Warum streiken Banken bei Optionsgeschäften

Hallo Anleger,

ich interessiere mich stark für Optionsgeschäfte. Ich bin mir auch des Risikos bewußt. Hier mein Gedankengang:
Wenn ich Optionen kaufe, kann ich nur das Geld verlieren, das ich auch eingesetzt habe, gesetzt den Fall, dass ich ne Option, wenn sie nicht im Geld ist, verfallen lasse (logisch).
Wo ist da für die Banken das Risiko? Diese Anlageform ist doch ähnlich der Aktienanlage, nur mit dem Unterschied, dass ich bei den Optionsgeschäften schneller mein Geld verliere oder gewinne.

Danke für Aufklärung
Mo

Vielleicht deshalb…

Diese Anlageform ist doch
ähnlich der Aktienanlage, nur mit dem Unterschied, dass ich
bei den Optionsgeschäften schneller mein Geld verliere oder
gewinne.

…weil diese Aussage hier schon darauf schließen lässt, dass du eben nicht weisst worum es bei Optionen geht. Weisst du was ein „Long call“, „short put“ oder Limitzusätze wie „Kill of Fill“ stehen?

Außerdem geht es hier um Volumina, die du dir bei deinem Job laut Vika nicht leisten kannst.

Gruß Ivo

…weil diese Aussage hier schon darauf schließen lässt, dass
du eben nicht weisst worum es bei Optionen geht.

Der Herr Oberlehrer wieder am Zug, oder wie soll man so eine Antwort etwa auffassen???

Weisst du was
ein „Long call“, „short put“ oder Limitzusätze wie „Kill of
Fill“ stehen?

Gegenfrage: Kennst du den Unterschied zwischen „Long call“ und „Long-Position“? Und das „entweder oder“ ist Standard.

Außerdem geht es hier um Volumina, die du dir bei deinem Job
laut Vika nicht leisten kannst.

Die Volumina sind variabel und individuel. Du gibst zuviel auf „Vikas“.

Schönen Sonntag.

Hallo!

…weil diese Aussage hier schon darauf schließen lässt, dass
du eben nicht weisst worum es bei Optionen geht.

Der Herr Oberlehrer wieder am Zug, oder wie soll man so eine
Antwort etwa auffassen???

Ist das wieder so ein Test von Dir???
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß Pit

Hallo!

erstmal für alle die dann nicht ganz so fachkundig sind wie dieser eine vorredner :

Bei Optionsgeschäften gibt es immer zwei -logisch- seiten (gegenposition). Wenn ich mich recht erinner müsste das wie folgt aussehen

das Put-Geschäft (zwei Personen )

  1. short put : muss zum kurs x kaufen in t=y
  2. long put : hat das recht zu kurs x zu verkaufen in t=y

das Call-Geschäft

  1. short call: muss zum kurs x in t=y verkaufen
  2. long call : hat das recht zu kurs x zu kaufen in t=y

Und hier sieht man nun tatsächlich, dass die meisten Leute sich unter dem Optionsgeschäft immer nur die eine Seite, nämlich die Long-Seite vorstellen. Die Short seite ist die wesentlich gefährlichere, da man dabei nahezu unendlich geld verlieren kann. Den die Short Position hat nicht das Recht sondern die Verpflichtung. Eine Vereinbarung über die Zulassung zum Optionsgeschäft wäre die Freikarte um beide Seiten zu bedienen. So, jetzt stelle man sich mal vor, man liest etwas zu schnell und kloppt am besten online einen Short-Call Telekom Kurs 100 rein. Hat aber tatsächlich keine Telekom im Depot sondern Telerom … son scheiss, kaum wacht man auf steht die Telekom bei 300. Hätte man die Papiere im Bestand ist das Risiko gedeckelt, da die Zahlungsverpflichtung ja durch den Anstieg des Depotwertes kompensiert wird. Hat man die nicht im Bestand, dann ist essig.

Auf deutsch: Optionen kontrolliert zu benutzen erfordert SEHR SEHR SEHR viel Übung und Übersicht und am besten das bankmässig normale 4-Augen-Prinzip.

