Kosten Baustatiker

Hallo,

wir möchten gerne innerhalb unserer beiden ETWs von zwei tragenden Wänden Teilstücke heraushauen, um dadurch mehr Wohnraum zu schaffen. Die Dame vom Bauamt sagte mir gerade, dass wir keine Baugenehmigung benötigen, wenn wir dies statisch abgeklärt haben (vom Ing.-Büro) und alles okay is. Hört sich ja soweit schon mal gut an!

Wir werden es auf jeden Fall machen müssen bzw. aus Sicherheitsgründen auch machen wollen, jetzt krieg ich aber trotzdem etwas Muffensausen vor den Kosten.

Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Was kosten denn so offizielle Berechnungen von Statikern - circa wenigstens?!

Gruss Sushi72

:smiley:ie Dame vom Bauamt sagte mir gerade,

dass wir keine Baugenehmigung benötigen, wenn wir dies
statisch abgeklärt haben (vom Ing.-Büro) und alles okay is.
Hört sich ja soweit schon mal gut an!

Wir werden es auf jeden Fall machen müssen bzw. aus
Sicherheitsgründen auch machen wollen,

Hi Sushi72
nun ja eine „offizielle“ Genehmigung braucht ihr eigentlich nicht, da ihr aber Laien seid muß der Statiker als verantwortlicher Fachbauleiter mit der Überwachung der Umbauarbeiten beauftragt werden.
Also das ist im Prinzip nur eine Abwälzung der Verantwortung des Bauaufsichtsamtes auf den Statiker.
…und daher werden dir wahrscheinlich folgende Kosten entstehen:
1.) Grundlagenermittlung…3%
2.) Erarbeiten des Statischen Konzepts…10%
3.) Anfertigen der Statischen Berechnung…30%
4.) Objektüberwachung bei der Ausführung…10%
…Gesamt 53%

das ist die Prozentzahl des Honorares nach HOAI §64

Das Honorar ist in der Honorartafel §65 Abs.1
in Honorarzone III (niedrigste Summe der anrechenbaren Kosten) für Tragwerke mit Abfangungen von
tragender bzw. aussteifender Wände mit ca.1.100 -1.500 €
angegeben.
Also 53 % von 1.300 € = 689,- € + Mwst

wenn ihr auf Grund der einfachen Baukonstruktion, mit dem Statiker die nächst niedrigere Honorarzone II aushandeln könntet, dann würde sich die Nettosumme auf ca. 480 € reduzieren.
Im übrigen ist der Statiker nicht an diese Summen gebunden er könnte auch mehr oder weniger verlangen:smile:))

Gruß Jukaido

Hallo Sushi72

wir möchten gerne innerhalb unserer beiden ETWs von zwei:tragenden Wänden Teilstücke heraushauen

2 ETWs???
…dass sind doch wohl keine Brandwände die Brandabschnitte oder ETW’s umschließen?? *grinsfragend*
Na ja, der Statiker wird’s in seiner Grundlagenermittlung feststellen!!
Weiterhin „Frohes Schaffen“
Gruß Jukaido

Hallo Jukaido,
herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen. Jetzt werde ich mal die gelben Seiten durchwühlen und einen Statiker suchen.

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wir möchten gerne innerhalb unserer beiden ETWs von zwei:tragenden Wänden Teilstücke heraushauen

2 ETWs???
…dass sind doch wohl keine Brandwände die Brandabschnitte
oder ETW’s umschließen?? *grinsfragend*

Naja, innerhalb einer Wohnung gibt es ausgesprochen selten Brandwände… (um nicht zu sagen nie)
Und zwischen zwei Wohnungen im gleichen Haus ist das die absolute Ausnahme (ich kenne zumindest kein Wohnhaus, daß durch eine innere Brandwand geteilt würde…es wäre in meinen Augen auch kontraproduktiv, da die notwendigen Feuerschutzabschlüsse in einem Wohnhaus seltenst lange ihre Funktion erfüllen können.

Gruß Stefan

Naja, innerhalb einer Wohnung gibt es ausgesprochen selten
Brandwände… (um nicht zu sagen nie)
Und zwischen zwei Wohnungen im gleichen Haus ist das die
absolute Ausnahme (ich kenne zumindest kein Wohnhaus, daß
durch eine innere Brandwand geteilt würde…es wäre in meinen
Augen auch kontraproduktiv, da die notwendigen
Feuerschutzabschlüsse in einem Wohnhaus seltenst lange ihre
Funktion erfüllen können.

