Impressumspflicht

Hallo Experten,

in den letzten 1-2 Jahren muss sich doch wieder was an der Impressumspflicht geändert haben, was ich nicht mitbekommen habe. Das TDB wurde abgelöst? Durch das TMG?

Insbesondere die Frage nach der privaten, nicht gewerblichen Website scheint sich geändert zu haben. Ich habe eine Aussage eines Anwalts gelesen, nachdem nur „geschäftsmäßige Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden“ ein Impressum brauchen. Das hieße ja, dass die klassische private Website kein Impressum mehr braucht.

Daher meine Fragen:

  1. Welches Gesetz ist heute dafür zuständig?
  2. Wird jetzt zwischen gewerblicher und privater Website unterschieden und braucht eine private Website kein Impressum mehr?
  3. Wo ist die Abgrenzung, wenn es heißt „gegen Entgelt“. Braucht keine Website mehr ein Impressum, die nicht irgendwas gegen Bezahlung anbietet? Aber sicher brauchen gewerbliche Websites nach wie vor ein Impressum?
  4. Wurde inzwischen verbindlich festgelegt, welche Angaben zur Kontaktaufnahme nötig sind? Im TDG war das noch schwammig und über insbesondere die Telefonnummer urteilten die Gerichte unterschiedlich. Ist die Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Vielen Dank für die Infos.

-Efchen

Hallo Experten,

in den letzten 1-2 Jahren muss sich doch wieder was an der
Impressumspflicht geändert haben, was ich nicht mitbekommen
habe. Das TDB wurde abgelöst? Durch das TMG?

Insbesondere die Frage nach der privaten, nicht gewerblichen
Website scheint sich geändert zu haben. Ich habe eine Aussage
eines Anwalts gelesen, nachdem nur „geschäftsmäßige
Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden“
ein Impressum brauchen. Das hieße ja, dass die klassische
private Website kein Impressum mehr braucht.

Definiere „klassisch“?! Wenn dir dieser Anwalt das genau so gesagt hat, ist er zweifellos ein Winekladvokat. Ganz so einfach ist das das nämlich nicht.

Daher meine Fragen:

  1. Welches Gesetz ist heute dafür zuständig?

Telemediengesetz (TMG)

  1. Wird jetzt zwischen gewerblicher und privater Website
    unterschieden und braucht eine private Website kein Impressum
    mehr?

Zitat von http://www.website-go.com/artikel/impressumspflicht.htm
„Nur wer eine rein private Website betreibt, der braucht demnach auch kein Impressum. Aber Vorsicht: Haben Sie Werbung, z.B. in Form von Bannern geschaltet? Das könnte Ihnen auch nach dem neuen TMG als geschäftsmäßige Nutzung ausgelegt werden. Und auch wenn es letztlich keine Konsequenzen für Sie hätte (weiß man das?) dann erspart es Ihnen u.U. lästige Abmahnschreiben. Also, schalten Sie ein Impressum; das ist schnell erledigt, und Sie können wieder ruhig schlafen.“

Aber sicher brauchen gewerbliche
Websites nach wie vor ein Impressum?

Selbstverständlich.

  1. Wurde inzwischen verbindlich festgelegt, welche Angaben zur
    Kontaktaufnahme nötig sind?

Telemediengesetz (TMG)

Definiere „klassisch“?!

z.B. Fotoalbum des letzten Urlaubs.
Oder Diskussionsrunde zum Thema Kindererziehung.
o.ä.

Wenn dir dieser Anwalt das
genau so gesagt hat, ist er zweifellos ein
Winekladvokat. Ganz so einfach ist das das nämlich nicht.

Gelesen habe ich das hier: http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum…

  1. Wird jetzt zwischen gewerblicher und privater Website
    unterschieden und braucht eine private Website kein Impressum
    mehr?

Zitat von
http://www.website-go.com/artikel/impressumspflicht.htm

Aber das stimmt doch eigentlich auch nicht, was die da schreiben, denn sie zitieren ja §1 TMG und da steht doch: „Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. […] Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.“
Selbst wenn sich das mit dem Entgelt nur für öffentliche Stellen gilt, sagt dieser § doch aus, dass das Impressum für jedermann Pflicht ist. Von „privaten Websites“ ist doch nach wie vor, wie im TDG keine Rede. Nur wieder von geschäftsmäßigen Websites, und als solche wurden damals schon alle Websites definiert, die dauerhafte Dienst anbieten, also alles, was über eine reine Testseite hinaus geht.

