Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
Als ehemalige Mitarbeiterin habe ich Genussscheine der Bertelsmann AG,
die jetzt ein zeitlich beschränktes Rückkaufangebot anbietet :
18 Euro für 10 Euro Nominalwert.
Eigentlich würde ich das Rückkaufangebot gern annehmen, bin aber durch die Hinweise meiner Bank (Ing-Diba) verunsichert:

Denn sie „rät dringend zu steuerlicher Beratung bezüglich der Folgen der Annahme des Rückkaufangebots, auch wegen möglicher ausländischer Gebühren und Steuern“. Außerdem „sollte der Anleger sicherstellen, bei Annahme nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen“. ???

Die jährliche Zinsausschüttung wurde bisher mit 25% besteuert. Falls ich das Angebot annähme, würde dann auch der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Rückkaufpreis besteuert werden ?

Was ich beim googeln gefunden habe, ist für mich leider „fachchinesisch“.

Für jeden Tipp, Rat und Vorschlag wäre ich ausgesprochen dankbar !

Freundliche Grüße
von Regina aus Hamburg

Hallo Regina,

es ist relativ einfach: Das Rückkaufangebot mit 18 EUR pro Stück ist attraktiv. Es ensteht ein Gewinn von 8 EUR pro Stück, dass ebenfalls mit 25% Abgelungssteuer zu besteuern ist. Auländische Steuern und Gebühren sind Themen von ausländischen Investoren. Ich gehe davon aus, dass Du als Deutscher die Genussscheine in Deutschland erworben hast. Geltendes Recht betrifft wieder nur ausländische Investoren. Bitte nicht von der Bank verunsichern lassen.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Thomas,
danke für deine schnelle Antwort.
Ja, ich bin Deutsche und habe die Scheine auch in
Deutschland erworben.
Dann weiß ich jetzt Bescheid und werde
das Angebot annehmen, acht Euro pro Stück sind

  • trotz Steuer - ja wirklich nicht schlecht.
    Einen guten Start in die Woche,
    Regina

Hallo, Frau Scholze,

ich brauche die Wertpapierkennnummer. Ohne geht leider gar nichts. Es gibt deutlich mehr als einen Genußschein von der Firma Bertelsmann.

Viele Grüße

IDX

Liebe/-r Experte/-in,
Als ehemalige Mitarbeiterin habe ich Genussscheine der
Bertelsmann AG,
die jetzt ein zeitlich beschränktes Rückkaufangebot anbietet :
18 Euro für 10 Euro Nominalwert.
Eigentlich würde ich das Rückkaufangebot gern annehmen, bin
aber durch die Hinweise meiner Bank (Ing-Diba) verunsichert:…

Hallo Regina,
ich hoffe für meine Antwort ist es noch nicht zu spät.
(habe meine E-Mail-Adresse geändert). Die Rückgabe der Genussscheine ist m.E. nicht zu empfehlen. Auch der Differenzbetrag zwischen Nominal- u. Rückgabepreis müsste versteuert werden. Allerdings empfiehlt sich andererseits aber eine Rückgabe wenn in den nächsten Jahren bei Bertelsmann kein Jahresüberschuss mehr verbucht werden sollte. Habe mal einen Link zur F.A.Z beigefügt, hoffe dass der ankommt.(Der Link muss komplett in einer Zeile im Browser erscheinen !!!)

LG Reiner

http://www.faz.net/s/Rub09A305833E12405A808EF01024D1…

Hallo, Frau Scholze,

ich brauche die Wertpapierkennnummer. Ohne geht leider gar nichts. Es gibt deutlich mehr als einen Genußschein von der Firma Bertelsmann.
Viele Grüße IDX

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort ! Tut mir sehr leid, daß ich mich jetzt erst melde, hatte Ihre
mail versehentlich ungelesen archiviert.
Inzwischen habe ich die Genussscheine zurückverkauft.
Viele Grüße
Regina

Lieber Reiner,
tut mir unendlich leid, mich erst jetzt für deine Antwort auf meine Frage wg. der Bertelsmann Genussscheine zu bedanken. Versehentlich hatte ich deine Antwort ungelesen archiviert. Sorry nochmal.
Habe übrigens das Angebot von Bertelsmann angenommen - wer weiß, was kommt…
Viele Grüße von Regina aus Hamburg

Hallo Regina aus Hamburg,

sorry für die späte Reaktion - ich war nicht im Lande …
Ist deine Frage noch gegenwärtig ??

Viele Grüße
Flo aus München

Hallo Flo,
danke, daß du noch geantwortet hast.
Inzwischen habe ich meine Genussscheine zurückgegeben, dieser Rückkauf war zu diesen Konditionen nur befristet möglich. Die Differenz zum Nominalwert muß ich dann wohl versteuern.
Mein Mann ist gerade in München - da habt ihr ja genauso so`n Schietwetter, wie wir hier im Norden.

Viele Grüße von Regina aus Hamburg