Gruß Stefan

Hi Stefan , ich würde mit meiner Ferndiagnose ein wenig vorsichtiger sein, wer sagt dir z.B. dass die beiden ETW im gleichen Haus liegen, sie können auch in zwei nebeneinander liegenden Wohnhäusern liegen, so wie’s mir rein zufällig vor kurzer Zeit passierte *lach*
Ein befreundetes Paar wollten ihre beiden ETW welche zwar nebeneinander lagen, aber in nebeneinanderliegenden Mehrfamilienwohnhäusern, vereinigen.
Verlangt wurde durch beide 0,365 m Wände eine selbstschließende FB Tür und aus war’s mit dem abendliche Spaß " ich komm’'mal eben rüber" ha,ha,ha,
…aber hier wird’s der beauftragte Statiker wohl vor Ort
richten!!!
Gruß Jukaido

Hi,

Hi Stefan , ich würde mit meiner Ferndiagnose ein wenig
vorsichtiger sein, wer sagt dir z.B. dass die beiden ETW im
gleichen Haus liegen, sie können auch in zwei nebeneinander
liegenden Wohnhäusern liegen, so wie’s mir rein zufällig vor
kurzer Zeit passierte *lach*
Ein befreundetes Paar wollten ihre beiden ETW welche zwar
nebeneinander lagen, aber in nebeneinanderliegenden
Mehrfamilienwohnhäusern, vereinigen.
Verlangt wurde durch beide 0,365 m Wände eine
selbstschließende FB Tür und aus war’s mit dem abendliche Spaß
" ich komm’'mal eben rüber" ha,ha,ha,
…aber hier wird’s der beauftragte Statiker wohl vor Ort
richten!!!

Natürlich hast Du recht bez. der Ferndiagnose, die kann grundfalsch sein. Aber Menschen, die blind irgendwelchen Ratschlägen von Unbekannten vertrauen, machen sowieso früher oder später kapitale Fehler (wenn man den des blinden Vertrauens mal außen vor läßt). Insofern lassen mich auch grottenfalsche Ratschläge hier mittlerweile relativ kalt…:wink:

Auf der anderen Seite war der rohe Fisch ja auf dem Bauamt und dort wäre es der Sachbearbeiterin aufgefallen, würden die Wohnungen in unterschiedlichen Häusern liegen. Da es dann mit genehmigungsfrei Essig ist (weil das Brandschutzkonzept geändert wird und weil Öffnungen in äußeren Brandwänden sowieso unzulässig sind -> Abweichungsantrag), gehe ich davon aus, daß hier kein solcher Sonderfall vorliegt.

Gruß Stefan

Gemeinschaftseigentum ?
Hallo Sushi,

ergänzend zu den anderen Antworten würde ich dir noch empfehlen, einen Blick in die Teilungserklärung zu werfen und mit dem Hausverwalter zu reden. Normalerweise sind tragende Wände nämlich Gemeinschafsteigentum, du bräuchtest also die Genehmigung der Gemeinschaft…

Viele Grüße,
Insel

Natürlich hast Du recht bez. der Ferndiagnose, die kann
grundfalsch sein. Aber Menschen, die blind irgendwelchen
Ratschlägen von Unbekannten vertrauen, machen sowieso früher
oder später kapitale Fehler (wenn man den des blinden
Vertrauens mal außen vor läßt). Insofern lassen mich auch
grottenfalsche Ratschläge hier mittlerweile relativ kalt…:wink:

Auf der anderen Seite war der rohe Fisch ja auf dem Bauamt und
dort wäre es der Sachbearbeiterin aufgefallen, würden die
Wohnungen in unterschiedlichen Häusern liegen. Da es dann mit
genehmigungsfrei Essig ist (weil das Brandschutzkonzept
geändert wird und weil Öffnungen in äußeren Brandwänden
sowieso unzulässig sind -> Abweichungsantrag), gehe ich
davon aus, daß hier kein solcher Sonderfall vorliegt.

Hi Stefan,
ich möchte hier keine Grundsatzdebatte lostreten aber *fyi* ich versuche hier möglichst fundiertes Wissen weiterzugeben und wenn bei mir die Basis fehlt, halt ich den Rand. :smile:)))
…nur noch ein witziger Einwand: Weißt du wie das Fischbrötchen der „Fachkraft“ am Bauamt die „alles entscheidende Frage“ gestellt hat um die passende Antwort zu bekommen?
Ich weiß es nicht und daher habe ich empfohlen, sich vor Ort einen Sachkundigen zu suchen.
Gruß Jukaido

Hallo Sushi,

ergänzend zu den anderen Antworten würde ich dir noch
empfehlen, einen Blick in die Teilungserklärung zu werfen und
mit dem Hausverwalter zu reden. Normalerweise sind tragende
Wände nämlich Gemeinschafsteigentum, du bräuchtest also die
Genehmigung der Gemeinschaft…

Stimmt Insel, das kommt auch noch hinzu

Gruß Jukaido