Woraus schließt die von Dir verlinkte Site, dass private Websites von der Impressumspflicht ausgenommen sind?

  1. Wurde inzwischen verbindlich festgelegt, welche Angaben zur
    Kontaktaufnahme nötig sind?

Telemediengesetz (TMG)

Der Wortlaut ist doch immer noch der gleiche, wie im TDG und es ist nach wie vor nicht definiert, ob die Telefonnummer ins Impressum muss. Das OLG Köln hatte damals entschieden, dass sie rein muss, kurz darauf entschied das OLG Hamm, dass sie nicht rein muss.

Das sind jetzt zwei für mich wichtige Dinge, die schon mit dem TDG schwammig waren, und meiner Meinung nach keine Änderung erfahren haben:

  1. Besteht für „private“ Websites (was ist das?) eine Impressumspflicht?
  2. Muss die Telefonnummer ins Impressum.

Danke,
-Efchen

Definiere „klassisch“?!

z.B. Fotoalbum des letzten Urlaubs.
Oder Diskussionsrunde zum Thema Kindererziehung.
o.ä.

Die Frage ist nicht was Leute wie Du oder ich als „klassische“ Privatseite definieren, sondern was ein Jurist darunter versteht.

Gelesen habe ich das hier:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum…

Ist auch vollkommen richtig so. Im Übrigen geht dieser Anwald aber auch auf Fragen ein, bei denen Zweifel bestehen. So zum Beispiel auch die Frage wie es mit Bannerwerbung läuft. Hier hängt es laut dessen Aussagen nämlich von einem Richter ab, der das zu entscheiden hat. Im Klartext bedeutet das, dass eine Seite erst dann richtig sicher privat ist, wenn mit ihr keinerlei Profit erwirtschaftet wird, also keiner Geld dadurch verdient. Alles andere ist in der Schwebe, weshalb ein Impressum auf jeden Fall sinnvoll ist.

  1. Wird jetzt zwischen gewerblicher und privater Website
    unterschieden und braucht eine private Website kein Impressum
    mehr?

Zitat von
http://www.website-go.com/artikel/impressumspflicht.htm

Aber das stimmt doch eigentlich auch nicht, was die da
schreiben, denn sie zitieren ja §1 TMG und da steht doch:
„Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und
Kommunikationsdienste. […] Dieses Gesetz gilt für alle
Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen
unabhängig davon, ob für die Nutzung ein
Entgelt erhoben wird.“

Ist dein Fotoalbum vom letzten Urlaub ein Dienst im Sinne des Wortes, oder vielleicht doch eher eine ganz private Präsentation?

Selbst wenn sich das mit dem Entgelt nur für öffentliche
Stellen gilt, sagt dieser § doch aus, dass das Impressum für
jedermann Pflicht ist. Von „privaten Websites“ ist doch nach
wie vor, wie im TDG keine Rede. Nur wieder von
geschäftsmäßigen Websites, und als solche wurden damals schon
alle Websites definiert, die dauerhafte Dienst anbieten, also
alles, was über eine reine Testseite hinaus geht.

Eine private Homepage auf der Du von deinen Hobbies erzählst ist auch keine „Testseite“ mehr. Trotzdem ist sie noch lange kein Dienst.

Woraus schließt die von Dir verlinkte Site, dass private
Websites von der Impressumspflicht ausgenommen sind?

Aus den gleichen Gründen aus denen die von dir verlinkte Seite darauf schließt.

Der Wortlaut ist doch immer noch der gleiche, wie im TDG und
es ist nach wie vor nicht definiert, ob die Telefonnummer ins
Impressum muss. Das OLG Köln hatte damals entschieden, dass
sie rein muss, kurz darauf entschied das OLG Hamm, dass sie
nicht rein muss.

Dann ist es halt immer noch schwammig. Vergiss nicht dass wir im Bürokratiestaat Deutschland leben. Einfache bzw unkomplizierte Lösungen waren noch nie unsere Stärke. Der Deutsche an sich würde sich zu tode langweilen wenn er seine geliebe Paragraphenreiterei nicht mehr hätte, und das obwohl alle darüber meckern.

Mein Fazit: mach ein ordentliches Impressum rein, es bricht dir kein Zacken aus der Krone, dann kann kaum was schief gehen. Es kostet dich höchstens fünf Minuten und erspart dir ggf. eine Menge Ärger.

