Todesfallabgaben bei Leibeignen- warum?

Hallo,

interessiert an dem Artikel einer Antwort in der vorherigen Frage:
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Leibeigenschaft…habe ich folgende Frage:
Was bedeutet „Todesfallabgabe“?
Jemand stirbt und die Verwandten oder Familie müssen deshalb eine Abgabe zahlen??
Verstehe ich nicht- warum??

ist die Verwandtschaft, Familie nicht gestraft genug?
Konnten sie für diesen Verlust?

Für mich gerade nicht zu verstehen, was der Gedanke hinter der Todesfallabgabe war!

danke kitty

Hallo Kitty,

das ist ungefähr so rational wie heute das Erben: Bloß weil meinen Eltern irgendetwas gehört hat, braucht es doch eigentlich nach deren Tod nicht grade mir zu gehören?

Das Besthaupt zum Tod eines Leibeigenen ist eine Art Entschädigung für den Leibherrn für den Wegfall der künftigen Abgaben des Verstorbenen. Alternativ kann man die Abgabe als eine feudale Form der Erbschaftsteuer (die heute selbstverständlich klingt, obwohl sie durch nichts rational begründbar wäre) betrachten.

Die ursprünglichen Funktionen des Lehenswesens - Schutz gegen Dienst, auch Unterhalt von Straßen, Brücken usw. gegen Abgaben - sind zum Zeitpunkt der weit entwickelten Feudalisierung und Leibeigenschaft nach Verdrängung des mündlichen „alten Rechts“ durch das (zu Gunsten der Lehensherren) zunehmend schriftlich kodifzierte Feudalrecht nicht mehr nach Funktion und Zweck zu erklären. Abgaben und Frondienste wurden geleistet, weil - und soweit - es für die Untertanen keine andere Möglichkeit gab: Vgl. die Bemühungen von Grundherren, im 13. Jahrhundert die Abwanderung ihrer Untertanen in die wachsenden Städte zu bremsen: „Stadtluft macht frei.“

Die Herleitung des feudalen „Zehnten“ aus der Bibel ist eine pure Form - wenn man 3. Mose 30ff dazu liest, wird man sehen, dass das abgesehen vom „Steuersatz“ 10% so gut wie nichts mit der feudalen Abgabe des Zehnten zu tun hat.

Falls es Dich weiterführend interessiert: Ganz systematisch hat Alexis de Tocqueville in seinem Büchelchen „Der alte Staat und die Revolution“ den völligen Wegfall der ursprünglichen Funktionen von Abgaben in der „zu Ende entwickelten“ Feudalherrschaft am Ende der absolutistischen Ära in Frankreich, unmittelbar vor 1789, untersucht und beschrieben.

Schöne Grüße

MM