Sobald du deine ersten 100kEUR verzockt hast, könnte sich die Bank auf eine Klage wegen Rückabwicklung bereit machen und ein Richter würde die Bank äusserst kritisch fragen, ob der Moendermann überhaupt eine Ahnung von dem Kram hatte. Bei Aktien geht das noch, da meisten gegenwerte vorhanden sind und das Risiko auf eine Kursdifferenz begrenzt ist. Das sind auch Richterlich abgesegnete Geschäfte, bei denen die Justiz in der Regel unterstellt, dass ein Normalbürger die Risiken begreifen kann. Optionhandel ist wesentlich komplexer, da werde 95% der Richter auf seiten der Kunden stehen.

Ps: wenn du den nervenkitzel willst geh ins Casino, optionen sind dafür nix. Und wenn du es umbedingt willst, dann nimm dir 100kEur und du wirst sicher eine bank finden die dich optionen handeln lässt.

Die Antwort von Torben hinsichtlich des Schutzes der Anleger seitens der Gerichte trifft voll ins Schwarze.

Die Banken füllen zwar mit Dir zusammen einen umfangreichen „Beratungsbogen“ aus, aber die Praxis hat gezeigt, dass diese Dokumentation der Bank vor Gericht bei dieser risokoreichen Anlageform nicht weiterhilft. Sie muss sich immer den Vorwurf gefallen lassen, a) den Anleger nicht ausreichend informiert zu haben und b) seine Kenntnisse in dieser speziellen Anlageform und seine Risikoneigung völlig falsch eingeschätz zu haben. Und Hand aufs Herz: Welcher Anleger würde dieser Einschätzung eines Richters widersprechen, wenn er massig Geld verloren hat?

Kaum eine Bank wird solche Schadenersatzansprüche riskieren!

Stichwort Beratungsbogen: Hier musst Du neben Deinem bisherigen Anlageverhalten (um Deine Erfahrungen zu prüfen) auch Fragen zu Deinem Vermögen sowie fachspezifisch zu Optionsscheinen beantworten. Die „Puts“ und „Calls“ werden Dir dabei nur so um die Ohren fliegen! Wenn Du hierbei „versagst“, wird der Banker Dir den Kauf verweigern.

Aber vielleicht findest Du ja eine Bank, die das nicht sooo streng auslegt. Als Vorbereitung würde ich unbedingt das Büffeln der Materie empfehlen!!!

Liebe Grüße

Jane

Torben und Jane haben recht.
Es lohnt sich nicht, die Manpower an Fachwissen für das Risiko einzusetzen.
Lösung für Dich:
Gehe zu einem Online-Broker und verzock Dein Geld dort.
Denn meine Erfahrung sagt mir, dass Du Dein Geld mit OS
verlieren wirst. (100%ig)
Also spende es lieber fürs Tierheim, oder so :smile:
Der Online-Broker fragt Dich auch standartisiert nach Deinen Erfahrungen und Vermögen. Wenn Du unbedingt mitspielen willst, wirst
Du wissen, was Du antworten musst. Danach kannst Du loslegen.

Hans

Hallo Mo,

ich war bis vor 2 Jahren als Vermögensbetreuerin bei einer Bank angestellt. Ich
habe diese dann in Richtung einer Fondsgesellschaft verlassen.
Aber während meiner Zeit bei der Bank, habe ich es erlebt, wie Kunden eines
anderen Beraters plötzlich an die Bank herantraten und Schadenersatz forderten,
für die entstandenen Totalverluste im Optionsscheingeschäft. Man hat sich
außergerichtlich geeinigt, obwohl der Beraterbogen zu diesem Zeitpunkt korrekt
ausgefüllt war und der Kunde alle Infos u. Materialien uber eine
Börsentermingeschäftsfähigkeit erhalten hatte. naja, und der Berater war dann
sowieso die längste Zeit Berater gewesen. Seit dem durften wir noch
Optionsscheinaufträge entgegennehmen, wo oben stand, -auf Wunsch des Kunden,
ohne Beratung-. Aber ob das vor Gericht Bestand hat, kann ich mir auch nicht
vorstellen.

