Vermieterkaution auf Sparbuch

Hallo,

ich hoffe, dass Brett ist richtig. Ich denke, es ist eher ein Bankproblem als ein Mietproblem.

Eine Freundin hat ihrem Vermieter (eine Aktiengesellschaft) als Kaution einen Betrag von 2000 DM auf ihr Sparkonto eingezahlt. Das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben und reingeschrieben, dass es verpfändet ist für den Vermieter.

Die AG gibt es nicht mehr, einen Rechtsnachfolger angeblich auch nicht. Und das Sparbuch hatte die AG. Die Freundin ist schon längst ausgezogen. Die Sparkasse will aber das Geld (das noch da ist) trotz allem nicht auszahlen.

Was ist zu tun?
Wird das teuer, oder muss die Sparkasse ohne Kosten den Betrag auszahlen?

Ciao
Petra

Hallo,

benötigt wird eine Erklärung des Vermieters, dass die Verpfändung des Sparguthabens aufgehoben wird sowie das Originalsparuch.

Die AG gibt es nicht mehr, einen Rechtsnachfolger angeblich
auch nicht. Und das Sparbuch hatte die AG.

Die Immobilie wurde von der AG verkauft (sonst könnte sie nicht aufgelöst werden). Damit geht der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (in diesem Fall Freigabe der Verpfändung) auf den neuen Besitzer über.

Dieser kann/muss (wenn keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen) eine Erklärung gegenüber der Bank abgeben, dass die verpfändung aufgehoben wird.

Jetzt fehlt nur noch das Originalsparbuch. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei kleinen Beträgen wird eine Verlusterklärung ausgestellt. Der Kunde erklärt, dass er die Sparurkunde verloren hat und stellt die Bank von allen Risiken frei, dass die Urkunde wieder auftaucht und Dritte aus dieser Rechte herleiten. Kosten: Kleine Bearbeitungsgebühr der Bank.
Bei größeren Beträgen ist ein sog. Aufgebotsverfahren notwendig. Hierbei erklärt das gericht die Urkunde für ungültig. Kosten sind hoch. Verfahren dauert auch lange.

Hallo,

Die Immobilie wurde von der AG verkauft (sonst könnte sie
nicht aufgelöst werden). Damit geht der Anspruch auf
Rückzahlung der Kaution (in diesem Fall Freigabe der
Verpfändung) auf den neuen Besitzer über.

wir waren bei dem Amtsgericht bei der Grundbuchstelle. Die haben sogar mit uns gesprochen und weiter geholfen. Die gesamte AG wurde verkauft an eine andere AG und diese wird jetzt von einem Insolvenzverwalter geführt.

Da haben wir angerufen, aber die meinten, dass meine Freundin nur einen kleinen Teil des Geldes erwarten darf und es noch lange dauern wird. Sie haben aber das Sparbuch dort, es ist also nicht verloren gegangen.

Da müssen wir jetzt wohl abwarten, was daraus wird. :frowning:

Hab vielen Dank Karsten.

LG

Petra

Hallo!

…andere AG und diese wird
jetzt von einem :Insolvenzverwalter geführt.

Da haben wir angerufen, aber :die meinten, dass meine :Freundin nur einen kleinen :Teil des Geldes erwarten darf…

M. W. ist solches Verfahren unzulässig und eine getrennt vom Vermögen des Vermieters zu verwahrende Mietkaution darf nicht im Inso-Verfahren über das Vermögen des Vermieters verwurstet werden. Dieser Schutz des Mieters ist gerade der Sinn des Sparbuchs für die Kaution.

Ich bin weder Jurist noch verstehe ich etwas von Mietrecht. Bitte schildere deshalb den Fall (in allgemeiner Form) im Mietrechtsbrett.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wolfgang hat recht; eine Mietkaution muß getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters verwahrt werden (§ 551 (3) BGB), d.h. daß im Insolvenzfall ein Aussonderungsrecht besteht http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/inso/__47.html

Wurde gegen 550 verstoßen, gerät die Geschäftsleitung schnell in die persönliche Haftung. Urteil: http://www.versicherung-online24.com/gerichtsurteile…

Da gehts zwar um Geschäftsführer/GmbH, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei der Kombination AG/Vorstand anders gesehen wird.

Hinzu kommt noch der Straftatbestand der Untreue http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__266.html

Also: Dranbleiben und im Zweifel Anwalt einschalten.

Gruß,
Christian

Moin Petra,

Wolfgang hat recht; eine Mietkaution muß getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters verwahrt werden (§ 551 (3) BGB), d.h. daß im Insolvenzfall ein Aussonderungsrecht besteht

Genau, und damit sollte es auch keine echtes Problem mehr geben. Da es sich um ein Pfandrecht handelt, kann es eigentlich nicht im Vermögen der AG aufgegangen sein, weil sich die Bank vor der Inanspruchnahme durch den Vermieter meines Wissens immer beim Mieter versichert, ob die vom Vermieter geforderte Auszahlung in Ordnung ist. Das Sparbuch sollte also noch vorhanden sein.

Der Insolvenzverwalter weiß, dass er da nicht ran kann, es sei denn, es bestehen Forderungen gegen den Mieter, aber das ist eine rein mietrechtliche Geschichte.

Was sein kann ist, dass der Verwalter nicht Zugriff auf sämtliche Unterlagen der AG hat und er keine Ahnung hat, wo sich das Sparbuch befindet. Sollte aber auch kein Problem sein: Wenn der Insolvenzverwalter als rechtmäßiger Verwalter des Sparbuchs dies gegenüber der Bank freigibt, sollte eine unkomplizierte Lösung zu erreichen sein, auch wenn das Sparbuch futsch ist.

Wurde gegen 550 verstoßen, gerät die Geschäftsleitung schnell in die persönliche Haftung.

Stimmt. Nur ist nach meiner Erfahrung gerade bei Leuten, die so vorgehen, meist nicht viel zu holen. :wink:

Also: Dranbleiben und im Zweifel Anwalt einschalten.

Volle Zustimmung.

Gruß Oskar