Vorzeitige Kreditablösung, bzw. Sonderzahlung

Hallo,

angenommen, jemand hat einen Kredit bei der Bank genommen, um sein Auto zu finanzieren. Nun möchte er nach 1 Jahr eine Sonderzahlung leisten und Ende des Jahres eventuell den Kredit ganz ablösen. Die Nachfrage bei der Bank ergibt, dass er 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen muss für eine Sonderzahlung. Wenn in den AGB zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses nichts darüber steht und über Änderungen der AGB keine Informationen zugesandt wurden, muss man dann diese „Gebühren“ zahlen? Angenommen die Bank teilt mit, dass nur 1 Sonderzahlung jährlich möglich ist, muss man sich damit abfinden, obwohl auch hier nichts in den AGB vom Vertragsabschluss zu finden ist? Dann wäre ja quasi nach einer geleisteten Sonderzahlung eine Ablösung im gleichen Jahr gar nicht mehr möglich?

Vielen Dank für die Antworten.

Bea

Vielleicht sollte man daran denken, dass wohl im Kreditvertrag von gar keiner Sonderzahlung was drin stehen wird. Auch nicht von einer vorzeitigen Ablösung.

Die Bank könnte einfach auch ganz nein sagen und sich darauf berufen, dass der Kredit eine feste Laufzeit hat. Da finde ich eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro nicht al zu viel. Schließlich ist es für die Bank auch mit Aufwand verbunden.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

sorry, aber dann hätte ich hier nicht gefragt …
Es wurde bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass eine Sonderzahlung erst nach 9 Monaten Laufzeit möglich ist (obwohl dies auch nicht im Vertrag steht). Im Vertrag (AGB) ist lediglich festgehalten, dass man vorzeitig kündigen kann, bzw. Sonderzahlungen leisten kann und in diesem Fall die Zinsen entsprechend zurückgerechnet werden. Zeitangaben fehlen gänzlich. Da dies nicht die erste Autofinanzierung ist, wird hier ganz bewusst gefragt, weil vorbezeichnete Problematik noch nie im Raum stand und noch keine Bank solche Klauseln im Nachhinein einbrachte. Hier geht es auch nicht nur um 25 Euro Bearbeitungsgebühr, viel mehr darum, dass ganz plötzlich nur noch 1 Sondertilgung/Jahr möglich sein soll, obwohl dies nicht vertraglich vereinbart.

„Die Bank könnte einfach auch ganz nein sagen und sich darauf
berufen, dass der Kredit eine feste Laufzeit hat.“

Das ist falsch. Jeder Autokredit darf vorzeitig abgelöst werden.

Grüßle Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

„Die Bank könnte einfach auch ganz nein sagen und sich darauf
berufen, dass der Kredit eine feste Laufzeit hat.“

Das ist falsch. Jeder Autokredit darf vorzeitig abgelöst
werden.

jeder Kredit kann vorzeitig abgelöst werden, sofern die Bank damit einverstanden, es sei denn, im Vertrag ist was anderes bestimmt.

Gruß,
Christian

Schade, ich dachte, hier kann jemand eine brauchbaren Tipp geben.
Trotzdem Dankeschön.

Grüßle Bea

Hi,

„Die Bank könnte einfach auch ganz nein sagen und sich darauf
berufen, dass der Kredit eine feste Laufzeit hat.“

Das ist falsch. Jeder Autokredit darf vorzeitig abgelöst
werden.

jeder Kredit kann vorzeitig abgelöst werden, sofern die
Bank damit einverstanden, es sei denn, im Vertrag ist was
anderes bestimmt.

Gruß,
Christian

Brauchbarkeit liegt im Auge des Betrachters

Schade, ich dachte, hier kann jemand eine brauchbaren Tipp
geben.

Tut mir leid. Wenn Du nur Antworten haben willst, die Dir gefallen, solltest Du das nächstes mal dazuschreiben und am besten auch gleich, welche Antworten Dir Gefallen. Das erspart allen potentiell beteiligten Personen Kummer und/oder Arbeit.

Gruß,
Christian

Hallo Bea,

mit den Angaben die du gemacht hast musste ich einfach zu diesem Schluss kommen. Denn es ist normalerweise der einfachste Grund wieso etwas so ist.

Leider habe ich weder deinen Vertrag noch die zugehörigen AGB vorliegen, so dass eine individuelle Betrachtung wohl nicht möglich ist.

„Die Bank könnte einfach auch ganz nein sagen und sich darauf
berufen, dass der Kredit eine feste Laufzeit hat.“

Das ist falsch. Jeder Autokredit darf vorzeitig abgelöst
werden.

Nur weil es gängige Praxis ist, dass Banken der vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherkredits zustimmen, ist die Aussage, dass jeder Autokredit vorzeitig abgelöst werden darf, noch lange nicht richtig.

Gruß Ivo