Wert einer Immobilie ?

Hallo,

wie kann ich den Wert einer Immobilie(Haus mit Garten) berechnen ?

Gruß
manfred

Hallo Manfred,

als Laie gar nicht. Du kannst nur einen Gutachter einschalten der das Objekt bewertet.

Gruß

Friedrich

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Hallo Manfred,

wenn Du nur einen Annäherungswert haben möchtest, ist folgendes zu tun:

Nimm den Versicherungswert aus der Feuerversicherungspolice und multipliziere ihn mit dem Index aus der letzten Beitragsrechnung. Damit hast Du etwa den Gebäudeneuwert. Unterstelle eine Nutzungsdauer des Gebäudes von ca. 80 Jahren und errechne den aktuellen Gebäudewert. Bei einem Neuwert von DM 200 000 und einem Alter des Gebäudes von 20 Jahren kannst Du von einem Gebäudewert von ca. DM 150 000 ausgehen.

Bei Deiner Gemeinde oder beim Kreis gibt es einen Gutachterausschuß für Verkehrswerte. Dort kannst Du Dich danach erkundigen, welche qm-Preis in Deinem Bereich z. Zt. gezahlt worden sind.

Die Addition der beiden Summen ergibt dann einen Näherungwert für den Verkehrswert Deiner Immobilie.

Gruß Wilhelm

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wenn es um den genauen wert der immobilie geht, hat manfred recht. hierfür bedarf es genauer marktkenntnis und viel erfahrung.

außerdem musst du unterscheiden, ob du (bzw. der käufer) die immobilie ausschließlich aus renditegründen erwerben will(st) (hier sind drei kriterien entscheidend:

  1. die grundstückslage
  2. die grundstückslage
  3. die grundstückslage)
    oder ob du das einfamilienhaus selbst bewohnen willst und auch andere kriterien eine rolle spielen (z.b. wohngegend = lage, schulen, verkehrsanbindung), nachbarschaft, dorf oder stadt etc.

eine faustregel, die ich mal gelesen habe, besagt, der kaufpreis für eine immobilie sollte den wert von 20 zur zeit erzielbaren jahresmieten nicht übersteigen (also: monatsmiete 1.000 dm x 12 = 12.000 dm x 20 jahre = 240.000 dm). inwieweit sie anwendbar ist, musst du selbst überprüfen. mir persönlich erscheinen 20 jahresmieten zu wenig.

eine weitere faustregel ist, dass banken bei einer erstrangigen grundschuld für eine immobilie (also die grundschuld, die im falle einer zwangsversteigerung als erstes bedient wird) maximal 65 - 70 % des verkehrswertes als darlehen hergeben. du kannst ja deinen kreditsachbearbeiter mal fragen, wie er diesen wert auf die schnelle ermitteln würde.

http://www.verkehrswert.de/kap3/kap3_2/kap3_2_1/kap3… „Bewertung von Grundbesitz ist die Kunst, in einem durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahren und aufgrund eigener Erfahrungen sowie fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und Bautechniker Kenntnisse einen Wert zu ermitteln. Man versucht, wohlbegründet und für den Adressaten auch nachvollziehbar, einen Blick in die nicht gegebene zukünftige Realität zu werfen, indem man einen Wert prognostiziert, ohne genau zu wissen, ob der Markt diesen auch annehmen würde“
1.Die in Deutschland normierten Ertrags-, Sach- und Vergleichswertverfahren müssen sich dabei an § 7 Wertermittlungsverordnung2 zur Ermittlung des Verkehrswerts halten, da ausschließlich diese Verfahren bei einem Streit vor Gericht Bestand haben…"

am besten, du besorgst dir mal die wertermittlungsverordnung 1988 http://www.vkv-ni.de/allgemein/gesetze/wertv.htm im buchhandel und dazu anleitungen, wie diese zu handhaben sind. eine weitere möglichkeit ist auch, dass du bei zwangsversteigerungen von immobilienobjekten (s. hierzu die beim amtsgericht - vollstreckungsgericht ausgeschriebenen objekte) bieterinteresse zeigst und die gesetzlich vorgeschriebenen verkehrswertgutachten anforderst, um festzustellen, wie der schätzwert anhand dieser wertermittlungsverordnung ermittelt wurde und ob du denselben wert ermitteln würdest.

viele grüße
gunnar

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