 jahre, geplatzte überweisungen, schecks, stand Insolvenzverfahren, Mahnverfahren, Telefonrechnungesverhalten, Steuer/Finanzamtsquerelen, …
Einsicht des „Kunden“ auf Anforderung und Zahlung möglich ! und nur in Kategorie D wird wenn überhaupt irgendetwas gelöscht !

Es ist ein Trugschluß, daß irgendetwas aus der schufa gelöscht wird, nur ist eben der Zugriff mit jeder höheren Kategorie (D ist die niedrigste) vom berechtigten Kreise immer weiter eingeschränkt - gerichtliche Klage auf der Grundlage der Verletzung des Datenschutzgeheimnisses oder des Verdachts verleumderischer Falschinformationen in Kategorie A-B-C öffnet jedem „Kunden“ massiv die Augen !!

Freundlicher Gruß
mike