Teilablösung des Vorfinanzierungskredites

Hallo!
Kann die Bausparkasse die Teilablösung wirklich ablehnen?

Vorfinanzierungskredit 70.000 Euro und
Bausparvertrag über 70.000 €  - beides bei der gleichen Bausparkasse
Der Vorfinanzierungskredit hat eine 10 jährige Zinsfestschreibung.

In der ABB heißt es:
" Teilablösung bei Vorfinanzierungskrediten
Bei Vorfinanzierungskrediten wird - sofern nichts anderes vereinbart wurde - vor Ablauf von 10 Jahren nach Abschluss des Kreditvertrages zur Teilablösung des Vorfinanzierungskredites der vorfinanzierte Bausparvertrag in einen zuteilungsreifen Teil- und einen Restbausparvertrag aufgeteilt, wenn die Summe des Restbausparvertrages mehr als € 3.000,–. beträgt.

Dies lehnt die Bausparkasse ab.
"Sie übersehen den in Parenthese gesetzten Einschub „sofern nichts anderes vereinbart ist.“ Wir haben mit Ihnen eine Zinsbindung bis zum 31.12.2017 vereinbart. Die Bildung eines Teil- und Restbausparvertrages kann daher nicht erfolgen.

Als „Gestaltungsmöglichkeit“ wurde mir eine Sonderzahlung in den Bausparvertrag angeboten, dann käme dieser 1 Jahr früher als 2017 in die Zuteilung.

Hallo,

Hallo!
Kann die Bausparkasse die Teilablösung wirklich ablehnen?

Ja - die Teilablösung des Kredites kann nur durch den zugeteilten Bausparvertrag erfolgen.

Alternativ - Du kündigst den Darlehensvertrag und zahlst entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung.

Sinnvoll wäre allerdings, den Betrag in den Bausparvertrag einzuzahlen um somit eine schnellere Zuteilung zu bekommen.

Gruß Merger

Doppelposting owT
http://www.wer-weiss-was.de/geldanlagen/teilabloesun…

Hallo! Danke für die Info! Kann der Bausparvertrag nicht aufgeteilt werden? Steht doch so im Vertrag: „in einen zuteilungsreifen Teil- und einen Restbausparvertrag“.
Gruß Karin

Hallo Karin,

Hallo! Danke für die Info! Kann der Bausparvertrag nicht
aufgeteilt werden? Steht doch so im Vertrag: „in einen
zuteilungsreifen Teil- und einen Restbausparvertrag“.

Wenn der Bausparvertrag für die Tilgung des Darlehensvertrages abgetreten ist,
dann nicht mehr.

Gruß Karin

Gruß Merger

Hallo! Der Bausparvertrag ist nicht für die Tilgung abgetreten. Darlehensnehmer ich, und Bausparer meine Mutter. Viele Grüße

Hallo,

Hallo! Der Bausparvertrag ist nicht für die Tilgung
abgetreten. Darlehensnehmer ich, und Bausparer meine Mutter.

Der Bausparvertrag wurde doch zwischenfinanziert, oder etwa nicht ?
Wenn nicht, ist dein vollständiger Eingangstext falsch.

Viele Grüße

Gruß Merger