Vorzeitige Kreditkündigung

Hallo,
habe voriges Jahr einen Kredit bei der Raiffeisen-Volksbank aufgenommen.
Regulär wäre ich mit der Rückzahlung August/September dieses Jahres fertig.
Nun habe ich aber auf der anderen Seite Geld über, mit dem ich den Kredit jetzt schon zurückzahlen könnte.
Sondertilgungen waren bei dem Kredit auch vereinbart, 10% der Kreditsumme, hab ich auch schon ausgenutzt.

Wenn ich den Kredit vorzeitig beende, was kommt da auf mich zu?
Hab in den Medien eine Beitrag gesehen, da gibt es eine Regelung, die besagt, dass wenn man den Kredit nicht mehr braucht, 1% von der noch ausstehenden summe an die Bank zu zahlen ist.

Trifft dies bei meinem Kredit auch zu?

Danke für die Antworten.

Mfg. Thomas

Hallo,

Wenn ich den Kredit vorzeitig beende, was kommt da auf mich
zu?
Hab in den Medien eine Beitrag gesehen, da gibt es eine
Regelung, die besagt, dass wenn man den Kredit nicht mehr
braucht, 1% von der noch ausstehenden summe an die Bank zu
zahlen ist.

Trifft dies bei meinem Kredit auch zu?

Keine Antwort möglich, da der Kreditvertrag nicht bekannt ist.

Gruß Merger

Regulär wäre ich mit der Rückzahlung August/September dieses
Jahres fertig.

Wenn ich den Kredit vorzeitig beende, was kommt da auf mich zu?

Wegen drei oder vier Monaten ? Das lohnt doch den Aufwand nicht.

Es handelt sich um einen Darlehensvertrag.
Und mich würde interessieren ob da diese 1% Regel zutrifft.

Es handelt sich um einen Darlehensvertrag.

Das ist keine Information die weiter hilft. Diese sind in Ihrer Ausgestaltung eben durchaus verschieden.

Welche 1% Regel? Es gibt keine 1% Regel bei vorzeitiger Auflösung eines Darlehensvertrages.

1.Ein Kunde - Darlehensnehmer - hat rechtlich NIEMALS das Recht das Darlehen vorzeitig abzulösen. Nur wenn er es innerhalb der Zinsfestschreibung verkauft.

2.Bei 4 Monaten Restlaufzeit ist es aber ein " Good Will " der beteiligten Bank. Ob sie es jetzt macht oder in 4 Monaten sollte doch egal sein.

3.1% Regel kenne ich von woanderst. Bei einem Bausparvertrag mit Bausparguthaben kann man auch vorzeitig den Bausparvertrag kündigen. Wann man will. Dann erhält man ein Kündigungsangebot der Bank mit entweder sofortiger Auszahlung des Bausparguthabens ( mit 1% Kündigungsabzug des auszahlbaren Bausparguthabens ) oder man wartet 6 Wochen und erhält dann das gesamte Bausparguthaben ( mit den 1% ).

Hoffe dass Ihnen die Antwort hier weiterhilft

1.Ein Kunde - Darlehensnehmer - hat rechtlich NIEMALS das
Recht das Darlehen vorzeitig abzulösen. Nur wenn er es
innerhalb der Zinsfestschreibung verkauft.

Wie genau paßt das zu § 489 BGBund § 500 BGB?

Hoffe dass Ihnen die Antwort hier weiterhilft

Da sie falsch ist, mutmaßlich nicht.

Hallo,

Wenn ich den Kredit vorzeitig beende, was kommt da auf mich
zu?

ein Verbraucherdarlehen (unterstellend, daß es sich bei Deinem Kredit um ein solches handelt) kann jederzeit vollständig oder teilweise getilgt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf jedoch berechnet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Insbesondere interesant ist § 500 BGB.

Gruß
Christian

§500 hat mit Verträgen zu tun wo die Zinsfestschreibung NICHT festgeschrieben ist. Das ist aber die Ausnahme. Ein variables Hypothekendarlehen kann jederzeit abgelöst werden. Ein Hypothekendarlehen mit beispielsweise 5 Jahren Zinsfestschreibung kann nur nach Ablauf zurückgezahlt werden.

§489 ist ja wie ich sage, zum Ablauf der Zinsfestchreibung kann abgelöst werden.

Klar die Ausnahme habe ich vorhin nicht geschrieben.
Wenn ein Darlehen eine Zinsfestschreibung von 15 Jahren als Beispiel hat, dann kann das Darlehen nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Es zählt der Tag der Vollauszahlung für das Darlehen.

Noch Fragen offen?

Noch Fragen offen?

Ja: wo steht in der Anfrage etwas davon, daß es eine Zinsfestschreibung gibt oder nicht und - viel entscheidender - wie kommst Du darauf, daß § 500 BGB auf irgendwelche speziellen Verbraucherdarlehen beschränkt ist?

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1.Ein Kunde - Darlehensnehmer - hat rechtlich NIEMALS das
Recht das Darlehen vorzeitig abzulösen. Nur wenn er es
innerhalb der Zinsfestschreibung verkauft.

Es steht nirgends, dass es ein grundbuchlich gesichertes Darlehen ist. Normale Konsumentenkredite können selbstverständlich unter Fristeinhaltung gekündigt werden.