Hallo !
Ich habe mir ein telefonisches Angebot von einem Plattenleger machen lassen und habe dabei Arbeitslohn und Materialkosten abgesprochen.
Bei der Rechnung hat er mir dann noch 50 Euro für die Flexmaschiene zum Stein schneiden und 30 Euro für den Rüttler verlangt ohne das im Angebot zu erwähnen.
Ist das eigentlich üblich.
das Schattengras
hi,
Ist das eigentlich üblich
wenn es nicht vorher vereinbart war, dann ist es nicht üblich
aber telefonische Angebote sind auch nicht ganz sauber.
Er wird es vergessen haben oder ist einfach ein Gierhals
Vorschläge gäbe es schon, aber dann wird der Thread hier gelöscht, weil es als Rechtsberatung gilt
Gruss
Hallo !
Kommt darauf an,was genau vereinbart war.
Gab es ein Angebot für einen m²-Preis oder nach Arbeitsstunden ?
In einem m²-Preis sollte alles enthalten sein,was man für diese Arbeit braucht,alle Vor- und Nacharbeiten,Geräte,Werkzeuge,Hilfsmittel,usw.
Dazu käme dann noch die ausgesuchten Platten zu einem vereinbarten Preis (unverlegt).
Das man den Untergrund verdichten muß(abrütteln mit einem Rüttler) und auch die verlegte Fläche erneut abrütteln muß,gehört zur Arbeit,es geht nicht ohne.
Also gehört das in den m²-Preis eingerechnet.
Und das man Platten auch zuschneiden muß ist selbstverständlich,auch das muß der Handwerker in den m²-Preis einrechnen.
Wenn nur nach Stunden plus Material abgerechnet werden sollte wäre es aus meiner Sicht nicht anders.
Warum sollte man „nur“ Rüttler und Schneidemaschine extra bezahlen,anderes Werkzeug aber nicht ?
Das gehört m.E. alles dazu.
Ausnahme wäre möglich,wenn es während der Arbeit Unvorhergesehenes gibt,was man vorher nicht sehen konnte und so auch nicht kalkulieren konnte.
Aber das man Flächen abrütteln muß und Platten schneiden ist normal und vorhersehbar,also gehört es in den Einheitspreis mit rein.
MfG
duck313
Hallo.
Hol Dir ein schriftliches Angebot, möglichst von mehreren Firmen ein. Eine seriőse Firma nennt Arbeitsgänge und Preise dazu. Pauschalangebote sofort in den Papierkorb.
Peter
Hallo, üblich ist das bestimmt nicht.
Normalerweise erhält der Kunde einen Endpreis inkl. Mwst.
Wie meine Vorschreiber schon schrieben, ist es immer besser,
sich ein schriftliches Angebot- oder eine schriftliche Auftragsbestätigung machen zu lassen. Bei „kleineren“ Beträgen verzichten wir auf beides- dann gilt bei uns aber auch das Motto: Auf treu und glauben ( laut BGB).Leider sind wir dabei auch schon reingefallen. Das der kunde eine „Winzigkeit“ angefragt hat und dann
das halbe Haus saniert haben wollte! Also- immer besser schriftlich…
Gruss vom Glasermeister
Hallo !
„Pauschal“ oder „Festpreisangebote“ wären aus meiner Sicht das Beste !
Denn da gibts keine Nachforderungen mehr,man weiss was es kosten wird.
Dazu ist aber vom Handwerker eine Besichtigung der Baustelle erforderlich um es genau kalkulieren zu können und alle Unwägbarkeiten zu erfassen.
Auch muß der Kunde mit dem handwerker genau die Art der Ausführung und das verwendete Material festlegen,dann kann und sollte es keinen Ärger mehr geben.
MfG
duck313