Darf ich, als Elektrogeselle ohne

… Meisterbrief, gewerblich Geräte anschließen? z.B. Lampen, e-Herd

Hallo !

Meiner Ansicht nach,JA !

Aber was sollte das für ein selbstständiges Gewerbe sein ?
Ein Hausmeisterdienst,Küchenaufbauservice o.vergleichbares ?

Das wäre zulässig. Die nötige Fachkunde ist vorhanden,die Mindestausstattung an Meßgeräten muss aber auch vorhanden sein,DUSPOL reicht wohl nicht.

MfG
duck313

ähnlich eines hausmeisterservices, ja.
soll halt nur ne nebentätigkeit sein.

mein gedanke ging in die richtung, das ich ja nur 2 bereits geprüfte systeme (das gerät vom hersteller und die anlage der wohnung vom errichter) miteinander verbinde.
was genau muss ich dann messen/belegen?

Hallo !

Ja,so wäre es im Idealfall 1
Aber Du als Elektriker musst doch dafür geradestehen,dass der Kunde am angeklemmten Herd keinen Stromschlag bekommt.
Ob die Anlage einmal OK war,mag sein,sie kann sich aber inzwischen durch Fehler bei Nachinstallation verschlechtert haben. Beispiel Schutzleiterunterbrechung.
Das musst Du vorher prüfen. Mindestens durch Messung mit dem DUSPOL,Phasen gegen PE. Besser noch mit einem echten Test der Schutzmassnahme mit dem VDE-Tester(Simulation eines Fehlerstromes und Kontrolle ob Sicherung(TN-System ohne FI) oder FI auslöst).
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Du prüfst hier ja nicht den Herd,da musst Du dich auf den Hersteller verlassen (Neugerät),bei gebrauchten Herden(Umzug) sollte man auch für den Herd selbst den Geräte-Sicherheitstest nach VDE 0701 durchführen.
Nach Reparaturen am Gerät wäre der vorgeschrieben.

Bei Leuchten ist es nicht anders.

MfG
duck313

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Hallo Jens!

mein gedanke ging in die richtung, das ich ja nur 2 bereits
geprüfte systeme (das gerät vom hersteller und die anlage der
wohnung vom errichter) miteinander verbinde.
was genau muss ich dann messen/belegen?

Solche Frage von einer einschlägig ausgebildeten Fachkraft finde ich bedenklich. Du darfst nie darauf vertrauen, dass ein anzuschließendes Gerät oder die E-Anlage eines Hauses in Ordnung sind. Du musst außerdem damit rechnen, dass Dir ein Fehler oder eine Unachtsamkeit unterläuft. Deshalb musst Du das Ergebnis Deiner Arbeit überprüfen. Herdplatte einschalten - ja, wird warm - reicht nicht. Mindestens die Funktion der Schutzeinrichtungen muss überprüft werden.

Ziemlich sicher kommt es vor, dass nur mal eben eine neue Steckdose gesetzt oder ein vorhandener Anschluss versetzt werden soll. Du musst feststellen, ob die Anlage aus Adenauers Zeiten stammt, ob Bastlerhände im Spiel waren und ob Du dort überhaupt irgendetwas erweitern darfst.

Weg von der Technik, hin zum Geschäft: Wenn Du eine Art Hausmeisterdienste anbietest, bist Du einerseits in der glücklichen Situation, direkten Kontakt zu Kunden zu haben. Andererseits bist Du aber ohne Meisterbrief in der miserablen Lage, andauernd mit einem Bein im Konflikt mindestens mit der Handwerkskammer, vermutlich auch mit den Vorschriften des örtlichen Grundversorgers zu stehen.

Beim Kontakt mit Kunden bekommen dessen Wünsche augenblicklich Junge. Da will er plötzlich noch an seinem Gartenteich … die Pumpe … und gucken Sie mal in der Garage … und Du musst dauernd sagen „… tut mir leid, darf ich nicht…“ Das ist tödlich für’s Geschäft. Soll heißen: Du brauchst einen Meisterbrief. Der Meisterbrief des Handwerks befähigt zur Betriebsführung, weil die Ausbildung auch viel Kaufmännisches beinhaltet. Wenn belastbare kaufmännische Kenntnisse fehlen, wird Dir dieses Defizit als Selbständiger gefährlich ins Kreuz schlagen. Dazu die Einschränkungen, was Du ausführen und vor allen Dingen, was Du nicht ausführen darfst. Kunden wachsen nun mal nicht auf den Bäumen und das regionale Potential ist stets begrenzt. Von daher muss ein Dienstleister seinen Kunden umfassend bedienen können, sonst geht der nämlich nächstens zu Schmidt, statt zu Schmidtchen.

Gruß
Wolfgang

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