ie Dame vom Bauamt sagte mir gerade,
dass wir keine Baugenehmigung benötigen, wenn wir dies
statisch abgeklärt haben (vom Ing.-Büro) und alles okay is.
Hört sich ja soweit schon mal gut an!
Wir werden es auf jeden Fall machen müssen bzw. aus
Sicherheitsgründen auch machen wollen,
Hi Sushi72
nun ja eine „offizielle“ Genehmigung braucht ihr eigentlich nicht, da ihr aber Laien seid muß der Statiker als verantwortlicher Fachbauleiter mit der Überwachung der Umbauarbeiten beauftragt werden.
Also das ist im Prinzip nur eine Abwälzung der Verantwortung des Bauaufsichtsamtes auf den Statiker.
…und daher werden dir wahrscheinlich folgende Kosten entstehen:
1.) Grundlagenermittlung…3%
2.) Erarbeiten des Statischen Konzepts…10%
3.) Anfertigen der Statischen Berechnung…30%
4.) Objektüberwachung bei der Ausführung…10%
…Gesamt 53%
das ist die Prozentzahl des Honorares nach HOAI §64
Das Honorar ist in der Honorartafel §65 Abs.1
in Honorarzone III (niedrigste Summe der anrechenbaren Kosten) für Tragwerke mit Abfangungen von
tragender bzw. aussteifender Wände mit ca.1.100 -1.500 €
angegeben.
Also 53 % von 1.300 € = 689,- € + Mwst
wenn ihr auf Grund der einfachen Baukonstruktion, mit dem Statiker die nächst niedrigere Honorarzone II aushandeln könntet, dann würde sich die Nettosumme auf ca. 480 € reduzieren.
Im übrigen ist der Statiker nicht an diese Summen gebunden er könnte auch mehr oder weniger verlangen:smile:))
Gruß Jukaido