Hallo,
dieser Freibetrag gilt für die Summe aller Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist (egal ob ein oder mehrere Posten). Das Gleiche gilt, wenn Du Aktienfonds innerhalb eines Jahres gewinnbringend verkaufst.
ABER: Ich selber habe noch eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:
Gilt bei einem Ehepaar dieser Freibetrag auch oder gilt dann der doppelte Freibetrag?
Denn eigentlich müsste doch der Freibetrag einmal für den Ehemann gelten und zusätzlich noch einmal für die Ehefrau, oder?
Wie sieht das bei einem gemeinschaftlichen Depot(z.B. für Aktienfonds) aus?
MfG
Werner
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