Einen Asistenten finden man hier: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assis…

Gruß Marcus

Die Frage ist nicht was Leute wie Du oder ich als „klassische“
Privatseite definieren, sondern was ein Jurist darunter
versteht.

Naja gut, ich würds auch gern verstehen, in sofern ist es schon die Frage, aber ich denke, es ist mittlerweile klar.

weshalb ein
Impressum auf jeden Fall sinnvoll ist.

Das ist eh klar.

Eine private Homepage auf der Du von deinen Hobbies erzählst
ist auch keine „Testseite“ mehr. Trotzdem ist sie noch lange
kein Dienst.

Ich kenne das noch so, dass es hieß, alles, was ständig und für die Öffentlichkeit angeboten ist, gilt als „Dienst“. Deswegen waren quasi alle Websites impressumspflichtig.

Woraus schließt die von Dir verlinkte Site, dass private
Websites von der Impressumspflicht ausgenommen sind?

Aus den gleichen Gründen aus denen die von dir
verlinkte Seite darauf schließt.

Versteh ich jetzt nicht. Aber egal.

Dann ist es halt immer noch schwammig.

Na, das ist doch mal ne Aussage :smile:
Nicht das, was ich mir erhofft habe, aber das beantwortet genau meine Frage. Im Prinzip hat sich also an der Impressumspflicht beim „Umzug“ vom TDG zum TMG nichts geändert.

Vergiss nicht dass wir
im Bürokratiestaat Deutschland leben.

Ja, leider ;-(

Mein Fazit: mach ein ordentliches Impressum rein, es bricht
dir kein Zacken aus der Krone, dann kann kaum was schief
gehen. Es kostet dich höchstens fünf Minuten und erspart dir
ggf. eine Menge Ärger.

Ich hab sowieso keine private Website. Die Frage nach der Impressumspflicht stellte ich mehr, um Leuten was darüber erzählen zu können, die kein Impressum haben.

Auf die für mich viel wichtigere Frage gehst Du leider in keiner Deiner Antworten ein: Ist die Telefonnummer Pflicht?

Aber so wie ich das sehe, hat sich auch daran nichts geändert, und das ärgert mich. Denn ich sehe es nicht ein, meine Telefonnummer zu veröffentlichen. Mit der Mailadresse wäre ich einverstanden, nicht aber mit der Telefonnummer.

Meine private Nummer will ich auf meiner gewerblichen Site nicht angeben, weil das nur meine Familie belästigen würde, und man mich da sowieso nicht erreichen würde, wenn ich tagsüber auf der Arbeit bin.

Und meine Handy-Nummer werde ich sicher auch nicht rausgeben, weil ich wohl kaum bezüglich meiner nebenberuflichen gewerblichen Tätigkeit angerufen werden will, wenn ich bei meiner Hauptarbeit bin. Im schlimmsten Fall kann das eher noch zu Abmahnung oder Kündigung führen.

Es macht also gar keinen Sinn, eine Telefonnummer anzugeben und ich hoffe schon seit Jahren auf ein entsprechendes Urteil oder Gesetz.

Hast Du da Infos oder wie siehst Du das?

Danke,
-Efchen

Auf die für mich viel wichtigere Frage gehst Du leider in
keiner Deiner Antworten ein: Ist die Telefonnummer Pflicht?

Das steht eindeutig im TMG:

_" § 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:"_

Und wieter unten heißt es:

„2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.“

Ich denke was unter „unmittelbare Kommunikation“ fällt, dürfte klar sein: die Telefonnummer.

Auf die für mich viel wichtigere Frage gehst Du leider in
keiner Deiner Antworten ein: Ist die Telefonnummer Pflicht?

Das steht eindeutig im TMG:

Das stand schon genauso im TDG und selbst da haben Gerichte unterschiedlich geurteilt. Unter „eindeutig“ versteht jeder Mensch was anderes.

Und es ist schade, dass an der Stelle (TDG, TMG) was ändert, aber solche Missstände nicht beseitigt. Bzw. klar stellt, dass eine Telefonnummer nicht Pflicht ist. Es ist ja schließlich möglich, dass ich keine Telefonnummer habe, aber ich habe ja dargelegt, warum ich das für Mist halte und nachdem Du das nicht kommentierst, willst Du auch nicht drüber diskutieren, was wohl auch besser so ist, weil wir eh nichts dran ändern können :smile:

Nahmt,
-Efchen