Liebe/-r Experte/-in,
Als ehemalige Mitarbeiterin habe ich Genussscheine der Bertelsmann AG,
die jetzt ein zeitlich beschränktes Rückkaufangebot anbietet :
18 Euro für 10 Euro Nominalwert.
Eigentlich würde ich das Rückkaufangebot gern annehmen, bin aber durch die Hinweise meiner Bank (Ing-Diba) verunsichert:
Denn sie „rät dringend zu steuerlicher Beratung bezüglich der Folgen der Annahme des Rückkaufangebots, auch wegen möglicher ausländischer Gebühren und Steuern“. Außerdem „sollte der Anleger sicherstellen, bei Annahme nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen“. ???
Die jährliche Zinsausschüttung wurde bisher mit 25% besteuert. Falls ich das Angebot annähme, würde dann auch der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Rückkaufpreis besteuert werden ?
Was ich beim googeln gefunden habe, ist für mich leider „fachchinesisch“.
Für jeden Tipp, Rat und Vorschlag wäre ich ausgesprochen dankbar !
Freundliche Grüße
von Regina aus Hamburg