Ich selbst habe auch schon oft genug Optionsscheine gekauft. Aus Erfahrung kann
ich dir da sagen, daß ich ca. +/- 0 bei der Gesamtheit der Geschäfte
erwirtschaftet habe. Das Problem bei mir war es oft, dass meine Vermutungen
richtig lagen, z. B. das der Euro steigt, dann kann ich einen Call-OS auf den
Euro kaufen. Hätte ich das 2000 mit einem Schein mit der Laufzeit 2001/2002
gemacht, tja dann wäre von meinem Geld nicht viel übrig geblieben. Anders herum
wäre es gelaufen, wenn ich letztes Jahr einen Schein mit Laufzeit z. B: 6/20003
gekauft hätte. Es ist eben immer eine Glückssache.

Viele Grüße
Jane W.

Beratung und Aufklärung sind zwei paar Schuhe
Hallo Jane,

man muss immer zwischen Beratung und Aufklärung unterscheiden.

Aufsichtsrechtlich ist es theoretisch ausreichend den Kunden via Finanztermingeschäftsfähigkeit (so heißt das Teil seit dem 4 Finanzmarktföderungsgesetz) und via Brochüre zu den einzelnen Produkten aufzuklären.

In die Beraterhaftung kommst du erst rein, wenn du in einer Beratung eine Empfehlung abgibst. Hier scheinen ja demnach eher die Fehler passiert zu sein.

Wobei die Urteile doch generell recht individuell ausfallen, falls es zu einem Prozess kommt.

Gruß Ivo

Hallo Moe,

sorry, aber die Antwort hast du nur bekommen weil mich deine Doppelanmeldung bei w-w-w und die Aktion im Rechtsbrett genervt haben.
War kein guter Stil, ich weiss. Entschuldigung.

Versuchen wir es anders.

Bei Geschäften an der Eurex verlassen wir den Wertpapierbereich.
Es handelt sich um da ja um Derivate.

Also fällt das Geschäft für „Online“ schon mal weg.

Nur wenige Banken machen solche Geschäfte für Kunden überhaupt gern, die meisten lehnen es generell ab. (Wir haben Kunden die Stillhalterpositionen an der Eurex eingehen.)
Grund ist schlicht und ergreifend das Risiko, insbesondere im Hinblick auf die Volumina und die Verlustkonstruktionen die vom Totalverlust (und sei es nur der Prämie) bis hin zum unbegrenzten Verlust (bei ungedeckten Stillhalter in Papieren Positionen) reichen können.

Es ist insgesamt für Banken auch recht Aufwendig, insbesondere weil die Eurex eine Margin-Hinterlegung verlangt. Alles was notwendig ist kannst du auf der HP der Eurex nachlesen.

Gruß Ivo

Bist kein schlechter Kerl Ivo, sorry. Im Gegenteil–> äußerst kompetent!!!
Klar, die Banken können mich im Falle einer Berechtigung nicht generell im Handel mit Optionen einschränken. Deshalb wären auch risikoreichere Geschäfte möglich.
Dank dir
Mo

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Hey Pit, das ist Schnee von Gestern. Ich habe es eingesehen, mich entschuldigt und gut ist. Wenn es dir nicht passt, dann ist mir das gleich.

Mo

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Hallo Ivo,

du hast vollkommen recht, mit dem was du schreibst. Klar sind hier Fehler u. a.
auch in der Beratung passiert. Mit dem Ganzen wollte ich auch bloß mal ein
Beispiel anbringen, warum die Banken mit Optionsscheinen so vorsichtig sind. Ich
denke mal auch, daß einige Berater Ende der der 90 er Jahre auch viel, viel
lockerer mit dem Thema umgegangen sind als jetzt. Man hat ja gut Geld mit
Optionsscheinen verdienen können und die Kunden waren in der Hinsicht verwöhnt,
aber wie man kurze Zeit später festgestellt hat, es geht eben auch anders herum.