Hallo,
bei den Schaltern muß man berücksichtigen:
a) Aufdruck ist nicht das gleiche wie tatsächliche Daten. Es sind je nach Betriebszustand völlig andere Strombelastungen möglich. Sie richtet sich nach:
-Induktive Last oder nicht (hier nicht vorhanden, aber z.B. bei Motoren, bewirkt große Funken beim Ausschalten, was den Schalter verbrennen kann)
-Einschaltströme (Glühbirnen haben einen sehr kleinen Widerstand im kalten Zustand und ‚ziehen‘ deshalb beim Einschalten bis zum Glühen riesig Strom)
-Gleichstrom oder Wechselstrom (bei Gleichstrom kann sich ein Lichtbogen bilden, deshalb darf man dort meist nur den halben Strom wie bei Wechselspannung fließen lassen)
-Umgebungstemperatur (der Schalter erwärmt sich durch Stromfluß; wenn die Umgebung des Schalters ohnehin sehr warm ist, könnte sich das Schaltergehäuse verformen)
-Schalthäufigkeit, Schaltfrequenz (je öfter geschaltet, desto schneller kaputt, je nach Gerät wird aber pro Tag unterschiedlich häufig geschaltet, je nach Gerät wird mit unterschiedlicher Lebensdauer gerechnet)
Deshalb kann auf dem Schaltergehäuse etwas anderes stehen, als in diesem speziellen Einsatzfall zutrifft.
Zum zweiten DARF ein Schalter keinen Brand auslösen. Das Schaltergehäuse darf deshalb zwar schmelzen, aber nicht mit offener Flamme brennen. Gleiches gilt natürlich für das Material des Gehäuses in Schalternähe.
Zusammenfassend Kann ich nur sagen: klarer Fall von Gewährleistung. Wenn der Schalter derart knapp bemessen ist, daß er nach kurzer Zeit ausfällt, handelt es sich um einen Mangel, der auch schon bei Kauf des Gerätes vorhanden war. Brandgefahr kann ich mir nicht vorstellen, aber bei billigen Schaltern evt. ohne Schutzzeichen (VDE,CE o.ä Aufdruck auf dem Schalter) ist das auch nicht auszuschließen. Deshalb: beim nächsten Mal was gescheites kaufen. Wer billig kauft, kauft zweimal. Ach ja, beim Umtausch wenn möglich Geld zurück statt Ersatz. Es ist nicht damit zu rechnen, daß sich andere Exemplare anders verhalten. Liegt aber (zumindest beim ersten Anlauf) im Ermessen des Händlers.
Mit ‚Public machen‘ wäre ich auch vorsichtig, da hat man schnell eine kostenpflichtige Abmahnung auf dem Tisch.
Gruß
Axel