Rechtslage bei Altölofen

Gruß, als ich letztens einmal auf Ebay nach einem älteren 1-€ Ölofen für mein Gartenhaus stöberte, file mit ein sogenannter „Altölofen“ auf.
In diesem Wird mithilfe eines Elektrogebläses Altöl, oder jeder andere Flüssige Heizstoff (Benzin würde ich zwar nicht verwenden, denn ich denke das mir das teil da hochgeht, tut aber nichts zur sache)
Als kann man eben auch Altöl verbennen.
Brauche ich, um das auch zu dürfen, irgendwelche Lizenzen oder berechtigungen? Brauche ich soetwas wie eine Abgasreinigungsanlage?
Darf ich zum beispiel Altöl ankaufen oder mir Altöl verkaufen lassen (z.B. Abgabe von 1L zum Preis von 0,50€) Damit könnte man zwei fliegen mit einer klappe Schlagen, und nicht nur Sparen, sondern auch verdienen!
Eine Gewerbeerlaubnis liegt vor.

Bitte um eure Hilfe!

MfG, Matthias

Hallo,
für Heizungsanlagen frage man seinen Kaminkehrer. Hier in Bayern muß der inzwischen alle Anlagen vor Inbetriebnahme abnehmen. Der wird sie im Zweifel auch stillegen und die Stillegung durchsetzten, falls geltende Vorschriften verletzt werden.
Da ist es immer einfacher vor dem Kauf mal anzufragen, was der dazu sagt. Ich persönlich würde nicht mit einer positiven Auskunft rechnen bzw. der Betrieb einer entsprechenden Abgasreinigung würde wahrscheinlich die Kostenvorteile zu nichte machen.
Einzige Ausnahme, die mir einfällt, wäre ein BHKW, da hat der Kaminkehrer nichts zu melden, es greifen aber andere Vorschriften.

Cu Rene

Hallo,

das ist meines Erachtens nach eine Definitionsfrage. Wird das Altöl als Altöl gekauft, dann ist die Verbrennung eine Altölverbrennung, die dem Immissionsschutzgesetz unterliegt. Die Umweltauflagen, die dort an Deinen Ofen gestellt werden, kannst Du wahrscheinlich nicht mit sinnvollem Kostenaufwand erfüllen. Ausserdem müsstest Du dem Verkäufer einen Ensorgungsnachweis bescheinigen.
Wir das Altöl aber nicht als Altöl, sondern als Rohstoff oder Brennstoff erworben, unterliegst Du nicht dem Immissionsschutzgesetz, sondern möglicherweise „nur“ der Feuerungsverordnung. Damit wäre eine Verbrennung rein rechtlich möglich. Grundsätzlich würde ich hier die ziemlich komplizierten Rechtsvorschriften und deren jeweils mindesten 45 Änderungs- und Durchführungsverornungen aber im Vorfeld genau abklären, evtl mit Hilfe eines Anwalts.
Allerdings würde ich kein Altöl in meinem Garten verbrennen. Altöl enthält schmierwirkungsverbessernde Additive, die oftmals giftige Schwermetallverbindungen als Grundlage haben. Deine Gartennachbarn werden Dir zu Recht gewaltig auf die Pelle rücken, wenn sie mitbekommen, was Du ihnen da auf das selbstangebaute Gemüse rieseln lässt. Rein technisch ist die Verbrennung von Altöl mit jedem herkömmlichen Gelbbrenner ohne größeren Aufwand im heimischen Keller möglich. Lediglich die Filterung vor dem Brenner ist etwas aufwendiger. Aber wie gesagt, ich kann niemandem empfehlen, sich mit den entstehenden Abgasen zu berieseln.

Gruß
schubtil