Hallo Carsten,
als ich kürzlich eine russische Migrantin kennenlernte, erfuhr
ich von ihr, dass sie ohne deutsche Vorfahren Aufenthaltsrecht
hat und Hartz IV bekommt, weil sie Jüdin ist.
so erfuhr ich, dass das Bestandteil der
Wiedervereinigungsverträge zwischen Kohl und Gorbatschow war.
Nein, dies war nicht Bestandteil der Wiedervereinigungsverträge. Juden sind nach der Wende (also so ab 1990) von Russland in die damals noch bestehende DDR eingereist und haben dort gewissermaßen in den jüdischen Gemeinden um „Asyl“ gebeten. Die DDR-Regierung beschloss per Gesetz im Juli 1990 die Aufnahme dieser russischen Juden.
Diese Regelung wurde auch nach der Wiedervereinigung beibehalten, ohne sie in Gesetzesform zu bringen (also auch nicht im Einigungsvertrag). Erst 1991 beschloss die Innenministerkonferenz auf Bitten des Zentralrates der Juden eine gesetzliche Regelung im Rahmen des Konzepts der sogenannten Kontingentflüchtlinge.
Genauer nachzulesen z.B. hier:
http://www.kokhavivpublications.com/2002/forum/20020…
http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navig…
Warum hat Gorbatschow das verlangt? Wollte er die russischen
Juden „loswerden“?
Gorbatschow hat also nicht „verlangt“, sondern lediglich das Verlangen der Juden auf Ausreise „genehmigt“ und „loswerden“ wollte er sie sicher auch nicht, sondern sie wollten u.a. auf Grund antisemitischer Stimmung selbst Russland verlassen.
Viele Grüße
Marvin