Ab welcher Grenze wird der Einheitswert eines

… Hauses nach einer Sanierung neu bewertet

Wir haben saniert und Gauben eingebaut nun schickt mir das Amt ein Formular zur Einheitswertermittlung. Was muss ich beachten?

Das Formular ist entsprechend auszufüllen (u.a. ob sich die Wohnfläche erhöht hat.)

Tut mir leid, Grund- und Boden ist nicht mein Fachgebiet.

Welche Tollereanzen gibt es da? Ich habe gehört dass bei geringen Umbaumaßnahmen keine Neubeurteilung erfolgt.

Das Formular ist entsprechend auszufüllen (u.a. ob sich die
Wohnfläche erhöht hat.)

Hallo,

durch den Einbau der Gauben hat sich die Wohnfläche vergrößert. Die Sanierung ist m.E. unbeachtlich, es sei denn Sie haben außer dem aktuellen Stand eine „Luxussanierung“ vorgenommen.

M.E. könnte durch Flächenvergrößerung ein paar € mehr Grundsteuer anfallen.