Wann kann man ein Hypothekendarlehen vorzeitig abl

Kann man ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen, natürlich unter Berücksichtigung der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung? Wir haben einen Anbieter mit weitaus besseren Konditionen und möchten das alte Darlehen ablösen. Es steht aber leider diesbezüglich nichts in den Verträgen…

Hallo, die vorzeitige Ablösung steht immer im Ermessen der Bank, es sei denn, das Darlehen läuft bereits über zehn Jahre. Nehmen Sie also ruhig Kontakt mit Ihrer Bank auf. Gern kann ich auch für Sie tätig werden, da vom Fach und RA-Zulassung vorhanden. Viele Grüße Hans Kurt v.Wilmowsky

Hallo!
Vielen herzlichen Dank für die so schnelle Beantwortung meiner Frage. Ich werd mit der Bank Kontakt aufnehmen, in der Hoffnung, das sie mich als alleinigen Darlehnsnehmer akzeptieren werden.Bedingt durch Trennung möchte der andere Darlehnsnehmer aus dem Hypothekenvertrag entlassen werden.Kann es da Schwierigkeiten mit der Bank geben? Ich verdiene durch 6 Std/Tag nicht so viel. Eine Bonitätsprüfung seitens der Bank kostet schon allein 300 €. Muß man diese „Kröte“ schlucken??? Bekomme ich noch einmal eine Antwort von Ihnen? Viele Grüße

Hallo, das ist aber eigentlich ein anderer Sachverhalt, den Sie mir da jetzt schildern. So leicht dürfte Ihr Ex-Partner nicht aus der Haftung entlassen werden. An einen Verkauf der Immobilie ist nicht gedacht, richtig?
Vielleicht sollten Sie wirklich versuchen, mit Hilfe einer neuen Bank umzuschulden (bei der dann nur noch Sie als Kreditnehmer auftreten). Aber reden kann man immer. Eine Gebühr für Bonitätsprüfung darf die Bank m. E. nicht verlangen. Viel Glück!

Hallo Shadow 12

Meine Empfehlung besteht darin, dass sie sich von ihrer jetzigen Hypothekenbank ein vorzeitiges vorvertragliches Beendigungsangebot einschließlich Vorfälligkeitsentschädigung mit allen Nebenkosten unterbreiten lassen, zum Stichtag zum Beispiel 1. Juli 2010.
Sie haben dann die Möglichkeit die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung als Zinsfaktor auf die verbleibende Restlaufzeit der jetzigen Hypothekenbank umzurechnen.
Nach meinen Erfahrungen rechnet sich dies für den Darlehensnehmer eigentlich nie, da ihre jetzige Hypothekenbank den Verlust/Differenz ausrechnet, der entsteht, wenn diese das von ihnen zurückgezahlte Darlehen zu neueren schlechteren Konditionen an einen anderen Darlehensnehmer ausgekehrt.

Sollte sich dies wider Erwarten zu ihren Gunsten rechnen, sollten Sie bedenken, dass für die Abtretung der Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs von der Hypothekenbank A. an die neue Hypothekenbank B. ebenfalls wieder Kosten entstehen. In der Regel verlangen Hypothekenbanken eine Abtretung nach 800 ZPO! Von ihnen wäre also vorab zu klären, ob ihre bisherige Grundschuld dies beinhaltet, beziehungsweise ob die neue Darlehensbank diese Sicherheit verlangt. Im übrigen ist zwingend darauf zu achten, dass in den Darlehensverträgen ausdrücklich vermerkt ist, dass die Bank das Darlehen nicht ohne ihre Zustimmung an Dritte übertragen/verkaufen darauf.
In den allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen ihrer bisherigen Hypothekenbank (Homepage) müsste vermerkt sein, unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Vertragsbeendigung oder Vertragsauflösung möglich ist!
Eine konkrete Beurteilung ist erst möglich wenn sie uns alle Daten, Laufzeit eines Darlehen, alter bisheriger Zinssatz, sowie für das neue Darlehen Zinssatz, Auszahlungsatz, sonstige Gebühren, etc. usw. benennen-

mit freundlichen Grüßen