Hallo Roland,
Hallo Bankexperten,
nein, bin ich nicht. Die anstehende Frage hat aber mit Banken eigentlich nichts zu tun.
Knackpunkt ist die Rechtsnachfolge, die mit der Annahme der Erbschaft angetreten wird. Man erbt alles oder nichts, also nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden, Verträge und Verpflichtungen. So hast Du also nicht etwa den Betrag auf dem Sparbuch geerbt, sondern das Sparbuch mitsamt aller Vereinbarungen zwischen dem Erblasser und der Bank. Deshalb wird da auch nichts vorzeitig fällig. Falls Du dennoch über Geld verfügen möchtest, wird es vielleicht möglich sein, das Sparbuch zu beleihen. Das kostet natürlich Zinsen.
Gruß
Wolfgang