Wir haben Probleme mit der BG Bau. Und zwar wollen die, dass wir ein Gerüst aufstellen sollen für den Einbau eines Dachfensters (Größe 1.3x1.0m , Dach mit Ziegeleindeckung, 50° Schräge). Das will ich natürlich absolut nicht, da kostet ja das Gerüst mehr als der Einbau. Bevor ich noch mal mit denen von der BG Kontakt aufnehme, möchte ich wissen, wer dazu mehr Erfahrung hat.
Laut BGR 203 ‚Dacharbeiten‘ kann nämlich auch auf ein Gerüst verzichtet werden, wenn es sich um kurzzeitige Arbeiten handelt (bis 2 Personentage).
Weiterhin heißt es dort:
Zu den kurzzeitigen Dacharbeiten (nicht mehr als 2-Personentage) zählen z.B.
– Dachrinnenreinigung, wenn der Arbeitsplatz auf der Dachfläche liegt,
– Einbau und Anschluss von Dachflächenfenstern,
– Reparaturen von Mauerabdeckungen und Blenden,
– Reparaturen von Anschlüssen, Kehlen, Dachrinnen, Dachgauben,
– Auswechseln einzelner Dachsteine oder -ziegel,
– Montage von Dachschutzwänden
Scheinbar kennt die BG noch nicht mal ihre eigenen Regeln…
VG Christoph