Hallo,
angenommen, jemand hat einen Kredit bei der Bank genommen, um sein Auto zu finanzieren. Nun möchte er nach 1 Jahr eine Sonderzahlung leisten und Ende des Jahres eventuell den Kredit ganz ablösen. Die Nachfrage bei der Bank ergibt, dass er 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen muss für eine Sonderzahlung. Wenn in den AGB zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses nichts darüber steht und über Änderungen der AGB keine Informationen zugesandt wurden, muss man dann diese „Gebühren“ zahlen? Angenommen die Bank teilt mit, dass nur 1 Sonderzahlung jährlich möglich ist, muss man sich damit abfinden, obwohl auch hier nichts in den AGB vom Vertragsabschluss zu finden ist? Dann wäre ja quasi nach einer geleisteten Sonderzahlung eine Ablösung im gleichen Jahr gar nicht mehr möglich?
Vielen Dank für die Antworten.
Bea